Medeed
preloader

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Dienstleistungen für Gesundheitseinrichtungen und internationale Fachkräfte

Internationale Fachkräfte – von der Auswahl bis zur erfolgreichen Integration

Stand: September 2026

Diese FAQ richtet sich insbesondere an Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und andere Gesundheitseinrichtungen, die mit Medeed qualifizierte internationale Fachkräfte gewinnen und nachhaltig in ihre Einrichtungen integrieren möchten.
Sie erhalten hier wichtige Informationen zum gesamten Ablauf – von der Bedarfsanalyse und Auswahl geeigneter Fachkräfte über die Vermittlung und Arbeitgeberentscheidung bis hin zu Anerkennungsverfahren, Sprachqualifikation, Visum, Einreise und Arbeitsaufnahme.
Darüber hinaus informieren wir Sie über die organisatorischen Schritte nach der Ankunft sowie über die weitere Begleitung der Fachkräfte während der Einarbeitung und Integration in Deutschland.
Ziel von Medeed ist es, Ihre Einrichtung während des gesamten Prozesses strukturiert zu begleiten und einen transparenten und verlässlichen Weg von der internationalen Personalgewinnung bis zur erfolgreichen und nachhaltigen Integration der Fachkräfte zu schaffen.

A. Erster Kontakt & Personalbedarf

1. Wie können wir Medeed als Arbeitgeber kontaktieren? +

Arbeitgeber können Medeed über die Unternehmenszentrale, die zentrale Servicenummer oder die vorgesehenen digitalen Kontaktmöglichkeiten erreichen.

Medeed GmbH Königsallee 19 40212 Düsseldorf

Zentrale kostenfreie Service-Nummer: 0800 144 7777

E-Mail: info@medeed.eu

Alternativ können Arbeitgeber über die Medeed-Website eine unverbindliche Anfrage stellen.

2. Können wir zunächst unverbindlich mit Medeed sprechen? +

Ja.

Vor einer Beauftragung können wir gemeinsam Ihren tatsächlichen Personalbedarf analysieren.

Dabei können beispielsweise besprochen werden:

  • Anzahl benötigter Fachkräfte,
  • Berufsgruppen,
  • Fachbereiche,
  • gewünschte Berufserfahrung,
  • gewünschter Sprachstand,
  • Beschäftigungsstandorte,
  • gewünschter Arbeitsbeginn,
  • Anerkennungsanforderungen,
  • Integrationsbedarf,
  • Unterkunftssituation,
  • zeitliche Planung.
3. Müssen wir bereits beim ersten Kontakt einen Vertrag unterschreiben? +

Nein.

Zunächst kann Ihr Bedarf besprochen und ein passendes Vorgehen entwickelt werden.

4. Können wir auch einen größeren Personalbedarf melden? +

Ja.

Medeed kann sowohl einzelne Fachkräfte als auch größere Recruitingprojekte strukturieren.

Beispielsweise:

  • 5 Fachkräfte,
  • 10 Fachkräfte,
  • 20 Fachkräfte,
  • mehrere Berufsgruppen,
  • mehrere Stationen,
  • mehrere Einrichtungen,
  • mehrere Standorte.
5. Können wir Fachkräfte für mehrere Standorte gleichzeitig suchen? +

Ja.

Der Personalbedarf kann nach Standort, Einrichtung, Berufsgruppe und gewünschtem Eintrittstermin strukturiert werden.

B. Was übernimmt Medeed?

6. Welche Aufgaben übernimmt Medeed für uns? +

Je nach vereinbartem Leistungsumfang übernimmt beziehungsweise koordiniert Medeed insbesondere:

  • internationale Rekrutierung,
  • Vorauswahl,
  • Qualifikationsprüfung,
  • Dokumentenprüfung,
  • Kandidatenprofile,
  • Lebensläufe,
  • Präsentationsvideos,
  • Vorstellungsgespräche,
  • Vertragskoordination,
  • Anerkennungsverfahren,
  • Sprachqualifizierung,
  • Übersetzungen,
  • Beglaubigungen,
  • Legalisierungen,
  • beschleunigtes Fachkräfteverfahren,
  • Vorabzustimmungen,
  • Visumverfahren,
  • Einreiseplanung,
  • Flugorganisation,
  • Übergangsunterkunft,
  • Flughafenabholung,
  • Relocation,
  • Wohnsitzanmeldung,
  • Bankkonto,
  • Steuer-ID,
  • Krankenversicherung,
  • Aufenthaltstitel,
  • Begleitung zum Arbeitsplatz,
  • Anerkennungsmaßnahmen nach Einreise,
  • Mentoring,
  • Familienintegration und
  • zwölfmonatige Integrationsbegleitung.
7. Was ist das Ziel? +

Der Arbeitgeber soll nicht selbst zahlreiche einzelne internationale Prozesse koordinieren müssen.

Medeed bündelt diese Prozesse möglichst zentral.

Sie wählen Ihre zukünftige Fachkraft aus und übernehmen die fachliche Arbeitgeberrolle – Medeed koordiniert im vereinbarten Umfang den internationalen Prozess darum herum.

8. Ersetzt Medeed unsere Personalabteilung? +

Nein.

Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für:

  • Arbeitsvertrag,
  • Gehaltszahlung,
  • Dienstplanung,
  • fachliche Einarbeitung,
  • Arbeitsschutz,
  • betriebliche Führung,
  • arbeitsrechtliche Entscheidungen.

Medeed entlastet Ihre Personalabteilung insbesondere bei internationalen Recruiting-, Anerkennungs-, Visa-, Relocation- und Integrationsprozessen.

C. Fachkräfte auswählen

9. Wo können wir uns Fachkräfte ansehen? +

Registrierte und freigeschaltete Arbeitgeber können geeignete Fachkräfte über das MedPortal einsehen.

10. Warum sind die vollständigen Profile nicht öffentlich? +

Aus Datenschutz- und Compliance-Gründen.

Vollständige Fachkräfteprofile werden nur autorisierten Arbeitgebern beziehungsweise Partnern für einen konkreten Recruiting- und Beschäftigungszweck zugänglich gemacht.

11. Welche Informationen sehen wir? +

Abhängig von Profil und Freigabe beispielsweise:

  • Lebenslauf,
  • Ausbildung,
  • Qualifikation,
  • Berufserfahrung,
  • Fachbereich,
  • Sprachstand,
  • Anerkennungsinformationen,
  • Qualifikationsunterlagen,
  • Verfügbarkeit,
  • Präsentationsvideo.
12. Gibt es Präsentationsvideos? +

Ja.

Für entsprechend aufbereitete Fachkräfte kann ein professionelles Präsentationsvideo zur Verfügung gestellt werden.

Dadurch erhalten Sie bereits vor dem Interview einen ersten persönlichen Eindruck.

13. Können wir mehrere Kandidaten vergleichen? +

Ja.

Medeed kann Ihnen mehrere zu Ihrem Anforderungsprofil passende Fachkräfte vorstellen.

14. Entscheidet Medeed, wen wir einstellen müssen? +

Nein.

Die endgültige Einstellungsentscheidung liegt beim Arbeitgeber.

Medeed übernimmt die Vorauswahl und Prozesskoordination.

D. Vorstellungsgespräche

15. Können wir die Fachkraft vor einer Zusage persönlich kennenlernen? +

Ja.

Vor einer verbindlichen Arbeitgeberentscheidung wird regelmäßig ein digitales Vorstellungsgespräch organisiert.

Wann organisiert MEDEED das Kennenlerngespräch?+

Das reguläre Kennenlerngespräch mit der ausgewählten Fachkraft organisieren wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ihrer Kandidatenauswahl und Mitteilung des Gesprächswunsches. Bei einer Ersatzvermittlung stellen wir Ihnen die Ersatzfachkraft innerhalb von sieben Kalendertagen ab Ihrer schriftlichen Ausfallmeldung vor und ermöglichen das Kennenlernen.

17. Wird die Fachkraft vorher vorbereitet? +

Ja.

Medeed bereitet die Fachkraft gezielt auf das Arbeitgeberinterview vor.

18. Was passiert nach einem erfolgreichen Interview? +

Wenn Sie sich für die Fachkraft entscheiden, werden die erforderlichen Beschäftigungs- und Verfahrensunterlagen finalisiert.

Dazu gehören je nach Verfahren insbesondere:

  • Arbeitsvertrag,
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis,
  • Tätigkeitsinformationen,
  • Vergütung,
  • Arbeitsort,
  • Beschäftigungsbeginn,
  • weitere notwendige Arbeitgeberunterlagen.

Anschließend wird der Anerkennungs-, Fachkräfte-, Visa- und Einreiseprozess fortgeführt.

E. Wie lange dauert das Verfahren?

Wie lange dauert es bis zum Arbeitsbeginn?+

Für den Arbeitsbeginn planen wir 90 Werktage ab vollständigem Eingang des unterschriebenen Arbeitsvertrags, der erforderlichen Vollmachten und sämtlicher weiterer Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung bei MEDEED. Wir bestätigen den Fristbeginn schriftlich. Die Frist beginnt nicht schon mit Anfrage, Interview oder Kündigungsmeldung. Der tatsächliche Arbeitsbeginn setzt die erforderlichen behördlichen Entscheidungen, das passende Visum und die zulässige Beschäftigung voraus.

Sind 90 Werktage eine garantierte Behördenfrist?+

Nein. Die 90 Werktage sind der vereinbarte Planungsrahmen von MEDEED ab vollständigem Eingang der erforderlichen Arbeitgeberunterlagen. Sie sind keine gesetzliche Bearbeitungsfrist für Anerkennungsstellen oder Auslandsvertretungen. Wir informieren Sie über Verzögerungen, fehlende Nachweise und behördliche Rückfragen und aktualisieren den Zeitplan im MedPortal. Der Rahmen von 90 Werktagen ist keine Garantie einer behördlichen Entscheidung. Eine Verlängerung oder andere Abweichung wird mit Begründung und neuem Planungsstand dokumentiert; maßgeblich sind die vereinbarten Vertragsbedingungen.

Kann sich der Arbeitsbeginn verzögern?+

Wir informieren Sie über Verzögerungen, fehlende Nachweise und behördliche Rückfragen und aktualisieren den Zeitplan im MedPortal. Der Rahmen von 90 Werktagen ist keine Garantie einer behördlichen Entscheidung. Eine Verlängerung oder andere Abweichung wird mit Begründung und neuem Planungsstand dokumentiert; maßgeblich sind die vereinbarten Vertragsbedingungen.

Wie erfahren wir von Änderungen im Zeitplan?+

Wir informieren Sie über Verzögerungen, fehlende Nachweise und behördliche Rückfragen und aktualisieren den Zeitplan im MedPortal. Der Rahmen von 90 Werktagen ist keine Garantie einer behördlichen Entscheidung. Eine Verlängerung oder andere Abweichung wird mit Begründung und neuem Planungsstand dokumentiert; maßgeblich sind die vereinbarten Vertragsbedingungen.

F. MedPortal – Transparenz statt ständiger Nachfragen

23. Können wir den Prozess digital verfolgen? +

Ja.

Das MedPortal ist die digitale Schaltzentrale für Arbeitgeber.

24. Sehen wir, wie weit die Anerkennung ist? +

Ja, soweit der jeweilige Status für den Arbeitgeber freigegeben und im Vorgang dokumentiert ist.

25. Sehen wir, ob Unterlagen vollständig sind? +

Relevante Dokumenten- und Prozessstände können über das MedPortal dargestellt werden.

26. Sehen wir, wann die Anerkennung beantragt wurde? +

Entsprechende Meilensteine des Anerkennungsprozesses können im Vorgang dokumentiert werden.

27. Sehen wir einen Defizitbescheid? +

Soweit dieser für den Arbeitgeberprozess relevant und freigegeben ist, kann der entsprechende Anerkennungsstatus beziehungsweise Dokumentenstand im Portal nachvollzogen werden.

28. Sehen wir, ob das beschleunigte Fachkräfteverfahren läuft? +

Ja, der relevante Prozessstatus kann entsprechend dokumentiert werden.

29. Sehen wir, wann die Fachkraft bei der Botschaft war? +

Der entsprechende Visa- beziehungsweise Botschaftsstatus kann nach Aktualisierung des Vorgangs für den Arbeitgeber nachvollziehbar sein.

30. Sehen wir, ob das Visum erteilt wurde? +

Ja, der relevante Visumstatus kann im MedPortal dokumentiert werden.

31. Sehen wir, wann die Fachkraft fliegt? +

Nach finaler Reiseplanung können die relevanten Einreise- beziehungsweise Fluginformationen entsprechend dem freigegebenen Prozess angezeigt werden.

32. Sehen wir, ob die Fachkraft tatsächlich in Deutschland angekommen ist? +

Ja.

Der Ankunfts- beziehungsweise Relocationstatus kann entsprechend dokumentiert werden.

33. Können wir schon vorher erkennen, wann ungefähr der Arbeitsbeginn sein wird? +

Ja.

Medeed arbeitet mit geplanten Meilensteinen und einem vorgesehenen Beschäftigungsbeginn.

Je weiter Anerkennungs-, Visa- und Einreiseverfahren fortgeschritten sind, desto belastbarer kann die Planung des tatsächlichen Arbeitsbeginns werden.

34. Warum kann Medeed nicht bereits am ersten Tag einen garantierten Arbeitsbeginn nennen? +

Weil bestimmte Entscheidungen von externen Stellen abhängen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Anerkennungsstellen,
  • Ausländerbehörden,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • deutsche Auslandsvertretungen.

Medeed schafft Planungstransparenz, kann aber keine behördliche Entscheidung vorwegnehmen.

35. Müssen wir deshalb jede Woche bei Medeed anrufen? +

Nein.

Genau das soll das MedPortal vermeiden.

Der Arbeitgeber soll relevante Prozessstände möglichst digital nachvollziehen können, ohne ständig bei unterschiedlichen Stellen nachfragen zu müssen.

G. Anerkennung

36. Müssen wir die Anerkennung selbst beantragen? +

Im vereinbarten Medeed-Prozess übernimmt beziehungsweise koordiniert Medeed das Anerkennungsmanagement.

37. Was passiert bei einem Defizitbescheid? +

Dann wird der weitere Anerkennungsweg organisiert.

Je nach Bescheid können insbesondere erforderlich sein:

  • Anpassungslehrgang,
  • Kenntnisprüfung,
  • weitere Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Sprachqualifizierung,
  • zusätzliche Dokumente.
38. Endet Medeeds Anerkennungsarbeit mit der Einreise? +

Nein.

Wenn die Fachkraft bei Einreise noch keine vollständige Anerkennung besitzt, begleitet Medeed den vorgesehenen Anerkennungsweg auch nach der Einreise weiter.

39. Unterstützt Medeed beim Anpassungslehrgang? +

Ja, im vereinbarten Leistungsumfang.

40. Unterstützt Medeed bei der Kenntnisprüfung? +

Ja.

Medeed begleitet die organisatorischen Schritte und den weiteren Anerkennungsprozess.

41. Werden wir über die Ausgleichsmaßnahme informiert? +

Ja.

Relevante Anerkennungs- und Qualifizierungsstände können im Arbeitgeberprozess dokumentiert beziehungsweise kommuniziert werden.

H. Sprachqualifizierung

42. Welchen Sprachstand haben die Fachkräfte? +

Für die vorgesehenen Medeed-Fachkräfteverfahren wird grundsätzlich mit einem für den jeweiligen Einreise- und Anerkennungsweg geeigneten Sprachstand gearbeitet.

Bei vielen Fachkräfteprozessen wird mindestens B1 vor Einreise vorausgesetzt beziehungsweise angestrebt.

Die weitere Qualifizierung bis B2 oder höher kann abhängig vom Beruf und Anerkennungsweg in Deutschland fortgeführt werden.

43. Welche Sprachkosten können für uns entstehen? +

Im vorgesehenen Medeed-Modell gelten grundsätzlich folgende Höchstbeträge:

bis B1: maximal 600 Euro

B1 → B2: zusätzlich maximal 400 Euro

B2 → C1: zusätzlich maximal 500 Euro

Maximal für die genannten Kursstufen:

1.500 Euro.

44. Was ist mit Sprachprüfungen? +

B1-Prüfung: maximal 300 Euro

B2-Prüfung: maximal 350 Euro

C1-Prüfung: maximal 350 Euro

Maximal für die genannten Prüfungen:

1.000 Euro.

45. Werden automatisch 2.500 Euro pro Fachkraft berechnet? +

Nein.

Es handelt sich um Höchstbeträge.

Es werden nur tatsächlich erforderliche beziehungsweise nach dem vereinbarten Programm erstattungsfähige Kosten berücksichtigt.

46. Wird die Sprachentwicklung nach Einreise weiter begleitet? +

Ja.

Wenn für Anerkennung und Beschäftigung eine weitere Sprachqualifizierung erforderlich ist, unterstützt Medeed bei der Organisation beziehungsweise Koordination geeigneter Maßnahmen.

I. Externe Kosten

47. Welche externen Kosten können neben dem Medeed- Honorar entstehen? +

Je nach Fachkraft und Verfahren insbesondere:

  • Sprachkurse,
  • Sprachprüfungen,
  • Übersetzungen,
  • Beglaubigungen,
  • Legalisierungen,
  • Anerkennungsgebühren,
  • Visa- und Konsulargebühren,
  • beschleunigtes Fachkräfteverfahren,
  • Flug,
  • Übergangsunterkunft,
  • weitere erforderliche externe Verfahrenskosten.
48. Sind diese Kosten im Vermittlungshonorar enthalten? +

Nicht automatisch.

Medeed-Vergütung und externe Drittkosten sind voneinander zu unterscheiden.

Die konkrete Kostenregelung ergibt sich aus dem Arbeitgebervertrag.

49. Müssen wir alle externen Kosten sofort vorab bezahlen? +

Nein.

Im vorgesehenen Medeed-Modell ist keine pauschale Vorauszahlung sämtlicher zukünftiger Kosten erforderlich.

Medeed kann vereinbarte externe Kosten zunächst vorfinanzieren beziehungsweise verauslagen und anschließend transparent und belegbasiert entsprechend dem Vertrag mit dem Arbeitgeber abrechnen.

50. Bekommen wir Nachweise über die Kosten? +

Ja.

Verauslagte beziehungsweise erstattete externe Kosten werden entsprechend der vereinbarten Abrechnung nachvollziehbar und belegbasiert abgerechnet.

J. Übersetzung & Legalisation

51. Wer organisiert Übersetzungen und Legalisationen? +

Medeed koordiniert im vereinbarten Prozess die erforderlichen Dokumentenschritte.

52. Wie hoch ist der vorgesehene Höchstbetrag? +

Für erforderliche:

  • Übersetzungen,
  • Beglaubigungen und
  • Legalisierungen

zusammen grundsätzlich maximal:

500 Euro pro Fachkraft,

soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde.

K. Visum und § 81a

53. Müssen wir selbst mit Botschaften kommunizieren? +

Im vorgesehenen Leistungsumfang übernimmt beziehungsweise koordiniert Medeed die notwendigen Verfahrensschritte.

Persönliche Schritte der Fachkraft – beispielsweise ein erforderlicher Botschaftstermin – können selbstverständlich nicht durch Medeed ersetzt werden.

54. Nutzt Medeed das beschleunigte Fachkräfteverfahren? +

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und es für den konkreten Fall geeignet ist, koordiniert Medeed das Verfahren nach § 81a AufenthG.

55. Wer trägt die entsprechenden Verfahrenskosten? +

Die vereinbarten erforderlichen externen Verfahrenskosten werden entsprechend dem Arbeitgebervertrag getragen beziehungsweise abgerechnet.

L. Flug und Einreise

56. Wer organisiert den Einreiseflug? +

Medeed.

57. Müssen wir selbst einen Flug buchen? +

Nein.

58. Welche Reiseklasse wird gebucht? +

Grundsätzlich ein geeigneter:

Economy-Einwegflug nach Deutschland.

59. Bezahlen wir auch die Familienflüge? +

Die reguläre Flugleistung bezieht sich auf die vermittelte Fachkraft.

Flüge von Familienmitgliedern sind nicht automatisch Bestandteil der Leistung.

60. Werden wir über die Flugplanung informiert? +

Ja.

Sobald die Reise verbindlich geplant werden kann, können die entsprechenden Informationen in den Arbeitgeberprozess einfließen.

M. Unterkunft – eine der häufigsten Arbeitgeberfragen

61. Müssen wir als Krankenhaus eine eigene Personalwohnung besitzen? +

Nein.

Eine fehlende eigene Personalwohnung ist kein Grund, auf internationale Fachkräfte verzichten zu müssen.

62. Was passiert, wenn wir überhaupt keine Unterkunft haben? +

Medeed kann bei der Organisation beziehungsweise Suche einer geeigneten Übergangsunterkunft unterstützen.

63. Wer bezahlt die erste Unterkunft? +

Im vorgesehenen Arbeitgebermodell übernimmt der Arbeitgeber grundsätzlich die Kosten für mindestens den ersten Überbrückungsmonat entsprechend der vereinbarten Kostenregelung.

64. Müssen wir die Wohnung selbst suchen? +

Nein.

Wenn Sie keine geeignete Unterkunft zur Verfügung stellen können, kann Medeed die Wohnungssuche beziehungsweise Organisation übernehmen.

65. Müssen wir dem Vermieter selbst Geld überweisen? +

Nicht zwingend.

Je nach vereinbartem Ablauf kann Medeed die Unterkunftskosten zunächst übernehmen beziehungsweise verauslagen und diese anschließend mit dem Arbeitgeber abrechnen.

66. Was ist, wenn wir eigene Mitarbeiterwohnungen haben? +

Dann können diese selbstverständlich genutzt werden, sofern sie für die Unterbringung geeignet und verfügbar sind.

67. Wie lange braucht die Fachkraft eine Übergangsunterkunft? +

Das hängt vom individuellen Programm und der lokalen Wohnsituation ab.

Der erste Monat dient insbesondere als sichere Übergangsphase nach der Einreise.

Je nach Vereinbarung kann eine längere Unterstützung bei der Wohnungssuche erfolgen.

68. Hilft Medeed anschließend bei einer dauerhaften Wohnung? +

Ja.

Im Rahmen der Integrationsbegleitung unterstützt Medeed die Fachkraft bei der weiteren Wohnungssuche.

N. Ankunft in Deutschland

69. Wer kümmert sich um die Fachkraft am Flughafen? +

Im vorgesehenen Ankommensprogramm organisiert Medeed die Abholung beziehungsweise Ankunftsbegleitung.

70. Müssen wir jemanden vom Krankenhaus zum Flughafen schicken? +

Grundsätzlich nein, wenn die entsprechende Ankunftsbegleitung Bestandteil des vereinbarten Medeed-Programms ist.

71. Wird die Fachkraft zur Unterkunft gebracht? +

Ja, entsprechend der geplanten Ankunfts- und Relocationorganisation.

72. Wird die Fachkraft nach Ankunft einfach sich selbst überlassen? +

Nein.

Gerade die ersten Tage sind ein zentraler Bestandteil des Medeed-Integrationskonzepts.

O. Die erste Arbeitswoche

73. Begleitet Medeed die Fachkraft am ersten Arbeitstag? +

Ja.

74. Nur am ersten Tag? +

Nein.

Im vorgesehenen Integrationsmodell wird die Fachkraft während der ersten Arbeitswoche besonders intensiv begleitet.

75. Was wird in dieser ersten Woche gemacht? +

Je nach individueller Situation beispielsweise:

  • Orientierung an der Unterkunft,
  • Arbeitsweg erklären,
  • Arbeitsweg praktisch gemeinsam durchführen,
  • Bus- und Bahnverbindungen erklären,
  • Haltestellen zeigen,
  • Fahrtzeiten prüfen,
  • Tickets erklären,
  • Weg zum Arbeitsplatz,
  • Rückweg zur Unterkunft,
  • Unterstützung beim Beschäftigungsstart,
  • Klärung erster organisatorischer Schwierigkeiten.
76. Warum macht Medeed das? +

Weil auch scheinbar einfache Dinge für eine neu eingereiste Fachkraft neu sein können.

Unser Ziel ist, dass Ihre neue Mitarbeiterin beziehungsweise Ihr neuer Mitarbeiter möglichst schnell:

  • selbstständig,
  • sicher,
  • zuverlässig und
  • pünktlich

zur Arbeit kommt.

77. Müssen wir den Weg zur Arbeit selbst erklären? +

Nein.

Medeed kann diesen praktischen Integrationsschritt übernehmen.

78. Berücksichtigt Medeed auch Früh- oder Spätdienst? +

Bei der Arbeitswegplanung können die konkreten Dienstzeiten und verfügbaren öffentlichen Verkehrsverbindungen berücksichtigt werden.

P. 12 Monate Integration

79. Wie lange begleitet Medeed unsere Fachkraft nach Arbeitsbeginn? +

Im vorgesehenen Integrationsprogramm:

bis zu 12 Monate.

80. Warum zwölf Monate? +

Nachhaltige Integration ist nicht nach einer Woche abgeschlossen.

Gerade innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres entstehen häufig Fragen zu:

  • Arbeitsplatz,
  • Sprache,
  • Anerkennung,
  • Behörden,
  • Wohnung,
  • Familie,
  • Aufenthalt,
  • kultureller Eingewöhnung.

Medeed bleibt deshalb als Integrationspartner eingebunden.

Q. Mentoring

81. Hat die Fachkraft Ansprechpartner beziehungsweise Mentoren? +

Ja.

Während der Integrationsphase stehen entsprechende Medeed-Ansprechpartner für Fachkraft und Arbeitgeber zur Verfügung.

82. Was macht Medeed als Mentor? +

Unter anderem:

  • regelmäßiger Kontakt,
  • frühzeitiges Erkennen von Schwierigkeiten,
  • Unterstützung der Kommunikation,
  • Integrationsgespräche,
  • Anerkennungsbegleitung,
  • Unterstützung bei Alltagsproblemen,
  • Koordination mit dem Arbeitgeber,
  • Vermittlung bei integrationsbedingten Missverständnissen.

R. 10–12 gemeinsame Meetings

83. Wie oft spricht Medeed nach Arbeitsbeginn mit uns? +

Im ersten Beschäftigungsjahr sind im vorgesehenen Integrationsmodell mindestens ungefähr 10 bis 12 strukturierte Integrations- und Feedbackkontakte beziehungsweise gemeinsame Meetings vorgesehen.

84. Wer nimmt daran teil? +

Je nach Thema beispielsweise:

  • Fachkraft,
  • zuständiger Vorgesetzter,
  • Stations- oder Bereichsleitung,
  • HR,
  • Medeed-Mentor beziehungsweise Integrationsansprechpartner.
85. Was ist das Ziel? +

Probleme sollen erkannt werden, bevor daraus Kündigungen oder langfristige Konflikte entstehen.

S. Vier-Wochen-Gespräch

86. Gibt es nach vier Wochen ein Gespräch? +

Ja.

Ungefähr vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn ist ein strukturierter Integrations- und Feedbacktermin vorgesehen.

87. Was wird dort besprochen? +

Beispielsweise:

  • Einarbeitung,
  • fachliche Entwicklung,
  • Sprachverständnis,
  • Kommunikation,
  • Dokumentation,
  • Arbeitsabläufe,
  • Pünktlichkeit,
  • Zusammenarbeit im Team,
  • Erwartungen des Arbeitgebers,
  • Sorgen der Fachkraft,
  • mögliche Verbesserungen.

T. Probezeit

88. Gibt es vor Ablauf der Probezeit noch einmal ein Gespräch? +

Ja.

Ein besonders wichtiger Termin soll ungefähr:

zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit

stattfinden.

89. Warum nicht erst nach der Probezeit? +

Weil es dann für Verbesserungen möglicherweise zu spät ist.

Zwei Wochen vorher können Fachkraft, Arbeitgeber und Medeed noch konkrete Maßnahmen vereinbaren.

U. Sechs-Monats-Gespräch

90. Gibt es auch nach sechs Monaten einen festen Zwischenstand? +

Ja.

Nach ungefähr sechs Monaten kann ein weiterer strukturierter Integrationsstatus durchgeführt werden.

91. Was wird nach sechs Monaten geprüft? +

Beispielsweise:

  • fachliche Entwicklung,
  • Sprache,
  • Anerkennungsfortschritt,
  • Team-Integration,
  • Selbstständigkeit,
  • persönliche Situation,
  • Wohnsituation,
  • Familienintegration,
  • weitere Unterstützungsbedarfe.

V. Berichterstattung

92. Bekommen wir Berichte über den Verlauf? +

Der Arbeitgeber erhält im Rahmen des vereinbarten Prozesses relevante Status- und Fortschrittsinformationen.

Zusätzlich stehen entsprechende Prozessinformationen digital über das MedPortal zur Verfügung.

93. Bekommen wir auch Informationen zur Integration? +

Soweit diese für den Arbeitgeberprozess vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig sind, werden relevante Integrations- und Fortschrittsinformationen dokumentiert beziehungsweise kommuniziert.

94. Bekommen wir Informationen über die Anerkennung? +

Ja, soweit für das Beschäftigungsverhältnis relevant und freigegeben.

95. Bekommen wir Informationen zur Sprachentwicklung? +

Relevante Qualifizierungs- beziehungsweise Sprachstände können entsprechend dem vereinbarten Prozess dokumentiert werden.

W. Probleme am Arbeitsplatz

96. Was passiert, wenn es Probleme mit der Fachkraft gibt? +

Kontaktieren Sie Medeed möglichst frühzeitig.

Medeed prüft zunächst, ob beispielsweise ein:

  • sprachliches,
  • kulturelles,
  • organisatorisches,
  • fachliches oder
  • persönliches Integrationsproblem

vorliegt.

97. Können Sie mit der Fachkraft sprechen? +

Ja.

98. Können Sie gemeinsam mit unserer Stationsleitung sprechen? +

Ja.

99. Müssen wir bis zum Probezeitende warten? +

Nein.

Medeed soll möglichst frühzeitig eingebunden werden.

100. Was ist bei Unpünktlichkeit? +

Medeed kann zunächst prüfen, ob beispielsweise:

  • Verkehrsverbindung,
  • Schichtplan,
  • Sprachverständnis oder
  • organisatorische Probleme

die Ursache sind.

Die arbeitsrechtliche Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber.

X. Familienintegration

101. Warum unterstützt Medeed auch die Familie? +

Weil die familiäre Situation die langfristige Bindung einer internationalen Fachkraft erheblich beeinflussen kann.

102. Wobei unterstützt Medeed? +

Je nach Fall beispielsweise:

  • Familiennachzug,
  • Wohnung,
  • Kindergarten,
  • Schule,
  • organisatorische Orientierung,
  • berufliche Orientierung des Ehepartners.
103. Warum ist das für uns als Arbeitgeber wichtig? +

Eine gut integrierte Familie kann zu einer stabileren persönlichen Situation der Fachkraft beitragen.

Dadurch soll auch die langfristige berufliche Integration unterstützt werden.

Y. Alltag und Behörden

104. Muss unsere HR-Abteilung bei der Anmeldung helfen? +

Im vereinbarten Integrationsprogramm übernimmt beziehungsweise begleitet Medeed diese organisatorischen Schritte.

105. Bankkonto? +

Medeed unterstützt.

106. Steuer-ID? +

Medeed unterstützt.

107. Krankenversicherung? +

Medeed unterstützt organisatorisch.

108. Ausländerbehörde? +

Medeed begleitet beziehungsweise koordiniert die vorgesehenen Schritte.

109. Aufenthaltstitel? +

Medeed unterstützt im vereinbarten Integrationsprozess.

110. Behördenbriefe? +

Die Fachkraft kann entsprechende Schreiben über das MedPortal zur Prüfung beziehungsweise Unterstützung einreichen.

Z. Honorar – einheitlich 25 / 25 / 50

111. Wann zahlen wir das Medeed-Vermittlungs- und Integrationshonorar? +

Sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist:

25 %

bei tatsächlicher Arbeitsaufnahme.

25 %

nach erfolgreichem Ablauf der vereinbarten Probezeit.

50 %

für die weitere Integrationsbegleitung bis zum Ende des ersten Beschäftigungsjahres.

112. Müssen wir das Vermittlungshonorar vor Einreise bezahlen? +

Nein.

Im regulären Modell fällt die erste Rate des Vermittlungs- und Integrationshonorars erst bei der tatsächlichen Arbeitsaufnahme an.

113. Müssen wir bei Vertragsabschluss 100 % bezahlen? +

Nein.

114. Müssen wir bezahlen, obwohl die Fachkraft noch im Herkunftsland ist? +

Das reguläre Vermittlungs- und Integrationshonorar wird nach dem 25/25/50-Modell nicht vollständig vor Einreise fällig.

Davon zu unterscheiden sind vereinbarte externe Verfahrenskosten.

115. Warum ist die Vergütung gestaffelt? +

Weil auch die Medeed-Leistung gestaffelt erbracht wird.

Die Leistung endet nicht bei Vertragsunterschrift oder Einreise.

Ein wesentlicher Teil liegt in der erfolgreichen Integration während des ersten Beschäftigungsjahres.

AA. Einmalige Ersatzvermittlung und Fristen

Wann gilt die einmalige Ersatzvermittlung?+

Bei Nichtanreise, Nichtantritt oder Eigenkündigung der Fachkraft während der Probezeit bieten wir je ursprünglich vermittelter Fachkraft eine einmalige kostenfreie Ersatzvermittlung an. Innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang Ihrer schriftlichen Meldung stellen wir Ihnen eine geeignete Ersatzfachkraft vor und ermöglichen das Kennenlernen. Bei Kündigung durch die Einrichtung prüfen wir eine Ersatzvermittlung individuell auf Kulanz.

Wann lernen wir die Ersatzfachkraft kennen und wann beginnt sie?+

Bei Nichtanreise, Nichtantritt oder Eigenkündigung der Fachkraft während der Probezeit bieten wir je ursprünglich vermittelter Fachkraft eine einmalige kostenfreie Ersatzvermittlung an. Innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang Ihrer schriftlichen Meldung stellen wir Ihnen eine geeignete Ersatzfachkraft vor und ermöglichen das Kennenlernen. Bei Kündigung durch die Einrichtung prüfen wir eine Ersatzvermittlung individuell auf Kulanz. Für den Arbeitsbeginn planen wir 90 Werktage ab vollständigem Eingang des unterschriebenen Arbeitsvertrags, der erforderlichen Vollmachten und sämtlicher weiterer Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung bei MEDEED. Wir bestätigen den Fristbeginn schriftlich. Die Frist beginnt nicht schon mit Anfrage, Interview oder Kündigungsmeldung. Der tatsächliche Arbeitsbeginn setzt die erforderlichen behördlichen Entscheidungen, das passende Visum und die zulässige Beschäftigung voraus.

Fällt für den Ersatz ein neues Vermittlungshonorar an?+

Die einmalige Ersatzvermittlung erfolgt ohne erneutes Vermittlungshonorar. Neue externe Kosten, etwa für Visum, Anerkennung oder Flug, sind davon getrennt und richten sich nach der vereinbarten Kostenregelung.

Sind neue Verfahrens- und Reisekosten ebenfalls kostenfrei?+

Die einmalige Ersatzvermittlung erfolgt ohne erneutes Vermittlungshonorar. Neue externe Kosten, etwa für Visum, Anerkennung oder Flug, sind davon getrennt und richten sich nach der vereinbarten Kostenregelung.

AB. Kündigung und Ausscheiden

Was passiert bei Eigenkündigung während der Probezeit?+

Bei Nichtanreise, Nichtantritt oder Eigenkündigung der Fachkraft während der Probezeit bieten wir je ursprünglich vermittelter Fachkraft eine einmalige kostenfreie Ersatzvermittlung an. Innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang Ihrer schriftlichen Meldung stellen wir Ihnen eine geeignete Ersatzfachkraft vor und ermöglichen das Kennenlernen. Bei Kündigung durch die Einrichtung prüfen wir eine Ersatzvermittlung individuell auf Kulanz. Für den Arbeitsbeginn planen wir 90 Werktage ab vollständigem Eingang des unterschriebenen Arbeitsvertrags, der erforderlichen Vollmachten und sämtlicher weiterer Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung bei MEDEED. Wir bestätigen den Fristbeginn schriftlich. Die Frist beginnt nicht schon mit Anfrage, Interview oder Kündigungsmeldung. Der tatsächliche Arbeitsbeginn setzt die erforderlichen behördlichen Entscheidungen, das passende Visum und die zulässige Beschäftigung voraus.

Was gilt bei einer Kündigung durch die Einrichtung?+

Bei einer Kündigung durch Ihre Einrichtung entscheidet MEDEED individuell über eine Ersatzvermittlung auf Kulanz. Eine automatische Ersatzleistung besteht für diesen Fall nicht. Wird Ersatz vereinbart, halten wir Umfang, Kosten und Fristbeginn schriftlich fest. Für die anschließende Verfahrensplanung gilt der Zeitraum von 90 Werktagen ab vollständigen Arbeitgeberunterlagen für die Ersatzfachkraft.

122. Was passiert, wenn wir keinen Ersatz möchten? +

Dann gelten die vereinbarten Regelungen des individuellen Vermittlungs- und Integrationsvertrags bezüglich noch offener Vergütung und bereits entstandener externer Kosten.

AC. Keine eigene Wohnung, kein Problem

123. Können wir Medeed beauftragen, obwohl wir keinerlei Wohnraum für Fachkräfte besitzen? +

Ja.

Gerade dafür kann die Medeed-Relocationunterstützung genutzt werden.

Medeed kann:

  • Übergangsunterkünfte suchen,
  • verfügbare Optionen koordinieren,
  • Einzug organisieren,
  • bei der weiteren Wohnungssuche unterstützen.

Der Arbeitgeber trägt die vereinbarten Unterkunftskosten.

AD. B2B ohne Vermittlung

124. Wir haben bereits selbst eine Fachkraft gefunden. Können Sie trotzdem helfen? +

Ja.

Medeed kann auch unabhängig von einer eigenen Vermittlung eigenständige B2B-Leistungen übernehmen.

125. Welche? +

Zum Beispiel:

  • Anerkennung,
  • Dokumentenmanagement,
  • § 81a,
  • Visum,
  • Einreise,
  • Relocation,
  • Integration,
  • Arbeitgeberbetreuung.
126. Ist das dann eine Vermittlungsgebühr? +

Nein.

Wenn Medeed die Fachkraft nicht vermittelt hat, können diese Leistungen als eigenständige B2B-Dienstleistungen vertraglich vereinbart werden.

AE. Datenschutz und Sicherheit

127. Sind Fachkräfteprofile öffentlich? +

Nein.

128. Wer darf vollständige Profile sehen? +

Nur entsprechend registrierte, autorisierte und für den jeweiligen Prozess freigeschaltete Nutzer.

129. Können mehrere HR-Mitarbeiter eingebunden werden? +

Je nach Rollen- und Berechtigungskonzept können mehrere autorisierte Ansprechpartner einer Einrichtung eingebunden werden.

130. Können wir die Daten einfach an andere Unternehmen weitergeben? +

Nein.

Fachkräftedaten dürfen nur entsprechend dem freigegebenen Zweck und den geltenden Datenschutz- und Nutzungsbedingungen verwendet werden.

AF. Planungssicherheit

Wann können wir den Arbeitsbeginn konkret einplanen?+

Für den Arbeitsbeginn planen wir 90 Werktage ab vollständigem Eingang des unterschriebenen Arbeitsvertrags, der erforderlichen Vollmachten und sämtlicher weiterer Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung bei MEDEED. Wir bestätigen den Fristbeginn schriftlich. Die Frist beginnt nicht schon mit Anfrage, Interview oder Kündigungsmeldung. Der tatsächliche Arbeitsbeginn setzt die erforderlichen behördlichen Entscheidungen, das passende Visum und die zulässige Beschäftigung voraus. Den belastbaren Anreise- und Starttermin stimmen wir anhand des fortgeschrittenen Verfahrensstands mit Ihnen ab.

132. Informiert Medeed uns aktiv über wichtige Veränderungen? +

Ja.

Wesentliche Änderungen im vorgesehenen Prozess werden entsprechend dem vereinbarten Kommunikations- und Portalprozess aktualisiert beziehungsweise mitgeteilt.

133. Müssen wir uns selbst bei der Botschaft erkundigen? +

Grundsätzlich nicht.

Medeed koordiniert den vorgesehenen Prozess und stellt die relevanten Statusinformationen bereit.

134. Müssen wir selbst bei der Anerkennungsstelle nachfragen? +

Im vereinbarten Anerkennungsmanagement übernimmt beziehungsweise koordiniert Medeed die entsprechenden Prozessschritte.

135. Müssen wir selbst Flug, Abholung und Unterkunft miteinander abstimmen? +

Nein.

Gerade diese Schnittstellen werden durch Medeed koordiniert.

AG. Was bleibt für den Arbeitgeber?

136. Was müssen wir tatsächlich selbst tun? +

Im Wesentlichen:

  • Ihren Personalbedarf definieren,
  • geeignete Fachkräfte auswählen,
  • Vorstellungsgespräch führen,
  • Einstellungsentscheidung treffen,
  • erforderliche Arbeitgeberunterlagen bereitstellen,
  • Arbeitsvertrag schließen,
  • die Fachkraft nach Arbeitsbeginn fachlich einarbeiten,
  • Ihre normalen Arbeitgeberpflichten erfüllen.

Medeed übernimmt beziehungsweise koordiniert den vereinbarten internationalen Prozess darum herum.

AH. Der Gesamtprozess in einer Antwort

Wie läuft die Vermittlung mit den neuen Fristen ab?+

Nach Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Nach Auswahl organisieren wir das reguläre Kennenlerngespräch innerhalb von 14 Kalendertagen. Sie entscheiden über die Einstellung und stellen Arbeitsvertrag, Vollmachten und alle erforderlichen Arbeitgeberunterlagen bereit. Ab deren vollständigem Eingang bei MEDEED planen wir 90 Werktage bis zum Arbeitsbeginn. Wir koordinieren Anerkennung, Vorabzustimmung, Visum und Einreise und begleiten anschließend zwölf Monate ab Arbeitsbeginn. Bei einer Ersatzvermittlung gilt für die Kandidatenvorstellung eine Frist von sieben Kalendertagen ab schriftlicher Ausfallmeldung.

AI. Was ist der größte Vorteil für unsere Einrichtung?

138. Warum sollten wir internationale Fachkräfte über Medeed gewinnen? +

Weil Medeed nicht nur einen Lebenslauf vermittelt.

Wir verbinden internationale Fachkräftegewinnung mit Anerkennung, Visa, Einreise, Relocation und langfristiger Integration.

Der Arbeitgeber erhält einen strukturierten Prozess und digitale Transparenz – die Fachkraft erhält persönliche Begleitung.

AJ. Wie viel interner Aufwand bleibt für uns?

139. Müssen wir für jede Fachkraft intern einen Mitarbeiter für Behörden und Relocation abstellen? +

Das soll gerade vermieden werden.

Medeed übernimmt beziehungsweise koordiniert im vereinbarten Leistungsumfang die internationalen Verwaltungs-, Anerkennungs-, Einreise-, Relocation- und Integrationsprozesse.

Ihre Personalabteilung bleibt eingebunden, soll aber von zahlreichen operativen Einzelschritten entlastet werden.

AK. Was kann Medeed nicht übernehmen?

140. Garantiert Medeed die Anerkennung? +

Nein.

Die Entscheidung trifft die zuständige Anerkennungsbehörde.

141. Garantiert Medeed das Visum? +

Nein.

Die Entscheidung trifft die zuständige deutsche Auslandsvertretung beziehungsweise Behörde.

Garantiert MEDEED einen Arbeitsbeginn nach genau 90 Werktagen?+

Wir informieren Sie über Verzögerungen, fehlende Nachweise und behördliche Rückfragen und aktualisieren den Zeitplan im MedPortal. Der Rahmen von 90 Werktagen ist keine Garantie einer behördlichen Entscheidung. Eine Verlängerung oder andere Abweichung wird mit Begründung und neuem Planungsstand dokumentiert; maßgeblich sind die vereinbarten Vertragsbedingungen. Für den Arbeitsbeginn planen wir 90 Werktage ab vollständigem Eingang des unterschriebenen Arbeitsvertrags, der erforderlichen Vollmachten und sämtlicher weiterer Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung bei MEDEED. Wir bestätigen den Fristbeginn schriftlich. Die Frist beginnt nicht schon mit Anfrage, Interview oder Kündigungsmeldung. Der tatsächliche Arbeitsbeginn setzt die erforderlichen behördlichen Entscheidungen, das passende Visum und die zulässige Beschäftigung voraus.

143. Garantiert Medeed, dass niemals Probleme auftreten? +

Nein.

Internationale Integration ist ein menschlicher und organisatorischer Prozess.

Der Unterschied liegt darin, dass Medeed die Fachkraft nach der Einreise nicht allein lässt und Arbeitgeber und Fachkraft über das erste Beschäftigungsjahr begleitet.

AL. Was bekommen wir mit Medeed?

144. Noch einmal zusammengefasst: Was ist unser Vorteil? +

Sie erhalten nicht lediglich eine internationale Fachkraft.

Sie erhalten einen strukturierten Prozess:

Recruiting

Recruiting

Qualifikationsprüfung

Transparente Kandidatenprofile

Vorstellungsgespräch

Verfahren

Anerkennungsmanagement

Sprachqualifizierung

§ 81a / Visumkoordination

Digitale Statusverfolgung im MedPortal

Einreise

Einreiseplanung

Flug

Unterkunftsunterstützung

Flughafenabholung

Integration

Intensive Begleitung der ersten Arbeitswoche

Administrative Erstintegration

Anerkennungsbegleitung nach Einreise

Mentoring

Mindestens ca. 10–12 Integrations- und Feedbackkontakte

Vier-Wochen-Gespräch

Probezeitgespräch

Sechs-Monats-Status

Familienintegration

Bis zu zwölf Monate Begleitung

Absicherung

60-Tage-Ersatzgarantie nach den vereinbarten Bedingungen

Wie prüft Medeed die Fachkräfte?

145. Werden Fachkräfte geprüft, bevor wir überhaupt ein Profil erhalten? +

Ja.

Medeed stellt Arbeitgebern nicht ungeprüft jedes eingehende Bewerberprofil zur Verfügung.

Vor einer Vorstellung beim Arbeitgeber erfolgt eine strukturierte Vorauswahl.

Dabei werden – abhängig von Beruf und Verfahren – insbesondere geprüft beziehungsweise bewertet:

  • berufliche Qualifikation,
  • Ausbildungsabschluss,
  • Ausbildungsinhalte,
  • Berufserfahrung,
  • vorhandene Berufserlaubnisse,
  • Sprachstand,
  • Anerkennungsvoraussetzungen,
  • Dokumentenvollständigkeit,
  • berufliche Motivation,
  • persönliche Eignung für den internationalen Vermittlungsprozess,
  • Verfügbarkeit,
  • Arbeitgeberanforderungen.
146. Prüft Medeed nur den Lebenslauf? +

Nein.

Ein Lebenslauf allein reicht für die Aufnahme in einen strukturierten Fachkräfteprozess nicht aus.

Die Angaben werden soweit erforderlich mit den vorgelegten Qualifikations- und Berufsnachweisen abgeglichen.

AN. Qualifikationsprüfung

147. Wie wird geprüft, ob die Ausbildung zur ausgeschriebenen Stelle passt? +

Medeed prüft zunächst, welche Ausbildung und Qualifikation die Fachkraft tatsächlich abgeschlossen hat.

Bei reglementierten Berufen wird zusätzlich berücksichtigt, welcher Anerkennungsweg in Deutschland erforderlich ist beziehungsweise bereits eingeleitet wurde.

148. Prüft Medeed die Abschlusszeugnisse? +

Ja.

Die für das Verfahren erforderlichen Abschluss- und Qualifikationsunterlagen werden im Rahmen des Dokumenten- und Anerkennungsprozesses geprüft.

149. Prüfen Sie auch Stunden- und Fächerübersichten? +

Soweit diese für die Anerkennung oder Qualifikationsbewertung erforderlich sind, ja.

Bei Gesundheitsberufen können unter anderem Ausbildungsdauer, theoretische Inhalte, praktische Ausbildungsanteile und Fachgebiete relevant sein.

150. Prüft Medeed auch die Berufserfahrung? +

Ja.

Soweit Berufserfahrung für die Auswahl beziehungsweise das konkrete Verfahren relevant ist, werden entsprechende Angaben und Nachweise berücksichtigt.

151. Können wir vorgeben, wie viele Jahre Berufserfahrung wir verlangen? +

Ja.

Der Arbeitgeber kann sein gewünschtes Kandidatenprofil festlegen.

Zum Beispiel:

  • Berufseinsteiger,
  • mindestens zwei Jahre Berufserfahrung,
  • mindestens fünf Jahre Berufserfahrung,
  • Intensivpflege-Erfahrung,
  • OP-Erfahrung,
  • Notaufnahme,
  • Geriatrie,
  • Pädiatrie,
  • bestimmte technische oder fachliche Spezialisierungen.

Medeed berücksichtigt dies bei der Vorauswahl, soweit entsprechende Fachkräfte verfügbar sind.

AO. Fachliche Eignung

152. Prüft Medeed auch das Fachwissen der Kandidaten? +

Ja.

Neben Dokumenten und Lebenslauf kann die fachliche Eignung im Auswahlprozess gezielt bewertet werden.

Der Umfang richtet sich nach Beruf, Fachgebiet und den Anforderungen des Arbeitgebers.

153. Wie kann das Fachwissen geprüft werden? +

Je nach Berufsgruppe beispielsweise durch:

  • strukturierte Fachinterviews,
  • Fragen zu bisherigen Tätigkeiten,
  • berufsspezifische Fallfragen,
  • Fragen zu typischen Arbeitsabläufen,
  • praktische Erfahrungssituationen,
  • Prüfung von Spezialisierungen,
  • Arbeitgeberinterviews.
154. Kann unser Krankenhaus eigene Fachfragen vorgeben? +

Ja.

Wenn Ihnen bestimmte fachliche Kompetenzen besonders wichtig sind, können diese in das Auswahlprofil beziehungsweise Interview aufgenommen werden.

155. Können wir unsere Stationsleitung am Interview beteiligen? +

Ja.

Das ist sogar sinnvoll, wenn fachliche Anforderungen eine wesentliche Rolle spielen.

Je nach Einrichtung können beispielsweise teilnehmen:

  • Pflegedienstleitung,
  • Stationsleitung,
  • ärztliche Leitung,
  • Personalabteilung,
  • Fachbereichsleitung,
  • andere zuständige Entscheider.
156. Können wir einen zweiten Interviewtermin durchführen? +

Ja.

Wenn Sie nach dem ersten Gespräch noch fachliche oder persönliche Fragen haben, kann ein weiterer Termin organisiert werden.

AP. Keine „blinde Vermittlung“

157. Müssen wir einen Kandidaten einstellen, nur weil Medeed ihn empfiehlt? +

Nein.

Eine Medeed-Empfehlung ersetzt niemals Ihre eigene Einstellungsentscheidung.

Sie entscheiden selbst, ob die Fachkraft zu Ihrer Einrichtung passt.

158. Was passiert, wenn wir nach dem Interview Zweifel haben? +

Dann müssen Sie keine Zusage erteilen.

Medeed kann weitere geeignete Kandidaten vorstellen.

159. Müssen wir begründen, warum wir einen Kandidaten nicht einstellen? +

Eine kurze fachliche Rückmeldung ist hilfreich, damit Medeed die weitere Vorauswahl noch besser auf Ihre Anforderungen abstimmen kann.

AQ. Dokumentenechtheit und Plausibilität

160. Prüft Medeed, ob Dokumente plausibel sind? +

Ja.

Im Dokumentenprozess wird auf Plausibilität, Vollständigkeit und die Anforderungen des jeweiligen Verfahrens geachtet.

161. Was passiert bei auffälligen Dokumenten? +

Bei Unklarheiten oder Widersprüchen wird der Vorgang nicht einfach ungeprüft weitergeführt.

Es können zusätzliche Nachweise beziehungsweise Klärungen verlangt werden.

162. Kann eine Fachkraft mit gefälschten Unterlagen weiter vermittelt werden? +

Nein.

Vorsätzlich falsche oder manipulierte Angaben beziehungsweise Dokumente sind mit einem seriösen Medeed-Fachkräfteprozess nicht vereinbar.

Ein entsprechender Vorgang kann beendet und gegebenenfalls weiter geprüft werden.

163. Prüfen Behörden die Unterlagen zusätzlich? +

Ja.

Anerkennungsbehörden, Ausländerbehörden, Auslandsvertretungen und andere zuständige Stellen führen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten eigene Prüfungen durch.

Die Medeed-Prüfung ersetzt keine behördliche Entscheidung.

AR. Identität

164. Wird die Identität der Fachkraft geprüft? +

Im vorgesehenen Aufnahme- und Verfahrensprozess erfolgt eine Identitätsprüfung anhand der dafür erforderlichen persönlichen Dokumente und der vorgesehenen Identifikationsprozesse.

165. Warum ist das wichtig? +

Damit:

  • Dokumente der richtigen Person zugeordnet werden,
  • Arbeitgeberprofile korrekt sind,
  • Visum- und Anerkennungsverfahren sicher geführt werden können,
  • Missbrauch und Verwechslungen vermieden werden.

AS. Sprachprüfung

166. Prüft Medeed nur, ob ein B1-Zertifikat vorliegt? +

Nein.

Ein Zertifikat ist ein wichtiger formaler Nachweis, sagt aber nicht immer vollständig aus, wie sicher jemand tatsächlich kommunizieren kann.

Deshalb spielt die praktische Kommunikation im Auswahl- und Interviewprozess ebenfalls eine Rolle.

167. Hören Sie sich an, wie die Fachkraft Deutsch spricht? +

Ja.

Sprachliche Kommunikation kann unter anderem im Medeed-Auswahlgespräch und in der Vorbereitung auf Arbeitgeberinterviews bewertet werden.

168. Können wir die Sprachkenntnisse im Interview selbst prüfen? +

Ja.

Das Arbeitgeberinterview ist dafür ausdrücklich geeignet.

169. Können wir verlangen, dass ein Teil des Interviews auf Deutsch geführt wird? +

Ja.

Bei internationalen Fachkräften ist das sogar ein sinnvoller Bestandteil des Auswahlprozesses.

170. Was passiert, wenn die Fachkraft zwar ein Zertifikat hat, aber schlecht spricht? +

Dann kann geprüft werden, ob zusätzliche Sprachqualifizierung notwendig ist beziehungsweise ob die Fachkraft für die konkrete Stelle bereits ausreichend vorbereitet ist.

AT. Persönliche Eignung

171. Prüft Medeed nur Qualifikationen oder auch die Motivation? +

Auch Motivation und persönliche Bereitschaft spielen eine wichtige Rolle.

172. Was wird dabei betrachtet? +

Beispielsweise:

  • Warum möchte die Person nach Deutschland?
  • Versteht sie den langfristigen Prozess?
  • Ist sie bereit, sich sprachlich weiterzuentwickeln?
  • Ist sie offen für unterschiedliche Arbeitgeberstandorte?
  • Ist sie bereit, im deutschen Arbeitsumfeld zu lernen?
  • Hat sie realistische Erwartungen?
  • Ist eine langfristige Beschäftigung tatsächlich gewünscht?
173. Warum ist das für den Arbeitgeber wichtig? +

Eine fachlich gute Fachkraft ist nur dann langfristig erfolgreich, wenn sie auch realistische Erwartungen an Deutschland, Arbeitgeber, Anerkennung und Integration hat.

AU. Standort- und Wechselrisiko

174. Prüft Medeed, ob die Fachkraft wirklich an unseren Standort kommen möchte? +

Ja.

Medeed bespricht grundsätzlich bereits im Vermittlungsprozess, dass Fachkräfte keinen Anspruch auf eine bestimmte Wunschstadt haben und deutschlandweit entsprechend geeigneter Arbeitgeberstellen vermittelt werden können.

175. Was passiert, wenn jemand nach unserer Zusage plötzlich sagt, die Stadt gefällt ihm nicht? +

Medeed versucht solche Situationen bereits durch transparente Vorbereitung und Erwartungsmanagement vor dem Arbeitgeberinterview zu vermeiden.

Wenn eine Fachkraft einen geeigneten Arbeitgeber nach verbindlicher Zusage lediglich aufgrund einer persönlichen Standortpräferenz ablehnt, kann Medeed das weitere Vermittlungsverfahren mit der Fachkraft beenden.

AV. Realistische Erwartungen der Fachkraft

176. Erklärt Medeed den Fachkräften vorher, wie das deutsche Arbeitsleben funktioniert? +

Ja.

Zur Vorbereitung gehören unter anderem Informationen zu:

  • Arbeitszeiten,
  • Pünktlichkeit,
  • Hierarchien,
  • Teamarbeit,
  • Kommunikation,
  • Verantwortung,
  • Anerkennungsweg,
  • Sprachentwicklung,
  • Probezeit,
  • Arbeitgebererwartungen,
  • Integration.
177. Wird den Fachkräften erklärt, dass ein Arbeitsvertrag verbindlich ist? +

Ja.

Fachkräfte werden darauf vorbereitet, dass eine Arbeitgeberzusage und ein unterschriebener Arbeitsvertrag ernsthafte vertragliche Verpflichtungen darstellen.

AW. Arbeitsbereitschaft und Schichtdienst

178. Wissen die Fachkräfte, dass Krankenhäuser Schichtdienst haben? +

Bei entsprechenden Stellen wird dies bereits im Auswahl- und Arbeitgeberprozess erläutert.

179. Können wir voraussetzen, dass Fachkräfte Früh- und Spätdienst übernehmen? +

Die konkreten Arbeitszeiten richten sich nach Arbeitsvertrag, Tarifbedingungen, gesetzlichen Vorgaben und der betrieblichen Dienstplanung.

Die Anforderungen sollten bereits vor Vertragsabschluss transparent kommuniziert werden.

180. Was ist mit Wochenend- und Feiertagsdiensten? +

Auch diese Anforderungen sollten im Arbeitgeberinterview beziehungsweise vor Abschluss des Arbeitsvertrages transparent besprochen werden, sofern sie Teil der Stelle sind.

AX. Spezielle Fachbereiche

181. Können wir gezielt Fachkräfte für Intensivstationen suchen? +

Ja, soweit entsprechend qualifizierte und geeignete Kandidaten verfügbar sind.

182. Für OP? +

Ja.

183. Für Notaufnahme? +

Ja.

184. Für Geriatrie? +

Ja.

185. Für Pädiatrie? +

Je nach Kandidatenpool und Anerkennungsvoraussetzungen.

186. Können wir verlangen, dass jemand bereits in diesem Fachgebiet gearbeitet hat? +

Ja.

Das kann als Teil Ihres Anforderungsprofils aufgenommen werden.

AY. Matching

187. Wie entscheidet Medeed, welcher Kandidat zu uns passt? +

Medeed gleicht Ihr Arbeitgeberprofil mit den Kandidateninformationen ab.

Dabei können unter anderem berücksichtigt werden:

  • Beruf,
  • Qualifikation,
  • Berufserfahrung,
  • Fachbereich,
  • Sprachstand,
  • Anerkennungsstatus,
  • Verfügbarkeit,
  • Standort,
  • Arbeitgeberanforderungen,
  • individuelle Eignung.
188. Bekommen alle Krankenhäuser dieselben Profile? +

Nein.

Profile werden entsprechend dem jeweiligen Personalbedarf und den vereinbarten Freigaben ausgewählt.

AZ. Referenzen und Berufserfahrung

189. Können vorherige Arbeitgebernachweise berücksichtigt werden? +

Ja.

Soweit vorhanden und für die Auswahl relevant, können Arbeitszeugnisse beziehungsweise Berufserfahrungsnachweise in die Prüfung einbezogen werden.

190. Prüft Medeed jede ehemalige Arbeitsstelle telefonisch? +

Nicht automatisch.

Welche zusätzliche Referenzprüfung sinnvoll oder möglich ist, hängt vom Einzelfall, Herkunftsland und vereinbarten Prüfungsumfang ab.

BA. Polizeiliche und berufliche Nachweise

191. Müssen Fachkräfte ein Führungszeugnis vorlegen? +

Bei bestimmten reglementierten Gesundheitsberufen sind im Anerkennungsverfahren entsprechende Zuverlässigkeitsnachweise erforderlich.

Medeed koordiniert diese Anforderungen entsprechend dem jeweiligen Verfahren.

192. Was ist mit gesundheitlicher Eignung? +

Soweit der konkrete Anerkennungsprozess einen gesundheitlichen Eignungsnachweis verlangt, wird dieser ebenfalls berücksichtigt.

193. Was ist ein Good Standing? +

Je nach Beruf und Herkunftsland kann ein entsprechender Nachweis darüber erforderlich sein, dass keine berufsrechtlichen Hindernisse vorliegen.

Medeed prüft, welche Nachweise für den konkreten Anerkennungsweg benötigt werden.

BB. Auswahl vor Kosten

194. Müssen wir bereits hohe Kosten tragen, bevor wir überhaupt einen Kandidaten ausgewählt haben? +

Nein.

Zunächst steht die Auswahl einer geeigneten Fachkraft im Mittelpunkt.

Das reguläre Medeed-Vermittlungs- und Integrationshonorar wird nach dem vereinbarten 25/25/50-Modell nicht bereits vollständig vor Auswahl oder Einreise fällig.

195. Wann wird die erste Medeed-Honorarrate fällig? +

Grundsätzlich erst bei der tatsächlichen Arbeitsaufnahme:

25 %.

BC. Planung eines konkreten Arbeitsbeginns

196. Können wir der Fachkraft schon einen geplanten Arbeitsbeginn in den Vertrag schreiben? +

Ja.

Der Arbeitsvertrag enthält einen vorgesehenen beziehungsweise entsprechend vereinbarten Beschäftigungsbeginn.

Bei internationalen Verfahren muss jedoch berücksichtigt werden, dass die tatsächliche Einreise von behördlichen Entscheidungen abhängig sein kann.

197. Was passiert, wenn sich das Visum verzögert? +

Medeed informiert über den Verfahrensstand und stimmt die weitere Planung mit dem Arbeitgeber ab.

198. Müssen wir einen neuen Kandidaten suchen, wenn sich das Visum einige Wochen verspätet? +

Nicht automatisch.

Eine Verzögerung im Behördenverfahren bedeutet nicht, dass die ausgewählte Fachkraft ungeeignet ist.

Medeed beurteilt mit dem Arbeitgeber, wie der weitere Zeitplan realistisch angepasst werden kann.

BD. Vor der Einreise – was sieht HR?

199. Können wir in einer Übersicht sehen, welche Schritte bereits erledigt sind? +

Ja.

Das MedPortal soll dem Arbeitgeber eine strukturierte Übersicht über relevante Prozessmeilensteine geben.

Beispielsweise:

  • Profil ausgewählt,
  • Interview durchgeführt,
  • Arbeitgeberzusage,
  • Arbeitsvertrag,
  • Anerkennungsverfahren,
  • Defizitbescheid,
  • §81a-Prozess,
  • Vorabzustimmung,
  • Botschaftstermin,
  • Visa-Status,
  • Einreiseplanung,
  • Flug,
  • Ankunft,
  • Arbeitsaufnahme,
  • Integration.
200. Sehen wir auch, was noch fehlt? +

Soweit es für die Arbeitgeberrolle vorgesehen ist, können offene Prozessschritte beziehungsweise erforderliche Arbeitgeberaktionen entsprechend dargestellt beziehungsweise mitgeteilt werden.

BE. Ein Ansprechpartner statt viele Stellen

201. Müssen wir selbst mit Recruiting-Agenturen im Herkunftsland sprechen? +

Grundsätzlich nicht.

Medeed koordiniert die internationalen Recruiting-Strukturen.

202. Müssen wir selbst mit Übersetzern sprechen? +

Im vereinbarten Prozess grundsätzlich nicht.

203. Müssen wir selbst die Fachkraft ständig erinnern? +

Medeed begleitet die Fachkraft durch den vorgesehenen Prozess.

204. Müssen wir selbst ihren Botschaftstermin kontrollieren? +

Medeed koordiniert beziehungsweise verfolgt den entsprechenden Prozessstatus.

205. Müssen wir selbst die Flughafenabholung organisieren? +

Im vorgesehenen Ankommensprogramm nein.

BF. Risikomanagement

206. Wie reduziert Medeed das Risiko, dass die Fachkraft nach kurzer Zeit wieder geht? +

Eine hundertprozentige Garantie für menschliche Entscheidungen gibt es nicht.

Medeed reduziert das Risiko jedoch durch einen strukturierten Gesamtprozess:

  • Vorauswahl,
  • realistische Erwartungsklärung,
  • Arbeitgeberinterview,
  • Vorbereitung auf Deutschland,
  • Unterstützung beim Arbeitsbeginn,
  • intensive erste Arbeitswoche,
  • Mentoring,
  • Integrationsgespräche,
  • Anerkennungsbegleitung,
  • Familienintegration,
  • frühzeitige Konfliktklärung,
  • mindestens ca. 10–12 strukturierte Kontakte im ersten Jahr.
207. Warum ist die zwölfmonatige Begleitung so wichtig? +

Viele Kündigungsrisiken entstehen nicht am ersten Arbeitstag, sondern später:

  • Sprachprobleme,
  • Anerkennungsstress,
  • Wohnung,
  • Familie,
  • Einsamkeit,
  • Missverständnisse im Team,
  • Behördenprobleme,
  • Unsicherheit vor Ende der Probezeit.

Medeed bleibt deshalb über die erste Einreisephase hinaus eingebunden.

BG. Frühwarnsystem

208. Was passiert, wenn Medeed merkt, dass eine Fachkraft Probleme hat? +

Medeed versucht das Problem frühzeitig zu erfassen und geeignete Gespräche beziehungsweise Maßnahmen einzuleiten.

209. Werden wir als Arbeitgeber eingebunden? +

Wenn das Problem den Arbeitsplatz beziehungsweise die Integration beim Arbeitgeber betrifft, können gemeinsame Gespräche organisiert werden.

210. Muss die Fachkraft erst eine Beschwerde einreichen? +

Nein.

Die regelmäßigen Mentoring- und Feedbackkontakte dienen gerade dazu, Probleme auch proaktiv zu erkennen.

BH. Erfolgskontrolle

211. Woran erkennt Medeed, ob die Integration funktioniert? +

Bei den strukturierten Gesprächen können unter anderem betrachtet werden:

  • Pünktlichkeit,
  • Einarbeitung,
  • fachliche Entwicklung,
  • Kommunikation,
  • Sprachfortschritt,
  • Zusammenarbeit,
  • Anerkennung,
  • persönliche Stabilität,
  • Feedback des Arbeitgebers,
  • Feedback der Fachkraft.
212. Bekommen wir daraus konkrete Handlungsempfehlungen? +

Wenn sich ein konkreter Handlungsbedarf zeigt, können gemeinsam mit Arbeitgeber und Fachkraft entsprechende nächste Schritte vereinbart werden.

BI. Was macht Medeed, wenn der Kandidat fachlich nicht zu uns passt?

213. Müssen wir ihn trotzdem einstellen? +

Nein.

Vor Vertragsabschluss liegt die Einstellungsentscheidung vollständig bei Ihnen.

214. Bekommen wir andere Profile? +

Ja.

Medeed kann weitere geeignete Fachkräfte vorstellen.

BJ. Was ist nach der Einstellung?

215. Wird eine Fachkraft nach Vertragsunterschrift einfach an uns übergeben? +

Nein.

Genau das unterscheidet Medeed von einer reinen Profilvermittlung.

Nach Vertragsunterzeichnung beginnt ein wesentlicher Teil des Verfahrens erst:

  • Anerkennung,
  • §81a,
  • Visum,
  • Einreise,
  • Relocation,
  • Arbeitsbeginn,
  • Integration.

BK. Kernantwort für Arbeitgeber

216. Wie können wir sicher sein, dass wir nicht einfach irgendeine Fachkraft aus dem Ausland bekommen? +

Weil der Medeed-Prozess mehrere Auswahl- und Kontrollstufen vorsieht:

Anforderungen

Anforderungsprofil des Arbeitgebers

Prüfung

Prüfung der Bewerbungs- und Qualifikationsunterlagen

Medeed-Vorauswahl

Prüfung von Berufserfahrung und Anerkennungsvoraussetzungen

Sprachliche und persönliche Einschätzung

Gegebenenfalls fachliche Vorprüfung

Profil und Präsentationsvideo

Auswahl

Arbeitgeberinterview

Ihre eigene Einstellungsentscheidung

Umsetzung

Anerkennungs- und Behördenverfahren

Einreise

12 Monate strukturierte Integration

Die endgültige Entscheidung, welche Fachkraft Sie beschäftigen, bleibt immer bei Ihnen.

BL. Das Gesamtversprechen

217. Was soll Medeed uns als Arbeitgeber am Ende abnehmen? +

Medeed soll dafür sorgen, dass Sie nicht selbst ein internationales Recruiting- und Einwanderungsprojekt für jede einzelne Fachkraft aufbauen müssen.

Sie erhalten einen zentral koordinierten Prozess für:

Recruiting

Recruiting

Kandidatenprüfung

Auswahl

Fachinterview

Qualifikation

Qualifikationsprüfung

Anerkennung

Sprache

Dokumente

Einreise

§ 81a

Visum

Einreise

Unterkunft

Flughafenabholung

Integration

Arbeitsbeginn

Mentoring

Ausgleichsmaßnahmen

Integration

Familienunterstützung

Transparenz & Absicherung

Digitale Transparenz

Regelmäßige Berichterstattung

60-Tage-Ersatzgarantie gemäß Vertrag

Ihre Einrichtung konzentriert sich auf das, was sie am besten kann: die fachliche Einarbeitung, Führung und langfristige Beschäftigung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

218. Was ist das Ziel von Medeed? +
Nicht unser Ziel

„Fachkraft vermittelt – Auftrag beendet.“

Unser Ziel:

Der gemeinsame Weg

Fachkraft auswählen

Sicher nach Deutschland bringen

Strukturiert in den Arbeitsplatz einführen

Anerkennung und Integration begleiten

Arbeitgeber entlasten

Fachkraft langfristig im Unternehmen und in Deutschland stabilisieren

Medeed begleitet diesen Weg gemeinsam mit Ihrer Einrichtung.

Internationale Fachkräfte – von der Bewerbung bis zur erfolgreichen Integration in Deutschland

Stand: September 2026

Diese FAQ richtet sich insbesondere an internationale Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, die mit Medeed ihren beruflichen Weg nach Deutschland planen und hier eine langfristige berufliche und persönliche Perspektive aufbauen möchten.
Sie erhalten hier wichtige Informationen zum gesamten Ablauf – von der Registrierung und Bewerbung über die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Vermittlung an einen passenden Arbeitgeber bis hin zu Anerkennungsverfahren, Sprachqualifikation, Visum, Einreise und Arbeitsaufnahme.
Darüber hinaus informieren wir Sie über die ersten Schritte nach Ihrer Ankunft sowie über die weitere Begleitung während Ihrer Einarbeitung und Integration in Deutschland.
Ziel von Medeed ist es, Sie während des gesamten Prozesses strukturiert zu begleiten und Ihnen einen transparenten und verlässlichen Weg von Ihrer Bewerbung bis zu Ihrer erfolgreichen und nachhaltigen Integration in Deutschland zu ermöglichen.

1. Medeed und das Fachkräfteprogramm +

Was macht Medeed für mich?

Medeed begleitet internationale Fachkräfte von der ersten Prüfung ihrer Bewerbung bis zur beruflichen und persönlichen Integration in Deutschland.

Je nach individuellem Verfahren gehören dazu insbesondere:

  • Prüfung Ihrer Qualifikation und Unterlagen,
  • Unterstützung bei Ihrem Lebenslauf,
  • Erstellung beziehungsweise Organisation einer professionellen Kandidatenpräsentation,
  • Vorstellung bei geeigneten Arbeitgebern,
  • Vorbereitung auf Arbeitgeberinterviews,
  • Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes,
  • Koordination des Arbeitsvertrags,
  • Anerkennungsverfahren,
  • Sprachqualifizierung,
  • Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisierungen,
  • Vorbereitung beziehungsweise Koordination des beschleunigten Fachkräfteverfahrens,
  • Visa- und Einreiseverfahren,
  • Organisation des Einreiseflugs,
  • Vorbereitung einer deutschen SIM-Karte,
  • Flughafenabholung,
  • Übergangsunterkunft,
  • Anmeldung in Deutschland,
  • Bankkonto,
  • Steuer-ID,
  • Krankenversicherung,
  • Aufenthaltstitel,
  • Begleitung zum Beschäftigungsbeginn,
  • Anerkennungsbegleitung nach der Einreise,
  • Familienintegration und
  • Integrationsbegleitung während des ersten Beschäftigungsjahres.

Unser Ziel ist nicht nur Ihre Einreise nach Deutschland, sondern eine möglichst erfolgreiche und langfristige berufliche und persönliche Integration.

2. Wer kann sich bewerben? +

Kann ich mich aus dem Iran bewerben?

Ja.

Kann ich mich aus Indien bewerben?

Ja.

Kann ich mich aus der Türkei bewerben?

Ja.

Medeed arbeitet international und verfügt insbesondere in diesen Herkunftsmärkten über entsprechende Recruiting- beziehungsweise Kooperationsstrukturen.

Muss ich bereits in Deutschland leben?

Nein.

Der Bewerbungs-, Auswahl-, Anerkennungs- und Einreiseprozess kann bereits aus Ihrem Herkunftsland begonnen werden.

3. Ist die Vermittlung für mich kostenlos? +

Muss ich Medeed eine Vermittlungsgebühr bezahlen?

Nein.

Fachkräfte zahlen Medeed für ihre Anwerbung und Vermittlung insbesondere keine:

  • Vermittlungsgebühr,
  • Recruitinggebühr,
  • Aufnahmegebühr,
  • Registrierungsgebühr,
  • Bearbeitungsgebühr,
  • Kaution oder
  • vergleichbare Vergütung.

Die Vermittlungs- und Integrationsvergütung von Medeed wird vom Arbeitgeber getragen.

Muss ich einem Medeed-Recruiting-Partner Geld bezahlen?

Nein.

Von Medeed eingesetzte Recruiting-Partner sowie deren Mitarbeiter und Beauftragte dürfen von Fachkräften für Tätigkeiten innerhalb des Medeed-Recruiting- und Fachkräfteverfahrens keine entsprechende Vergütung verlangen oder entgegennehmen.

Darf ein Recruiting-Partner Geld für einen Arbeitgeber verlangen?

Nein.

Für einen Vorstellungstermin?

Nein.

Für die Registrierung bei Medeed?

Nein.

Für die Aufnahme in das Medeed-Programm?

Nein.

Für einen Botschaftstermin?

Nein.

Für eine angeblich schnellere Bearbeitung?

Nein.

Für eine angeblich garantierte Aufnahme?

Nein.

Wenn eine solche Forderung gestellt wird, informieren Sie Medeed.

4. Compliance und anonyme Beschwerdestelle +

Was mache ich, wenn ein Recruiting-Partner Geld von mir verlangt?

Bezahlen Sie die geforderte Summe nicht und melden Sie den Vorgang über die offizielle Medeed-Compliance- beziehungsweise Vertrauensstelle.

Auf der Medeed-Website steht hierfür eine digitale Beschwerdemöglichkeit zur Verfügung.

Kann ich mich anonym beschweren?

Ja.

Hinweise und Beschwerden können über die dafür vorgesehene Medeed-Vertrauens- beziehungsweise Compliance-Stelle auch anonym eingereicht werden.

Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?

Ja.

Compliance-Hinweise werden vertraulich behandelt und durch die zuständige Stelle geprüft.

Muss ich Angst haben, dass meine Bewerbung schlechter behandelt wird, wenn ich mich beschwere?

Nein.

Eine berechtigte Beschwerde oder ein Hinweis auf mögliche Verstöße soll für Sie keinen Nachteil im Medeed-Verfahren darstellen.

Medeed möchte ausdrücklich, dass mögliche Verstöße gemeldet werden.

Ist es überhaupt erwünscht, dass Fachkräfte Probleme melden?

Ja, ausdrücklich.

Hinweise von Fachkräften helfen Medeed, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und die Qualität und Fairness der internationalen Anwerbung zu sichern.

Wenn Ihnen etwas ungewöhnlich vorkommt, sollten Sie es melden.

Kann ich mich auch über Diskriminierung oder schlechte Behandlung beschweren?

Ja.

Über die vorgesehene Beschwerdestelle können insbesondere Hinweise zu:

  • unerlaubten Geldforderungen,
  • unfairer Behandlung,
  • Diskriminierung,
  • Vertragsverstößen,
  • falschen Versprechungen,
  • Druck oder Drohungen,
  • unzulässiger Weitergabe von Daten,
  • problematischem Verhalten eines Recruiting-Partners

gemeldet werden.

Kontrolliert Medeed seine Recruiting-Partner selbst?

Ja.

Medeed verlässt sich nicht ausschließlich auf Beschwerden.

Recruiting-Partner werden auch aktiv kontrolliert.

Wie kontrolliert Medeed Recruiting-Partner?

Medeed kann unter anderem:

  • Testpersonen beziehungsweise Testbewerber einsetzen,
  • anonymisierte Testanfragen durchführen,
  • Rückmeldungen von Fachkräften auswerten,
  • Prozesse überprüfen,
  • Audits durchführen und
  • Auffälligkeiten intern untersuchen.

Dadurch soll insbesondere überprüft werden, ob Recruiting-Partner die Medeed-Regeln zur fairen Anwerbung tatsächlich einhalten.

Prüft Medeed auch, ob heimlich Geld verlangt wird?

Ja.

Gerade mögliche unerlaubte Geldforderungen gehören zu den Punkten, die Medeed im Rahmen seiner Compliance- und Qualitätskontrollen überprüft.

Was passiert bei einem bestätigten Compliance-Verstoß?

Medeed prüft den konkreten Vorgang und kann abhängig von Art und Schwere des Verstoßes entsprechende Maßnahmen gegenüber dem beteiligten Partner beziehungsweise Verantwortlichen ergreifen.

5. Aufnahme in das Medeed-Programm +

Entscheidet mein Recruiting-Partner über meine Aufnahme?

Nein.

Der Recruiting-Partner kann Sie finden, beraten, vorqualifizieren und Medeed vorstellen.

Die abschließende Aufnahmeentscheidung trifft Medeed.

Kann mein Recruiting-Partner mir garantieren, dass Medeed mich nimmt?

Nein.

Was passiert nach einer positiven Aufnahmeentscheidung?

Nach Ihrer positiven Aufnahme wird Ihr weiterer Vorgang über die vorgesehenen Medeed-Prozesse und insbesondere das MedPortal gesteuert.

6. MedPortal und Beratung +

Wo stelle ich meine Fragen, nachdem Medeed mich aufgenommen hat?

Ab Ihrer positiven Aufnahme ist das MedPortal der zentrale digitale Kommunikations- und Beratungsweg.

Kann ich dort Beratungstermine buchen?

Ja.

Zu welchen Themen?

Je nach Vorgang beispielsweise:

  • Anerkennung,
  • Dokumente,
  • Visum,
  • beschleunigtes Fachkräfteverfahren,
  • Arbeitgeber,
  • Vorstellungsgespräch,
  • Arbeitsvertrag,
  • Einreise,
  • Relocation,
  • Integration,
  • Aufenthaltstitel,
  • Familie.

Kann ich mehrmals einen Termin buchen?

Ja.

Wenn während Ihres Verfahrens unterschiedliche Fragen entstehen, können Sie die jeweils vorgesehenen Beratungsangebote erneut nutzen.

7. Welche Dokumente benötige ich? +

Abhängig von Beruf und Verfahren können insbesondere erforderlich sein:

  • Reisepass,
  • Lebenslauf,
  • Ausbildungs- beziehungsweise Hochschulabschluss,
  • Abschlusszeugnisse,
  • Fächer- und Stundenübersichten,
  • Transcript of Records,
  • Berufserlaubnis,
  • Berufserfahrungsnachweise,
  • Arbeitszeugnisse,
  • Sprachzertifikat,
  • Führungszeugnis beziehungsweise Certificate of Good Standing,
  • gesundheitlicher Eignungsnachweis,
  • Geburtsurkunde,
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde,
  • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden,
  • weitere von Anerkennungsstelle, Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung verlangte Unterlagen.

Medeed erstellt beziehungsweise kommuniziert für den jeweiligen Vorgang die konkret erforderliche Dokumentenliste.

8. Wie lange müssen meine Dokumente gültig sein? +

Wie lange muss mein Reisepass bei Beginn des Medeed-Verfahrens gültig sein?

Für den Medeed-Prozess soll Ihr Reisepass bei Einleitung des entsprechenden Einreiseverfahrens grundsätzlich noch mindestens 18 Monate gültig sein.

Damit soll ausreichend zeitlicher Spielraum für die Bearbeitung und den anschließenden Einreise- beziehungsweise Aufenthaltszeitraum bestehen.

Warum verlangt Medeed ungefähr 18 Monate Passgültigkeit?

Der gesamte Anerkennungs-, Arbeitgeber-, Visa- und Einreiseprozess benötigt Zeit.

Medeed plant deshalb mit einer ausreichenden verbleibenden Passgültigkeit, damit ein während des laufenden Verfahrens auslaufender Reisepass möglichst vermieden wird.

Was passiert, wenn mein Reisepass weniger als 18 Monate gültig ist?

Informieren Sie Medeed.

Je nach Verfahrensstand kann es sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein, zunächst einen neuen Reisepass zu beantragen.

Kann ich meinen Reisepass auch später in Deutschland erneuern?

Je nach Staatsangehörigkeit und konsularischen Möglichkeiten kann ein Reisepass grundsätzlich auch während eines Aufenthalts in Deutschland erneuert werden.

Wenn Ihr Pass jedoch bereits vor Beginn des Einreiseverfahrens nur noch kurz gültig ist, sollte die Erneuerung möglichst vorher geklärt werden.

9. Wie lange ist mein Sprachzertifikat gültig? +

Wie alt darf mein B1-Zertifikat für das Medeed-Verfahren sein?

Für den regulären Medeed-Prozess soll der eingereichte Sprachnachweis grundsätzlich aktuell und regelmäßig nicht älter als zwölf Monate sein.

Ist mein Sprachzertifikat gesetzlich nach zwölf Monaten automatisch ungültig?

Nein.

Das Zertifikat verliert nicht automatisch nach exakt zwölf Monaten aufgrund einer allgemeinen gesetzlichen Regel seine Gültigkeit.

Medeed verwendet für seine Verfahrensplanung jedoch grundsätzlich aktuelle Sprachnachweise.

Darüber hinaus können Anerkennungsstellen, Arbeitgeber, Auslandsvertretungen oder andere zuständige Stellen eigene Anforderungen an den Sprachnachweis stellen.

Was passiert, wenn mein B1-Zertifikat älter als zwölf Monate ist?

Medeed prüft den konkreten Vorgang.

Gegebenenfalls kann ein aktueller Nachweis beziehungsweise eine erneute Sprachprüfung erforderlich sein.

10. Führungszeugnis und Good Standing +

Brauche ich ein Führungszeugnis?

Bei bestimmten reglementierten Gesundheitsberufen kann für die Anerkennung ein Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit erforderlich sein.

Dazu kann beispielsweise ein Führungszeugnis beziehungsweise entsprechender Nachweis aus dem Herkunftsland gehören.

Wie alt darf das Führungszeugnis sein?

Das bestimmt die zuständige Anerkennungsstelle.

Bei vielen Anerkennungsverfahren im Gesundheitsbereich wird verlangt, dass ein entsprechender Nachweis bei Einreichung nicht älter als drei Monate ist.

Medeed informiert Sie deshalb darüber, wann Sie diesen Nachweis beantragen sollten.

Soll ich mein Führungszeugnis direkt am Anfang beantragen?

Nicht unbedingt.

Wenn ein Dokument nur eine kurze Aktualitätsfrist hat, kann eine zu frühe Beantragung dazu führen, dass es später erneut beantragt werden muss.

Bitte beantragen Sie zeitkritische Dokumente deshalb entsprechend der Medeed-Dokumentenplanung.

11. Ärztliche Bescheinigung +

Brauche ich einen gesundheitlichen Eignungsnachweis?

Bei reglementierten Gesundheitsberufen kann ein aktueller Nachweis der gesundheitlichen Eignung erforderlich sein.

Wie alt darf dieser sein?

Das hängt von der zuständigen Anerkennungsstelle ab.

Häufig wird ein Nachweis verlangt, der bei Einreichung nicht älter als ungefähr drei Monate ist.

Medeed informiert Sie über den richtigen Zeitpunkt.

12. Originaldokumente +

Soll ich meine Originalzeugnisse per Post nach Deutschland schicken?

Nicht ohne ausdrückliche Anweisung.

Die zuständige Anerkennungsstelle entscheidet, welche Dokumente im Original, als beglaubigte Kopie oder digital benötigt werden.

Versenden Sie wertvolle Originaldokumente deshalb niemals eigenständig ohne konkrete Aufforderung.

13. Übersetzungen und Legalisationen +

Muss ich meine Dokumente übersetzen lassen?

Abhängig von Dokument, Sprache und zuständiger Behörde können deutsche Übersetzungen erforderlich sein.

Medeed informiert Sie darüber, welche Dokumente tatsächlich übersetzt werden müssen.

Soll ich selbst irgendeinen Übersetzer beauftragen?

Bitte stimmen Sie dies vorher mit Medeed ab.

Anerkennungsstellen können besondere Anforderungen an Übersetzer und Übersetzungen stellen.

Wer bezahlt erforderliche Übersetzungen, Beglaubigungen und Legalisierungen?

Die im jeweiligen Arbeitgeberprogramm vorgesehenen erstattungsfähigen Kosten werden entsprechend der vereinbarten Kostenregelung getragen.

Medeed kann Kosten vorfinanzieren beziehungsweise nach Prüfung erstatten und anschließend mit dem Arbeitgeber abrechnen.

Wie hoch ist die Höchstgrenze?

Grundsätzlich zusammen maximal 500 Euro je Fachkraft, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.

Wie lange dauert es bis zu meinem Arbeitsbeginn?+

Für deinen Arbeitsbeginn planen wir einen Zeitraum von 90 Werktagen. Dieser beginnt erst, wenn MEDEED den unterschriebenen Arbeitsvertrag, die erforderlichen Vollmachten und sämtliche benötigten Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung vollständig erhalten hat. Deine Registrierung oder dein Interview allein startet die Frist nicht. Deine eigenen erforderlichen Nachweise und Sprachkenntnisse müssen ebenfalls für den vorgesehenen Weg vorliegen. Über den Verfahrensstand und den geplanten Arbeitsbeginn informieren wir dich im MedPortal. Behördenentscheidungen und das passende Visum bleiben Voraussetzung.

Welche Schritte liegen zwischen Bewerbung und Arbeitsbeginn?+

Zunächst prüfen wir dein Profil, bereiten das Arbeitgebergespräch vor und stimmen die Stelle ab. Nach der Arbeitgeberentscheidung folgen Arbeitsvertrag und vollständige Verfahrensunterlagen. Für deinen Arbeitsbeginn planen wir einen Zeitraum von 90 Werktagen. Dieser beginnt erst, wenn MEDEED den unterschriebenen Arbeitsvertrag, die erforderlichen Vollmachten und sämtliche benötigten Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung vollständig erhalten hat. Deine Registrierung oder dein Interview allein startet die Frist nicht. Deine eigenen erforderlichen Nachweise und Sprachkenntnisse müssen ebenfalls für den vorgesehenen Weg vorliegen. Über den Verfahrensstand und den geplanten Arbeitsbeginn informieren wir dich im MedPortal. Behördenentscheidungen und das passende Visum bleiben Voraussetzung. Nach den erforderlichen Entscheidungen koordinieren wir die Einreise und deinen Start.

16. Kann ich mir meine Stadt aussuchen? +

Kann ich bestimmen, dass ich nur nach Berlin möchte?

Nein.

Nur Hamburg?

Nein.

Nur Düsseldorf?

Nein.

Nur München?

Nein.

Sie können Wünsche äußern. Medeed kann jedoch keine bestimmte Stadt garantieren.

Warum nicht?

Ihr Profil wird anhand Ihrer Qualifikation, Anerkennung, Sprache und Berufserfahrung geeigneten Arbeitgebern vorgestellt.

Der Arbeitgeber entscheidet anschließend, ob er Sie kennenlernen und beschäftigen möchte.

Wo arbeitet Medeed hauptsächlich?

Medeed arbeitet deutschlandweit.

Die derzeitigen Vermittlungsschwerpunkte liegen insbesondere in folgender Reihenfolge:

  1. Nordrhein-Westfalen,
  2. Bayern,
  3. Baden-Württemberg,

sowie anschließend weiteren Bundesländern.

17. Wie wird mein Arbeitgeber gefunden? +

Medeed kann Ihre Bewerbung mehreren geeigneten Arbeitgebern zur Verfügung stellen.

Ein interessierter Arbeitgeber kann Sie anschließend zu einem digitalen Vorstellungsgespräch einladen.

18. Wer sieht mein Profil? +

Ihre Bewerbungs- und Profildaten werden ausschließlich im vorgesehenen und berechtigten Bewerbungsprozess bereitgestellt.

Autorisierte Arbeitgeber, denen Ihr Profil für eine mögliche Beschäftigung vorgestellt wird, können die dafür freigegebenen Informationen erhalten.

19. Präsentationsvideo +

Erstellt Medeed ein Präsentationsvideo?

Für geeignete Fachkräfte kann Medeed ein professionelles Kandidaten-Präsentationsvideo organisieren.

Wer sieht dieses Video?

Das Video wird geeigneten beziehungsweise interessierten autorisierten Arbeitgebern im Rahmen Ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt.

Es ist nicht dafür vorgesehen, öffentlich ohne entsprechenden Zweck veröffentlicht zu werden.

Kostet mich das Video etwas?

Nein.

20. Lebenslauf +

Hilft Medeed bei meinem Lebenslauf?

Ja.

Medeed unterstützt Sie bei der professionellen Aufbereitung Ihres Lebenslaufs für deutsche Arbeitgeber.

Kostet mich das?

Nein.

21. Vorstellungsgespräch +

Ist das Vorstellungsgespräch online?

Ja.

Internationale Arbeitgeberinterviews finden regelmäßig digital statt.

Bereitet Medeed mich vor?

Ja.

Sie werden vor dem Interview intensiv vorbereitet.

Wann?

Regelmäßig am Vortag beziehungsweise rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch.

22. Was passiert bei einer Absage des Arbeitgebers? +

Eine einzelne Absage beendet Ihre Vermittlung grundsätzlich nicht.

Medeed kann Ihr Profil weiteren geeigneten Arbeitgebern vorstellen.

Wie viele Interviews kann ich bekommen?

Es gibt grundsätzlich keine feste maximale Anzahl.

Ziel ist die erfolgreiche Vermittlung einer geeigneten und aktiv am Verfahren mitwirkenden Fachkraft.

23. Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber ablehne? +

Sie werden selbstverständlich nicht gezwungen, einen Arbeitsvertrag abzuschließen.

Wenn jedoch:

  • Medeed einen geeigneten Arbeitgeber gefunden hat,
  • das Vorstellungsgespräch erfolgreich war,
  • der Arbeitgeber Ihnen verbindlich zugesagt hat und
  • Sie anschließend beispielsweise ausschließlich aufgrund der Stadt oder vergleichbarer persönlicher Präferenzen ablehnen,

kann Medeed das weitere Vermittlungsverfahren beenden.

Es besteht dann kein Anspruch darauf, dass unbegrenzt weitere Arbeitgeber gesucht werden.

24. Arbeitsvertrag +

Wann bekomme ich meinen Arbeitsvertrag?

Nach erfolgreichem Arbeitgeberinterview und verbindlicher Arbeitgeberzusage werden die erforderlichen Beschäftigungsunterlagen vorbereitet beziehungsweise finalisiert.

Welche Unterlagen bekomme ich für mein Visum?

Vor beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Visumverfahren erhalten Sie die für Ihren konkreten Vorgang erforderlichen Unterlagen.

Dazu gehören regelmäßig insbesondere:

  • Arbeitsvertrag,
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis,
  • erforderliche Vorabzustimmung beziehungsweise entsprechende Verfahrensunterlagen,
  • weitere für den Visumantrag erforderliche Arbeitgeber- beziehungsweise Verfahrensdokumente.

Medeed informiert Sie darüber, welche Dokumente Sie bei der deutschen Auslandsvertretung konkret vorlegen müssen.

25. Sind meine Verträge zweisprachig? +

Medeed legt besonderen Wert darauf, dass internationale Fachkräfte verstehen, was sie unterschreiben.

Wesentliche Vertrags- beziehungsweise Verfahrensunterlagen und Erläuterungen werden deshalb, soweit für den jeweiligen Herkunfts- beziehungsweise Sprachraum vorgesehen, zweisprachig bereitgestellt beziehungsweise erläutert:

Deutsch + Herkunfts- beziehungsweise Verständnissprache.

Die deutsche Fassung bleibt bei rechtlich maßgeblichen Dokumenten grundsätzlich die maßgebliche Vertragsfassung, soweit nichts anderes vereinbart ist.

26. Sprachförderung +

Wie viel wird bis B1 unterstützt?

Maximal 600 Euro.

B1 auf B2?

Zusätzlich maximal 400 Euro.

B2 auf C1?

Zusätzlich maximal 500 Euro.

Prüfungen?

B1: maximal 300 Euro B2: maximal 350 Euro C1: maximal 350 Euro

Maximale Sprachqualifizierung einschließlich der genannten Prüfungen?

Bei vollständiger Erforderlichkeit rechnerisch bis:

2.500 Euro.

Es handelt sich um Höchstbeträge, nicht um einen pauschalen Auszahlungsanspruch.

27. Wann bekomme ich meine Erstattung? +

Die endgültige Kostenerstattung erfolgt entsprechend dem vorgesehenen Medeed-Prozess nach Ihrer Einreise und Aufnahme der ersten Beschäftigung, sobald insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Kosten waren nach dem Programm erstattungsfähig,
  • ordnungsgemäße Rechnung,
  • Zahlungsnachweis,
  • gegebenenfalls Zertifikat beziehungsweise Leistungsnachweis,
  • Wohnsitzanmeldung in Deutschland,
  • persönliche Steuer-ID,
  • eigenes verifiziertes deutsches Bankkonto.

Bekomme ich Bargeld?

Nein.

Kann das Geld an meinen Recruiting-Partner überwiesen werden?

Nein.

An meine Eltern?

Grundsätzlich nein.

Erstattungen erfolgen auf das verifizierte persönliche Konto der berechtigten Fachkraft.

28. Was passiert, wenn ich das Verfahren abbreche? +

Wenn Sie sich entscheiden, ein bereits begonnenes Medeed-Vermittlungs-, Anerkennungs- oder Einreiseverfahren nicht fortzuführen, kann das Verfahren beendet werden.

Ein Anspruch darauf, bereits entstandene, vorfinanzierte oder im Rahmen des abgebrochenen Verfahrens eingesetzte Leistungen nachträglich als Geldbetrag ausgezahlt zu bekommen, besteht nicht automatisch.

Die jeweilige vertragliche Regelung ist maßgeblich.

29. Einreiseflug +

Wer bezahlt meinen ersten Flug?

Der im Programm vorgesehene erstmalige Economy-Einwegflug der Fachkraft nach Deutschland wird organisiert beziehungsweise entsprechend dem vereinbarten Programm übernommen.

Wer bucht den Flug?

Medeed.

Kann ich meine Airline selbst auswählen?

Grundsätzlich nein.

Wird der Flug meiner Familie bezahlt?

Nein.

Die reguläre Flugleistung bezieht sich ausschließlich auf die vermittelte Fachkraft.

30. Flughafenabholung +

Holt mich jemand ab?

Im vorgesehenen Ankommensprogramm wird Ihre Ankunft koordiniert und eine Abholung organisiert.

Anschließend erfolgt die Weiterfahrt entsprechend der Planung zu Ihrer Unterkunft beziehungsweise zum vorgesehenen Ziel.

31. SIM-Karte +

Bekomme ich eine deutsche SIM-Karte?

Im vorgesehenen Ankommensprogramm ja.

Schon vor der Einreise?

Die deutsche Mobilfunklösung beziehungsweise Telefonnummer kann bereits vor der Einreise vorbereitet werden, damit Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft erreichbar sind.

32. Unterkunft +

Habe ich nach der Landung eine Unterkunft?

Im vorgesehenen Arbeitgeber- und Integrationsprogramm wird für die erste Zeit eine entsprechende Übergangsunterkunft beziehungsweise Unterkunftslösung organisiert.

Wer bezahlt?

Der erste vereinbarte Überbrückungszeitraum wird entsprechend dem Arbeitgeberprogramm finanziert.

Je nach Vereinbarung kann die Unterstützung für weitere Monate fortgesetzt werden.

33. Überbrückungskredit +

Was ist, wenn ich nach meiner Ankunft noch nicht genug Geld habe?

Berechtigte Fachkräfte können einen zinslosen Medeed-Überbrückungskredit erhalten.

Allein einreisende Fachkraft:

bis 1.000 Euro

Fachkraft mit Familie:

bis 1.500 Euro

Zinsen?

0 %.

Wann beginnt die Rückzahlung?

Grundsätzlich erst ab dem dritten Gehalt.

34. Willkommensgeld +

Gibt es zusätzlich staatliche Unterstützung?

Je nach Bundesland, Beruf und persönlicher Situation können besondere Förderprogramme bestehen.

In Nordrhein-Westfalen besteht derzeit beispielsweise für bestimmte internationale Pflegefachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen ein Willkommensgeld.

Medeed unterstützt betreute Fachkräfte bei der Prüfung geeigneter Fördermöglichkeiten.

35. Anerkennung +

Wer kümmert sich um meine berufliche Anerkennung?

Medeed begleitet beziehungsweise koordiniert das Anerkennungsverfahren im vereinbarten Fachkräfteprogramm.

Für diesen Bereich stehen spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung.

Was passiert bei einem Defizitbescheid?

Medeed prüft mit Ihnen die erforderlichen nächsten organisatorischen Schritte.

Je nach Bescheid können beispielsweise:

  • Anpassungslehrgang,
  • Kenntnisprüfung,
  • andere Ausgleichsmaßnahmen,
  • weitere Sprachqualifizierung

erforderlich sein.

36. Kann ich schon arbeiten, obwohl ich noch nicht voll anerkannt bin? +

Je nach Beruf, Anerkennungsstand, Aufenthaltstitel und Arbeitgebermodell kann bereits vor vollständiger Anerkennung eine Beschäftigung möglich sein.

Bei reglementierten Gesundheitsberufen bestehen dabei besondere rechtliche Grenzen.

Medeed prüft Ihren konkreten Anerkennungs- und Beschäftigungsweg.

37. § 16d und Anerkennungsverfahren +

Kann ich über § 16d nach Deutschland kommen?

Je nach Anerkennungsbescheid und persönlicher Situation kann ein Aufenthalt zur Durchführung einer Qualifizierungs- beziehungsweise Anerkennungsmaßnahme nach § 16d AufenthG in Betracht kommen.

Medeed prüft, welcher Aufenthaltstitel für Ihren konkreten Fall geeignet ist.

38. Arbeitgeberwechsel +

Kann ich nach meiner Einreise einfach meinen Arbeitgeber wechseln?

Ein Arbeitgeberwechsel ist insbesondere während eines laufenden Anerkennungs- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahrens nicht etwas, das ohne vorherige Prüfung durchgeführt werden sollte.

Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Anerkennungsmaßnahme, Ihr Beschäftigungsmodell und gegebenenfalls behördliche Zustimmungen können mit Ihrem konkreten Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer konkreten Beschäftigung verbunden sein.

Ist ein Arbeitgeberwechsel während der Anerkennung schwierig?

Er kann erheblichen zusätzlichen organisatorischen und behördlichen Aufwand verursachen.

Je nach Fall müssen beispielsweise:

  • Ausländerbehörde,
  • Anerkennungsstelle,
  • Bundesagentur für Arbeit,
  • neuer Arbeitgeber,
  • Qualifizierungsmaßnahme

erneut beziehungsweise zusätzlich einbezogen werden.

Deshalb sollten Sie niemals zuerst kündigen und anschließend versuchen, den Aufenthalt zu klären.

Was soll ich tun, wenn ich den Arbeitgeber wechseln möchte?

Kontaktieren Sie zuerst Medeed über das MedPortal.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, warum Sie wechseln möchten und welche rechtlichen und organisatorischen Folgen ein Wechsel haben könnte.

39. Eigenkündigung +

Kann ich meinen Arbeitsvertrag selbst kündigen?

Grundsätzlich gelten die gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Kündigungsregelungen.

Bei internationalen Fachkräften kann eine Eigenkündigung jedoch zusätzliche Folgen für Aufenthalt, Anerkennung und Integration haben.

Was kann durch eine Eigenkündigung betroffen sein?

Unter anderem:

  • Aufenthaltstitel,
  • Beschäftigungserlaubnis,
  • Anerkennungsmaßnahme,
  • Anpassungslehrgang,
  • Arbeitgeberbindung,
  • Unterkunft,
  • laufendes Integrationsprogramm,
  • Familienplanung beziehungsweise Familiennachzug.

Soll ich Medeed vor einer Eigenkündigung informieren?

Ja, unbedingt.

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Medeed-Integrationsansprechpartner.

Medeed kann versuchen, gemeinsam mit Ihnen und dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden.

Warum ist das wichtig?

Ein Arbeitsplatzwechsel für eine internationale Fachkraft in einem laufenden Anerkennungs- oder Aufenthaltsverfahren kann wesentlich komplizierter sein als ein normaler Arbeitsplatzwechsel.

Eine vorschnelle Kündigung kann deshalb erhebliche Folgen haben.

40. Probleme mit dem Arbeitgeber +

Was mache ich, wenn ich mit meinem Vorgesetzten Probleme habe?

Melden Sie sich frühzeitig bei Medeed.

Muss ich sofort kündigen?

Nein.

Viele Schwierigkeiten entstehen in den ersten Monaten durch:

  • Sprache,
  • unterschiedliche Arbeitskultur,
  • neue Abläufe,
  • Missverständnisse,
  • Unsicherheit,
  • fachliche Eingewöhnung.

Medeed versucht zunächst, die Situation gemeinsam mit Ihnen und dem Arbeitgeber zu klären.

41. Was passiert, wenn der Arbeitgeber mir kündigt? +

Informieren Sie Medeed unverzüglich.

Dann wird geprüft:

  • warum die Beschäftigung beendet wurde,
  • welche aufenthaltsrechtlichen Folgen bestehen,
  • was mit dem Anerkennungsverfahren geschieht,
  • welche Meldungen erforderlich sind und
  • ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine neue Beschäftigung gesucht werden kann.
42. Familiennachzug +

Kann meine Familie nach Deutschland kommen?

Grundsätzlich kann für internationale Fachkräfte ein Familiennachzug möglich sein.

Die konkreten Voraussetzungen hängen insbesondere von Ihrem Aufenthaltstitel und Ihrer familiären Situation ab.

Kann mein Ehepartner mitkommen?

Grundsätzlich ja, wenn die Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllt sind.

Können meine Kinder mitkommen?

Grundsätzlich kann auch der Nachzug minderjähriger Kinder möglich sein.

Kann meine Familie gleichzeitig mit mir einreisen?

Das kann je nach Visumverfahren und Familienfall möglich sein.

Ob eine gemeinsame oder spätere Einreise sinnvoll ist, wird individuell geprüft.

Unterstützt Medeed den Familiennachzug?

Ja.

Während des Fachkräfte- und Integrationsprogramms kann Medeed bei der organisatorischen Vorbereitung und Koordination unterstützen.

43. Arbeit für den Ehepartner +

Darf mein Ehepartner arbeiten?

Das hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab.

Bei vielen Familiennachzugskonstellationen zu Fachkräften besteht grundsätzlich Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Hilft Medeed meinem Ehepartner bei der Arbeitssuche?

Im Rahmen der Familienintegration kann Medeed bei der beruflichen Orientierung unterstützen.

Je nach Berechtigung beispielsweise bei:

  • Vollzeit,
  • Teilzeit,
  • Minijob.
44. Kindergarten und Schule +

Hilft Medeed bei Kindergarten?

Ja.

Schule?

Ja.

Anmeldung?

Ja.

Medeed kann bei Suche, Orientierung und organisatorischer Anmeldung unterstützen.

Ein konkreter Kindergarten- oder Schulplatz kann jedoch nicht garantiert werden.

45. Bankkonto +

Medeed unterstützt Sie nach Ihrer Ankunft bei der Eröffnung eines deutschen Bankkontos.

Sobald die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, kann Medeed:

  • geeignete Schritte erklären,
  • Termin organisieren,
  • Dokumente vorbereiten und
  • soweit erforderlich persönlich begleiten.
46. Wohnsitzanmeldung +

Medeed unterstützt Sie bei Ihrer Anmeldung am neuen Wohnort.

Diese ist für viele weitere Prozesse wichtig, beispielsweise:

  • Steuer-ID,
  • Bank,
  • Aufenthalt,
  • Versicherungen.
47. Krankenversicherung +

Medeed unterstützt bei der organisatorischen Auswahl beziehungsweise Anmeldung der erforderlichen Krankenversicherung.

48. Arzt und Gesundheitssystem +

Medeed unterstützt während der Integration bei der Orientierung im deutschen Gesundheitssystem und beispielsweise bei der Suche nach:

  • Hausarzt,
  • Facharzt,
  • Apotheke.
49. Erster Arbeitstag +

Bin ich am ersten Arbeitstag alleine?

Im vorgesehenen Integrationsprogramm begleitet Medeed die Fachkraft besonders intensiv beim Beschäftigungsstart.

Die persönliche Anfangsbegleitung kann insbesondere die ersten drei Arbeitstage umfassen.

50. Arbeitsweg +

Vor beziehungsweise zu Beginn Ihrer Beschäftigung kann Medeed gemeinsam mit Ihnen den Arbeitsweg praktisch vorbereiten:

  • Bus,
  • Bahn,
  • Haltestelle,
  • Fahrzeit,
  • Ticket,
  • Hinweg,
  • Rückweg.

Damit sollen Sie Ihren Arbeitsplatz sicher und pünktlich erreichen können.

51. Feedback mit dem Arbeitgeber +

Spricht Medeed nach meinem Arbeitsbeginn noch mit mir?

Ja.

Auch mit meinem Arbeitgeber?

Ja.

Wann?

Ein wichtiges erstes gemeinsames Feedback kann ungefähr vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn stattfinden.

Ein weiterer besonders wichtiger Termin kann ungefähr zwei Wochen vor Ende der Probezeit erfolgen.

Wie oft insgesamt?

Je nach Verlauf ungefähr zehn bis zwölf strukturierte Integrations- und Feedbackkontakte während des ersten Beschäftigungsjahres.

52. Briefe und Formulare +

Was mache ich mit einem deutschen Brief, den ich nicht verstehe?

Laden Sie ihn im MedPortal hoch.

Welche Schreiben?

Beispielsweise:

  • Ausländerbehörde,
  • Krankenkasse,
  • Beitragsservice,
  • Bürgeramt,
  • andere Behörden,
  • sonstige integrationsbezogene Schreiben.

Wie schnell bekomme ich Hilfe?

Einfache betreute Integrationsanfragen beziehungsweise Schreiben sollen grundsätzlich kurzfristig, regelmäßig innerhalb von ungefähr 24 Stunden, geprüft beziehungsweise beantwortet werden.

53. Persönliche Beratung +

Während Ihres Integrationsjahres können Sie persönliche Beratungstermine über das MedPortal bei der zuständigen beziehungsweise nächstgelegenen MedBase buchen.

Wie schnell?

Grundsätzlich wird ein Termin innerhalb von ungefähr:

24 bis 48 Stunden beziehungsweise ein bis zwei Werktagen

angestrebt.

Kostet das etwas?

Nein.

Die im vereinbarten Integrationsprogramm enthaltene Beratung ist für Sie kostenfrei.

54. Führerschein +

Medeed unterstützt Sie bei der Klärung:

  • ob Ihr ausländischer Führerschein verwendet werden kann,
  • ob eine Umschreibung erforderlich ist,
  • welche Unterlagen benötigt werden,
  • ob Prüfungen erforderlich sind und
  • welche Fahrschule geeignet sein könnte.
55. Strom und Internet +

Bei einer eigenen Wohnung unterstützt Medeed im Rahmen der Integration auch bei organisatorischen Fragen zu:

  • Stromanmeldung,
  • Internetanbieter,
  • Verfügbarkeit,
  • Vertragsorientierung,
  • Installationsterminen.
56. Rundfunkbeitrag / GEZ +

Wenn Sie Post vom Beitragsservice erhalten und nicht wissen, was Sie tun müssen, können Sie das Schreiben im MedPortal hochladen.

Medeed erklärt Ihnen die notwendigen nächsten Schritte.

57. Was passiert, wenn ich krank werde? +

Nach Beschäftigungsbeginn gelten die gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber entsprechend den betrieblichen Vorgaben.

Medeed kann bei organisatorischen Fragen unterstützen.

58. Was passiert, wenn ich vor der Einreise krank werde? +

Informieren Sie Medeed sofort.

Dann kann geprüft werden, ob beispielsweise:

  • Botschaftstermin,
  • Flug,
  • Arbeitsbeginn oder
  • andere Termine

angepasst werden müssen.

59. Was passiert, wenn ich heirate? +

Informieren Sie Medeed.

Eine Heirat während eines laufenden Verfahrens kann Auswirkungen auf:

  • Personenstandsdokumente,
  • Visum,
  • Familiennachzug,
  • Einreiseplanung

haben.

60. Was passiert, wenn ich ein Kind bekomme? +

Informieren Sie Medeed ebenfalls frühzeitig, wenn sich Ihre familiäre Situation während des laufenden Verfahrens verändert.

61. Was passiert, wenn sich meine Adresse, Telefonnummer oder E-Mail ändert? +

Aktualisieren Sie Ihre Kontaktdaten unverzüglich über den vorgesehenen Medeed-Prozess.

Nur so können wichtige Termine und Informationen zuverlässig zugestellt werden.

62. Was passiert, wenn mein Visum abgelehnt wird? +

Informieren Sie Medeed und stellen Sie die Entscheidung über den vorgesehenen sicheren Kommunikationsweg zur Verfügung.

Medeed prüft anschließend gemeinsam mit Ihnen:

  • Ablehnungsgrund,
  • mögliche fehlende Unterlagen,
  • mögliche Korrekturen,
  • weitere Verfahrensmöglichkeiten.

Eine positive Entscheidung kann nicht garantiert werden.

63. Was passiert, wenn die Anerkennungsstelle weitere Unterlagen verlangt? +

Laden Sie das Schreiben im MedPortal hoch beziehungsweise wenden Sie sich an Ihren Anerkennungsansprechpartner.

Medeed koordiniert mit Ihnen die erforderlichen nächsten Schritte.

64. Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse? +

Informieren Sie Medeed unverzüglich.

Ein verpasster Botschafts-, Behörden-, Arbeitgeber- oder Anerkennungstermin kann Ihren Gesamtprozess erheblich verzögern.

65. Muss ich meine PIN weitergeben? +

Nein.

Ihre persönliche PIN ist vertraulich.

Geben Sie diese nicht an Recruiting-Partner oder andere unberechtigte Personen weiter.

66. Was ist meine Fachkräfte-ID? +

Antragsteller-ID und Fachkräfte-ID bezeichnen im Medeed-Fachkräfteprozess dieselbe persönliche Kennung.

Für personenbezogene telefonische Auskünfte benötigen Sie grundsätzlich:

Fachkräfte-/Antragsteller-ID + persönliche fünfstellige PIN.

67. Kann ich Medeed jederzeit anrufen? +

Für dringende Medeed-Serviceanliegen betreuter Fachkräfte in Deutschland steht nach der aktuellen Medeed-Serviceorganisation die zentrale kostenfreie Servicenummer:

0800 144 7777

zur Verfügung.

Persönliche Büro- und Beratungstermine haben davon getrennte Öffnungs- beziehungsweise Terminzeiten.

68. Was mache ich bei einem medizinischen Notfall? +

Bei einem lebensbedrohlichen oder akuten medizinischen Notfall in Deutschland:

112

Bei einem Polizeinotfall:

110

Medeed ersetzt keine öffentliche Notrufstelle.

69. Wie lange betreut Medeed mich nach der Einreise? +

Im vorgesehenen Integrationsprogramm:

bis zu zwölf Monate nach Beginn Ihrer Beschäftigung.

70. Was ist das Ziel des ersten Jahres? +

Das erste Jahr soll Ihnen helfen:

  • sicher in Deutschland anzukommen,
  • sich beim Arbeitgeber einzuarbeiten,
  • Ihre Anerkennung fortzuführen,
  • Ihre Sprache weiterzuentwickeln,
  • Behördenprozesse zu erledigen,
  • eine dauerhafte Wohnung aufzubauen,
  • Ihre Familie zu integrieren,
  • das deutsche Alltags- und Gesundheitssystem kennenzulernen und
  • langfristig selbstständig in Deutschland leben und arbeiten zu können.

Medeed begleitet Sie auf diesem Weg.

71. Was ist die wichtigste Regel für meinen gesamten Prozess? +

Bleiben Sie während des gesamten Verfahrens mit Medeed in Kontakt und treffen Sie wichtige Entscheidungen nicht ohne vorherige Abstimmung.

Das gilt insbesondere bei:

  • Arbeitgeberwechsel,
  • Eigenkündigung,
  • Problemen mit dem Arbeitgeber,
  • Änderungen Ihres Familienstands,
  • neuem Reisepass,
  • Krankheit vor der Einreise,
  • Änderung des Einreisetermins,
  • Änderungen beim Sprachzertifikat,
  • Schreiben von Behörden,
  • Problemen im Anerkennungsverfahren.

Je früher Medeed informiert wird, desto besser können wir Sie unterstützen.

72. Ich habe ein Problem und weiß nicht, welche Abteilung zuständig ist. Was mache ich? +

Nutzen Sie das MedPortal und schildern Sie kurz Ihr Anliegen.

Das Anliegen kann anschließend dem zuständigen Fachbereich zugeordnet werden.

Bei einem möglichen Compliance-Verstoß, einer unerlaubten Geldforderung, Diskriminierung oder einem anderen sensiblen Hinweis können Sie stattdessen die Medeed-Compliance- beziehungsweise Vertrauensstelle nutzen – auf Wunsch anonym.

73. Kann ich mich auch beschweren, wenn ich nicht sicher bin, ob wirklich ein Verstoß vorliegt? +

Ja.

Sie müssen einen möglichen Verstoß nicht selbst rechtlich beurteilen oder beweisen.

Wenn Ihnen ein Vorgang ungewöhnlich, unfair oder verdächtig vorkommt, können Sie ihn melden.

Die Prüfung übernimmt Medeed.

74. Muss ich meinem Recruiting-Partner sagen, dass ich mich beschwert habe? +

Nein.

Wenn Sie die anonyme beziehungsweise vertrauliche Beschwerdemöglichkeit nutzen, müssen Sie Ihren Recruiting-Partner nicht selbst über Ihre Meldung informieren.

75. Was passiert, wenn mir jemand verspricht, gegen Geld mein Visum oder meine Anerkennung zu beschleunigen? +

Zahlen Sie nicht.

Weder ein Recruiting-Partner noch eine andere nicht zuständige Person kann Ihnen gegen eine private Zahlung eine behördliche Entscheidung garantieren.

Melden Sie entsprechende Angebote über die Medeed-Compliance-Stelle.

76. Kann mir jemand ein Visum garantieren? +

Nein.

Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige deutsche Auslandsvertretung beziehungsweise Behörde.

77. Kann mir jemand die Anerkennung garantieren? +

Nein.

Die Entscheidung trifft die zuständige Anerkennungsstelle.

78. Kann mir Medeed garantieren, dass ich nach Berlin, Hamburg oder München komme? +

Nein.

Medeed vermittelt deutschlandweit entsprechend Ihrer Qualifikation und den verfügbaren Arbeitgeberstellen.

79. Kann Medeed garantieren, dass ich nach drei Monaten in Deutschland bin? +

Nein.

Drei Monate sind bei optimalem Verlauf ein möglicher Zielzeitraum.

Für die Planung sollte grundsätzlich mit ungefähr drei bis sechs Monaten gerechnet werden.

Behördliche Verzögerungen können darüber hinausgehen.

80. Was verspricht mir Medeed dann überhaupt? +

Medeed verspricht keine Entscheidung einer Behörde.

Medeed übernimmt vielmehr die professionelle Organisation, Koordination und Begleitung des vereinbarten Fachkräfteprozesses – von der Bewerbung und Arbeitgebervermittlung über Anerkennung und Einreise bis zur Integration in Deutschland.

Das Ziel ist:

nicht nur nach Deutschland kommen – sondern in Deutschland erfolgreich ankommen, arbeiten und langfristig integriert leben.

Haben Sie eine andere Frage?

Zentral Kostenfreie Service-Nummer
0800 144 7777

Sprechen Sie mit uns über Ihren Personalbedarf

Besprechen Sie mit uns Stellenprofil, Anzahl und gewünschten Start.
Eine feste Ansprechperson erläutert den nächsten Schritt.

Das erhalten Sie:

  • MedPortal-Zugang – Profile, Unterlagen und Status nachvollziehbar im Blick.
  • Geprüfte Profile – Vorstellung nach Stellenanforderung und dokumentierten Nachweisen.
  • Koordinierte Verfahren – Anerkennung, Vorabzustimmung und Einreise mit klaren Zuständigkeiten.
  • Planbare Fristen – Rückmeldung in 24 Stunden und Kennenlerngespräch in 14 Kalendertagen.
  • Transparente Verträge – Leistungen, Kosten und Zahlungszeitpunkte werden vereinbart.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Auf Wunsch erhalten Sie Unterlagen zu Verfahren, Anerkennungsbegleitung, Qualifikationsnachweisen und Vertragsmustern.

NEWSLETTER

Bleiben Sie informiert!

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Updates, Angebote und Neuigkeiten rund um unsere Dienstleistungen.