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Internationale Fachkräfte – von der Auswahl bis zur erfolgreichen Integration
Stand: September 2026
Diese FAQ richtet sich insbesondere an Krankenhäuser, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und andere Gesundheitseinrichtungen, die mit Medeed qualifizierte internationale Fachkräfte gewinnen und nachhaltig in ihre Einrichtungen integrieren möchten.
Sie erhalten hier wichtige Informationen zum gesamten Ablauf – von der Bedarfsanalyse und Auswahl geeigneter Fachkräfte über die Vermittlung und Arbeitgeberentscheidung bis hin zu Anerkennungsverfahren, Sprachqualifikation, Visum, Einreise und Arbeitsaufnahme.
Darüber hinaus informieren wir Sie über die organisatorischen Schritte nach der Ankunft sowie über die weitere Begleitung der Fachkräfte während der Einarbeitung und Integration in Deutschland.
Ziel von Medeed ist es, Ihre Einrichtung während des gesamten Prozesses strukturiert zu begleiten und einen transparenten und verlässlichen Weg von der internationalen Personalgewinnung bis zur erfolgreichen und nachhaltigen Integration der Fachkräfte zu schaffen.
Arbeitgeber können Medeed über die Unternehmenszentrale, die zentrale Servicenummer oder die vorgesehenen digitalen Kontaktmöglichkeiten erreichen.
Medeed GmbH Königsallee 19 40212 Düsseldorf
Zentrale kostenfreie Service-Nummer: 0800 144 7777
E-Mail: info@medeed.eu
Alternativ können Arbeitgeber über die Medeed-Website eine unverbindliche Anfrage stellen.
Ja.
Vor einer Beauftragung können wir gemeinsam Ihren tatsächlichen Personalbedarf analysieren.
Dabei können beispielsweise besprochen werden:
Nein.
Zunächst kann Ihr Bedarf besprochen und ein passendes Vorgehen entwickelt werden.
Ja.
Medeed kann sowohl einzelne Fachkräfte als auch größere Recruitingprojekte strukturieren.
Beispielsweise:
Ja.
Der Personalbedarf kann nach Standort, Einrichtung, Berufsgruppe und gewünschtem Eintrittstermin strukturiert werden.
Je nach vereinbartem Leistungsumfang übernimmt beziehungsweise koordiniert Medeed insbesondere:
Der Arbeitgeber soll nicht selbst zahlreiche einzelne internationale Prozesse koordinieren müssen.
Medeed bündelt diese Prozesse möglichst zentral.
Sie wählen Ihre zukünftige Fachkraft aus und übernehmen die fachliche Arbeitgeberrolle – Medeed koordiniert im vereinbarten Umfang den internationalen Prozess darum herum.
Nein.
Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für:
Medeed entlastet Ihre Personalabteilung insbesondere bei internationalen Recruiting-, Anerkennungs-, Visa-, Relocation- und Integrationsprozessen.
Registrierte und freigeschaltete Arbeitgeber können geeignete Fachkräfte über das MedPortal einsehen.
Aus Datenschutz- und Compliance-Gründen.
Vollständige Fachkräfteprofile werden nur autorisierten Arbeitgebern beziehungsweise Partnern für einen konkreten Recruiting- und Beschäftigungszweck zugänglich gemacht.
Abhängig von Profil und Freigabe beispielsweise:
Ja.
Für entsprechend aufbereitete Fachkräfte kann ein professionelles Präsentationsvideo zur Verfügung gestellt werden.
Dadurch erhalten Sie bereits vor dem Interview einen ersten persönlichen Eindruck.
Ja.
Medeed kann Ihnen mehrere zu Ihrem Anforderungsprofil passende Fachkräfte vorstellen.
Nein.
Die endgültige Einstellungsentscheidung liegt beim Arbeitgeber.
Medeed übernimmt die Vorauswahl und Prozesskoordination.
Ja.
Vor einer verbindlichen Arbeitgeberentscheidung wird regelmäßig ein digitales Vorstellungsgespräch organisiert.
Das reguläre Kennenlerngespräch mit der ausgewählten Fachkraft organisieren wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ihrer Kandidatenauswahl und Mitteilung des Gesprächswunsches. Bei einer Ersatzvermittlung stellen wir Ihnen die Ersatzfachkraft innerhalb von sieben Kalendertagen ab Ihrer schriftlichen Ausfallmeldung vor und ermöglichen das Kennenlernen.
Ja.
Medeed bereitet die Fachkraft gezielt auf das Arbeitgeberinterview vor.
Wenn Sie sich für die Fachkraft entscheiden, werden die erforderlichen Beschäftigungs- und Verfahrensunterlagen finalisiert.
Dazu gehören je nach Verfahren insbesondere:
Anschließend wird der Anerkennungs-, Fachkräfte-, Visa- und Einreiseprozess fortgeführt.
Für den Arbeitsbeginn planen wir 90 Werktage ab vollständigem Eingang des unterschriebenen Arbeitsvertrags, der erforderlichen Vollmachten und sämtlicher weiterer Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung bei MEDEED. Wir bestätigen den Fristbeginn schriftlich. Die Frist beginnt nicht schon mit Anfrage, Interview oder Kündigungsmeldung. Der tatsächliche Arbeitsbeginn setzt die erforderlichen behördlichen Entscheidungen, das passende Visum und die zulässige Beschäftigung voraus.
Nein. Die 90 Werktage sind der vereinbarte Planungsrahmen von MEDEED ab vollständigem Eingang der erforderlichen Arbeitgeberunterlagen. Sie sind keine gesetzliche Bearbeitungsfrist für Anerkennungsstellen oder Auslandsvertretungen. Wir informieren Sie über Verzögerungen, fehlende Nachweise und behördliche Rückfragen und aktualisieren den Zeitplan im MedPortal. Der Rahmen von 90 Werktagen ist keine Garantie einer behördlichen Entscheidung. Eine Verlängerung oder andere Abweichung wird mit Begründung und neuem Planungsstand dokumentiert; maßgeblich sind die vereinbarten Vertragsbedingungen.
Wir informieren Sie über Verzögerungen, fehlende Nachweise und behördliche Rückfragen und aktualisieren den Zeitplan im MedPortal. Der Rahmen von 90 Werktagen ist keine Garantie einer behördlichen Entscheidung. Eine Verlängerung oder andere Abweichung wird mit Begründung und neuem Planungsstand dokumentiert; maßgeblich sind die vereinbarten Vertragsbedingungen.
Wir informieren Sie über Verzögerungen, fehlende Nachweise und behördliche Rückfragen und aktualisieren den Zeitplan im MedPortal. Der Rahmen von 90 Werktagen ist keine Garantie einer behördlichen Entscheidung. Eine Verlängerung oder andere Abweichung wird mit Begründung und neuem Planungsstand dokumentiert; maßgeblich sind die vereinbarten Vertragsbedingungen.
Ja.
Das MedPortal ist die digitale Schaltzentrale für Arbeitgeber.
Ja, soweit der jeweilige Status für den Arbeitgeber freigegeben und im Vorgang dokumentiert ist.
Relevante Dokumenten- und Prozessstände können über das MedPortal dargestellt werden.
Entsprechende Meilensteine des Anerkennungsprozesses können im Vorgang dokumentiert werden.
Soweit dieser für den Arbeitgeberprozess relevant und freigegeben ist, kann der entsprechende Anerkennungsstatus beziehungsweise Dokumentenstand im Portal nachvollzogen werden.
Ja, der relevante Prozessstatus kann entsprechend dokumentiert werden.
Der entsprechende Visa- beziehungsweise Botschaftsstatus kann nach Aktualisierung des Vorgangs für den Arbeitgeber nachvollziehbar sein.
Ja, der relevante Visumstatus kann im MedPortal dokumentiert werden.
Nach finaler Reiseplanung können die relevanten Einreise- beziehungsweise Fluginformationen entsprechend dem freigegebenen Prozess angezeigt werden.
Ja.
Der Ankunfts- beziehungsweise Relocationstatus kann entsprechend dokumentiert werden.
Ja.
Medeed arbeitet mit geplanten Meilensteinen und einem vorgesehenen Beschäftigungsbeginn.
Je weiter Anerkennungs-, Visa- und Einreiseverfahren fortgeschritten sind, desto belastbarer kann die Planung des tatsächlichen Arbeitsbeginns werden.
Weil bestimmte Entscheidungen von externen Stellen abhängen.
Dazu gehören insbesondere:
Medeed schafft Planungstransparenz, kann aber keine behördliche Entscheidung vorwegnehmen.
Nein.
Genau das soll das MedPortal vermeiden.
Der Arbeitgeber soll relevante Prozessstände möglichst digital nachvollziehen können, ohne ständig bei unterschiedlichen Stellen nachfragen zu müssen.
Im vereinbarten Medeed-Prozess übernimmt beziehungsweise koordiniert Medeed das Anerkennungsmanagement.
Dann wird der weitere Anerkennungsweg organisiert.
Je nach Bescheid können insbesondere erforderlich sein:
Nein.
Wenn die Fachkraft bei Einreise noch keine vollständige Anerkennung besitzt, begleitet Medeed den vorgesehenen Anerkennungsweg auch nach der Einreise weiter.
Ja, im vereinbarten Leistungsumfang.
Ja.
Medeed begleitet die organisatorischen Schritte und den weiteren Anerkennungsprozess.
Ja.
Relevante Anerkennungs- und Qualifizierungsstände können im Arbeitgeberprozess dokumentiert beziehungsweise kommuniziert werden.
Für die vorgesehenen Medeed-Fachkräfteverfahren wird grundsätzlich mit einem für den jeweiligen Einreise- und Anerkennungsweg geeigneten Sprachstand gearbeitet.
Bei vielen Fachkräfteprozessen wird mindestens B1 vor Einreise vorausgesetzt beziehungsweise angestrebt.
Die weitere Qualifizierung bis B2 oder höher kann abhängig vom Beruf und Anerkennungsweg in Deutschland fortgeführt werden.
Im vorgesehenen Medeed-Modell gelten grundsätzlich folgende Höchstbeträge:
bis B1: maximal 600 Euro
B1 → B2: zusätzlich maximal 400 Euro
B2 → C1: zusätzlich maximal 500 Euro
Maximal für die genannten Kursstufen:
1.500 Euro.
B1-Prüfung: maximal 300 Euro
B2-Prüfung: maximal 350 Euro
C1-Prüfung: maximal 350 Euro
Maximal für die genannten Prüfungen:
1.000 Euro.
Nein.
Es handelt sich um Höchstbeträge.
Es werden nur tatsächlich erforderliche beziehungsweise nach dem vereinbarten Programm erstattungsfähige Kosten berücksichtigt.
Ja.
Wenn für Anerkennung und Beschäftigung eine weitere Sprachqualifizierung erforderlich ist, unterstützt Medeed bei der Organisation beziehungsweise Koordination geeigneter Maßnahmen.
Je nach Fachkraft und Verfahren insbesondere:
Nicht automatisch.
Medeed-Vergütung und externe Drittkosten sind voneinander zu unterscheiden.
Die konkrete Kostenregelung ergibt sich aus dem Arbeitgebervertrag.
Nein.
Im vorgesehenen Medeed-Modell ist keine pauschale Vorauszahlung sämtlicher zukünftiger Kosten erforderlich.
Medeed kann vereinbarte externe Kosten zunächst vorfinanzieren beziehungsweise verauslagen und anschließend transparent und belegbasiert entsprechend dem Vertrag mit dem Arbeitgeber abrechnen.
Ja.
Verauslagte beziehungsweise erstattete externe Kosten werden entsprechend der vereinbarten Abrechnung nachvollziehbar und belegbasiert abgerechnet.
Medeed koordiniert im vereinbarten Prozess die erforderlichen Dokumentenschritte.
Für erforderliche:
zusammen grundsätzlich maximal:
500 Euro pro Fachkraft,
soweit vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Im vorgesehenen Leistungsumfang übernimmt beziehungsweise koordiniert Medeed die notwendigen Verfahrensschritte.
Persönliche Schritte der Fachkraft – beispielsweise ein erforderlicher Botschaftstermin – können selbstverständlich nicht durch Medeed ersetzt werden.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und es für den konkreten Fall geeignet ist, koordiniert Medeed das Verfahren nach § 81a AufenthG.
Die vereinbarten erforderlichen externen Verfahrenskosten werden entsprechend dem Arbeitgebervertrag getragen beziehungsweise abgerechnet.
Medeed.
Nein.
Grundsätzlich ein geeigneter:
Economy-Einwegflug nach Deutschland.
Die reguläre Flugleistung bezieht sich auf die vermittelte Fachkraft.
Flüge von Familienmitgliedern sind nicht automatisch Bestandteil der Leistung.
Ja.
Sobald die Reise verbindlich geplant werden kann, können die entsprechenden Informationen in den Arbeitgeberprozess einfließen.
Nein.
Eine fehlende eigene Personalwohnung ist kein Grund, auf internationale Fachkräfte verzichten zu müssen.
Medeed kann bei der Organisation beziehungsweise Suche einer geeigneten Übergangsunterkunft unterstützen.
Im vorgesehenen Arbeitgebermodell übernimmt der Arbeitgeber grundsätzlich die Kosten für mindestens den ersten Überbrückungsmonat entsprechend der vereinbarten Kostenregelung.
Nein.
Wenn Sie keine geeignete Unterkunft zur Verfügung stellen können, kann Medeed die Wohnungssuche beziehungsweise Organisation übernehmen.
Nicht zwingend.
Je nach vereinbartem Ablauf kann Medeed die Unterkunftskosten zunächst übernehmen beziehungsweise verauslagen und diese anschließend mit dem Arbeitgeber abrechnen.
Dann können diese selbstverständlich genutzt werden, sofern sie für die Unterbringung geeignet und verfügbar sind.
Das hängt vom individuellen Programm und der lokalen Wohnsituation ab.
Der erste Monat dient insbesondere als sichere Übergangsphase nach der Einreise.
Je nach Vereinbarung kann eine längere Unterstützung bei der Wohnungssuche erfolgen.
Ja.
Im Rahmen der Integrationsbegleitung unterstützt Medeed die Fachkraft bei der weiteren Wohnungssuche.
Im vorgesehenen Ankommensprogramm organisiert Medeed die Abholung beziehungsweise Ankunftsbegleitung.
Grundsätzlich nein, wenn die entsprechende Ankunftsbegleitung Bestandteil des vereinbarten Medeed-Programms ist.
Ja, entsprechend der geplanten Ankunfts- und Relocationorganisation.
Nein.
Gerade die ersten Tage sind ein zentraler Bestandteil des Medeed-Integrationskonzepts.
Ja.
Nein.
Im vorgesehenen Integrationsmodell wird die Fachkraft während der ersten Arbeitswoche besonders intensiv begleitet.
Je nach individueller Situation beispielsweise:
Weil auch scheinbar einfache Dinge für eine neu eingereiste Fachkraft neu sein können.
Unser Ziel ist, dass Ihre neue Mitarbeiterin beziehungsweise Ihr neuer Mitarbeiter möglichst schnell:
zur Arbeit kommt.
Nein.
Medeed kann diesen praktischen Integrationsschritt übernehmen.
Bei der Arbeitswegplanung können die konkreten Dienstzeiten und verfügbaren öffentlichen Verkehrsverbindungen berücksichtigt werden.
Im vorgesehenen Integrationsprogramm:
bis zu 12 Monate.
Nachhaltige Integration ist nicht nach einer Woche abgeschlossen.
Gerade innerhalb des ersten Beschäftigungsjahres entstehen häufig Fragen zu:
Medeed bleibt deshalb als Integrationspartner eingebunden.
Ja.
Während der Integrationsphase stehen entsprechende Medeed-Ansprechpartner für Fachkraft und Arbeitgeber zur Verfügung.
Unter anderem:
Im ersten Beschäftigungsjahr sind im vorgesehenen Integrationsmodell mindestens ungefähr 10 bis 12 strukturierte Integrations- und Feedbackkontakte beziehungsweise gemeinsame Meetings vorgesehen.
Je nach Thema beispielsweise:
Probleme sollen erkannt werden, bevor daraus Kündigungen oder langfristige Konflikte entstehen.
Ja.
Ungefähr vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn ist ein strukturierter Integrations- und Feedbacktermin vorgesehen.
Beispielsweise:
Ja.
Ein besonders wichtiger Termin soll ungefähr:
zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit
stattfinden.
Weil es dann für Verbesserungen möglicherweise zu spät ist.
Zwei Wochen vorher können Fachkraft, Arbeitgeber und Medeed noch konkrete Maßnahmen vereinbaren.
Ja.
Nach ungefähr sechs Monaten kann ein weiterer strukturierter Integrationsstatus durchgeführt werden.
Beispielsweise:
Der Arbeitgeber erhält im Rahmen des vereinbarten Prozesses relevante Status- und Fortschrittsinformationen.
Zusätzlich stehen entsprechende Prozessinformationen digital über das MedPortal zur Verfügung.
Soweit diese für den Arbeitgeberprozess vorgesehen und datenschutzrechtlich zulässig sind, werden relevante Integrations- und Fortschrittsinformationen dokumentiert beziehungsweise kommuniziert.
Ja, soweit für das Beschäftigungsverhältnis relevant und freigegeben.
Relevante Qualifizierungs- beziehungsweise Sprachstände können entsprechend dem vereinbarten Prozess dokumentiert werden.
Kontaktieren Sie Medeed möglichst frühzeitig.
Medeed prüft zunächst, ob beispielsweise ein:
vorliegt.
Ja.
Ja.
Nein.
Medeed soll möglichst frühzeitig eingebunden werden.
Medeed kann zunächst prüfen, ob beispielsweise:
die Ursache sind.
Die arbeitsrechtliche Verantwortung verbleibt beim Arbeitgeber.
Weil die familiäre Situation die langfristige Bindung einer internationalen Fachkraft erheblich beeinflussen kann.
Je nach Fall beispielsweise:
Eine gut integrierte Familie kann zu einer stabileren persönlichen Situation der Fachkraft beitragen.
Dadurch soll auch die langfristige berufliche Integration unterstützt werden.
Im vereinbarten Integrationsprogramm übernimmt beziehungsweise begleitet Medeed diese organisatorischen Schritte.
Medeed unterstützt.
Medeed unterstützt.
Medeed unterstützt organisatorisch.
Medeed begleitet beziehungsweise koordiniert die vorgesehenen Schritte.
Medeed unterstützt im vereinbarten Integrationsprozess.
Die Fachkraft kann entsprechende Schreiben über das MedPortal zur Prüfung beziehungsweise Unterstützung einreichen.
Sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist:
25 %
bei tatsächlicher Arbeitsaufnahme.
25 %
nach erfolgreichem Ablauf der vereinbarten Probezeit.
50 %
für die weitere Integrationsbegleitung bis zum Ende des ersten Beschäftigungsjahres.
Nein.
Im regulären Modell fällt die erste Rate des Vermittlungs- und Integrationshonorars erst bei der tatsächlichen Arbeitsaufnahme an.
Nein.
Das reguläre Vermittlungs- und Integrationshonorar wird nach dem 25/25/50-Modell nicht vollständig vor Einreise fällig.
Davon zu unterscheiden sind vereinbarte externe Verfahrenskosten.
Weil auch die Medeed-Leistung gestaffelt erbracht wird.
Die Leistung endet nicht bei Vertragsunterschrift oder Einreise.
Ein wesentlicher Teil liegt in der erfolgreichen Integration während des ersten Beschäftigungsjahres.
Bei Nichtanreise, Nichtantritt oder Eigenkündigung der Fachkraft während der Probezeit bieten wir je ursprünglich vermittelter Fachkraft eine einmalige kostenfreie Ersatzvermittlung an. Innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang Ihrer schriftlichen Meldung stellen wir Ihnen eine geeignete Ersatzfachkraft vor und ermöglichen das Kennenlernen. Bei Kündigung durch die Einrichtung prüfen wir eine Ersatzvermittlung individuell auf Kulanz.
Bei Nichtanreise, Nichtantritt oder Eigenkündigung der Fachkraft während der Probezeit bieten wir je ursprünglich vermittelter Fachkraft eine einmalige kostenfreie Ersatzvermittlung an. Innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang Ihrer schriftlichen Meldung stellen wir Ihnen eine geeignete Ersatzfachkraft vor und ermöglichen das Kennenlernen. Bei Kündigung durch die Einrichtung prüfen wir eine Ersatzvermittlung individuell auf Kulanz. Für den Arbeitsbeginn planen wir 90 Werktage ab vollständigem Eingang des unterschriebenen Arbeitsvertrags, der erforderlichen Vollmachten und sämtlicher weiterer Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung bei MEDEED. Wir bestätigen den Fristbeginn schriftlich. Die Frist beginnt nicht schon mit Anfrage, Interview oder Kündigungsmeldung. Der tatsächliche Arbeitsbeginn setzt die erforderlichen behördlichen Entscheidungen, das passende Visum und die zulässige Beschäftigung voraus.
Die einmalige Ersatzvermittlung erfolgt ohne erneutes Vermittlungshonorar. Neue externe Kosten, etwa für Visum, Anerkennung oder Flug, sind davon getrennt und richten sich nach der vereinbarten Kostenregelung.
Die einmalige Ersatzvermittlung erfolgt ohne erneutes Vermittlungshonorar. Neue externe Kosten, etwa für Visum, Anerkennung oder Flug, sind davon getrennt und richten sich nach der vereinbarten Kostenregelung.
Bei Nichtanreise, Nichtantritt oder Eigenkündigung der Fachkraft während der Probezeit bieten wir je ursprünglich vermittelter Fachkraft eine einmalige kostenfreie Ersatzvermittlung an. Innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang Ihrer schriftlichen Meldung stellen wir Ihnen eine geeignete Ersatzfachkraft vor und ermöglichen das Kennenlernen. Bei Kündigung durch die Einrichtung prüfen wir eine Ersatzvermittlung individuell auf Kulanz. Für den Arbeitsbeginn planen wir 90 Werktage ab vollständigem Eingang des unterschriebenen Arbeitsvertrags, der erforderlichen Vollmachten und sämtlicher weiterer Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung bei MEDEED. Wir bestätigen den Fristbeginn schriftlich. Die Frist beginnt nicht schon mit Anfrage, Interview oder Kündigungsmeldung. Der tatsächliche Arbeitsbeginn setzt die erforderlichen behördlichen Entscheidungen, das passende Visum und die zulässige Beschäftigung voraus.
Bei einer Kündigung durch Ihre Einrichtung entscheidet MEDEED individuell über eine Ersatzvermittlung auf Kulanz. Eine automatische Ersatzleistung besteht für diesen Fall nicht. Wird Ersatz vereinbart, halten wir Umfang, Kosten und Fristbeginn schriftlich fest. Für die anschließende Verfahrensplanung gilt der Zeitraum von 90 Werktagen ab vollständigen Arbeitgeberunterlagen für die Ersatzfachkraft.
Dann gelten die vereinbarten Regelungen des individuellen Vermittlungs- und Integrationsvertrags bezüglich noch offener Vergütung und bereits entstandener externer Kosten.
Ja.
Gerade dafür kann die Medeed-Relocationunterstützung genutzt werden.
Medeed kann:
Der Arbeitgeber trägt die vereinbarten Unterkunftskosten.
Ja.
Medeed kann auch unabhängig von einer eigenen Vermittlung eigenständige B2B-Leistungen übernehmen.
Zum Beispiel:
Nein.
Wenn Medeed die Fachkraft nicht vermittelt hat, können diese Leistungen als eigenständige B2B-Dienstleistungen vertraglich vereinbart werden.
Nein.
Nur entsprechend registrierte, autorisierte und für den jeweiligen Prozess freigeschaltete Nutzer.
Je nach Rollen- und Berechtigungskonzept können mehrere autorisierte Ansprechpartner einer Einrichtung eingebunden werden.
Nein.
Fachkräftedaten dürfen nur entsprechend dem freigegebenen Zweck und den geltenden Datenschutz- und Nutzungsbedingungen verwendet werden.
Für den Arbeitsbeginn planen wir 90 Werktage ab vollständigem Eingang des unterschriebenen Arbeitsvertrags, der erforderlichen Vollmachten und sämtlicher weiterer Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung bei MEDEED. Wir bestätigen den Fristbeginn schriftlich. Die Frist beginnt nicht schon mit Anfrage, Interview oder Kündigungsmeldung. Der tatsächliche Arbeitsbeginn setzt die erforderlichen behördlichen Entscheidungen, das passende Visum und die zulässige Beschäftigung voraus. Den belastbaren Anreise- und Starttermin stimmen wir anhand des fortgeschrittenen Verfahrensstands mit Ihnen ab.
Ja.
Wesentliche Änderungen im vorgesehenen Prozess werden entsprechend dem vereinbarten Kommunikations- und Portalprozess aktualisiert beziehungsweise mitgeteilt.
Grundsätzlich nicht.
Medeed koordiniert den vorgesehenen Prozess und stellt die relevanten Statusinformationen bereit.
Im vereinbarten Anerkennungsmanagement übernimmt beziehungsweise koordiniert Medeed die entsprechenden Prozessschritte.
Nein.
Gerade diese Schnittstellen werden durch Medeed koordiniert.
Im Wesentlichen:
Medeed übernimmt beziehungsweise koordiniert den vereinbarten internationalen Prozess darum herum.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns innerhalb von 24 Stunden. Nach Auswahl organisieren wir das reguläre Kennenlerngespräch innerhalb von 14 Kalendertagen. Sie entscheiden über die Einstellung und stellen Arbeitsvertrag, Vollmachten und alle erforderlichen Arbeitgeberunterlagen bereit. Ab deren vollständigem Eingang bei MEDEED planen wir 90 Werktage bis zum Arbeitsbeginn. Wir koordinieren Anerkennung, Vorabzustimmung, Visum und Einreise und begleiten anschließend zwölf Monate ab Arbeitsbeginn. Bei einer Ersatzvermittlung gilt für die Kandidatenvorstellung eine Frist von sieben Kalendertagen ab schriftlicher Ausfallmeldung.
Weil Medeed nicht nur einen Lebenslauf vermittelt.
Wir verbinden internationale Fachkräftegewinnung mit Anerkennung, Visa, Einreise, Relocation und langfristiger Integration.
Der Arbeitgeber erhält einen strukturierten Prozess und digitale Transparenz – die Fachkraft erhält persönliche Begleitung.
Das soll gerade vermieden werden.
Medeed übernimmt beziehungsweise koordiniert im vereinbarten Leistungsumfang die internationalen Verwaltungs-, Anerkennungs-, Einreise-, Relocation- und Integrationsprozesse.
Ihre Personalabteilung bleibt eingebunden, soll aber von zahlreichen operativen Einzelschritten entlastet werden.
Nein.
Die Entscheidung trifft die zuständige Anerkennungsbehörde.
Nein.
Die Entscheidung trifft die zuständige deutsche Auslandsvertretung beziehungsweise Behörde.
Wir informieren Sie über Verzögerungen, fehlende Nachweise und behördliche Rückfragen und aktualisieren den Zeitplan im MedPortal. Der Rahmen von 90 Werktagen ist keine Garantie einer behördlichen Entscheidung. Eine Verlängerung oder andere Abweichung wird mit Begründung und neuem Planungsstand dokumentiert; maßgeblich sind die vereinbarten Vertragsbedingungen. Für den Arbeitsbeginn planen wir 90 Werktage ab vollständigem Eingang des unterschriebenen Arbeitsvertrags, der erforderlichen Vollmachten und sämtlicher weiterer Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung bei MEDEED. Wir bestätigen den Fristbeginn schriftlich. Die Frist beginnt nicht schon mit Anfrage, Interview oder Kündigungsmeldung. Der tatsächliche Arbeitsbeginn setzt die erforderlichen behördlichen Entscheidungen, das passende Visum und die zulässige Beschäftigung voraus.
Nein.
Internationale Integration ist ein menschlicher und organisatorischer Prozess.
Der Unterschied liegt darin, dass Medeed die Fachkraft nach der Einreise nicht allein lässt und Arbeitgeber und Fachkraft über das erste Beschäftigungsjahr begleitet.
Sie erhalten nicht lediglich eine internationale Fachkraft.
Sie erhalten einen strukturierten Prozess:
Recruiting
Qualifikationsprüfung
Transparente Kandidatenprofile
Vorstellungsgespräch
Anerkennungsmanagement
Sprachqualifizierung
§ 81a / Visumkoordination
Digitale Statusverfolgung im MedPortal
Einreiseplanung
Flug
Unterkunftsunterstützung
Flughafenabholung
Intensive Begleitung der ersten Arbeitswoche
Administrative Erstintegration
Anerkennungsbegleitung nach Einreise
Mentoring
Mindestens ca. 10–12 Integrations- und Feedbackkontakte
Vier-Wochen-Gespräch
Probezeitgespräch
Sechs-Monats-Status
Familienintegration
Bis zu zwölf Monate Begleitung
60-Tage-Ersatzgarantie nach den vereinbarten Bedingungen
Ja.
Medeed stellt Arbeitgebern nicht ungeprüft jedes eingehende Bewerberprofil zur Verfügung.
Vor einer Vorstellung beim Arbeitgeber erfolgt eine strukturierte Vorauswahl.
Dabei werden – abhängig von Beruf und Verfahren – insbesondere geprüft beziehungsweise bewertet:
Nein.
Ein Lebenslauf allein reicht für die Aufnahme in einen strukturierten Fachkräfteprozess nicht aus.
Die Angaben werden soweit erforderlich mit den vorgelegten Qualifikations- und Berufsnachweisen abgeglichen.
Medeed prüft zunächst, welche Ausbildung und Qualifikation die Fachkraft tatsächlich abgeschlossen hat.
Bei reglementierten Berufen wird zusätzlich berücksichtigt, welcher Anerkennungsweg in Deutschland erforderlich ist beziehungsweise bereits eingeleitet wurde.
Ja.
Die für das Verfahren erforderlichen Abschluss- und Qualifikationsunterlagen werden im Rahmen des Dokumenten- und Anerkennungsprozesses geprüft.
Soweit diese für die Anerkennung oder Qualifikationsbewertung erforderlich sind, ja.
Bei Gesundheitsberufen können unter anderem Ausbildungsdauer, theoretische Inhalte, praktische Ausbildungsanteile und Fachgebiete relevant sein.
Ja.
Soweit Berufserfahrung für die Auswahl beziehungsweise das konkrete Verfahren relevant ist, werden entsprechende Angaben und Nachweise berücksichtigt.
Ja.
Der Arbeitgeber kann sein gewünschtes Kandidatenprofil festlegen.
Zum Beispiel:
Medeed berücksichtigt dies bei der Vorauswahl, soweit entsprechende Fachkräfte verfügbar sind.
Ja.
Neben Dokumenten und Lebenslauf kann die fachliche Eignung im Auswahlprozess gezielt bewertet werden.
Der Umfang richtet sich nach Beruf, Fachgebiet und den Anforderungen des Arbeitgebers.
Je nach Berufsgruppe beispielsweise durch:
Ja.
Wenn Ihnen bestimmte fachliche Kompetenzen besonders wichtig sind, können diese in das Auswahlprofil beziehungsweise Interview aufgenommen werden.
Ja.
Das ist sogar sinnvoll, wenn fachliche Anforderungen eine wesentliche Rolle spielen.
Je nach Einrichtung können beispielsweise teilnehmen:
Ja.
Wenn Sie nach dem ersten Gespräch noch fachliche oder persönliche Fragen haben, kann ein weiterer Termin organisiert werden.
Nein.
Eine Medeed-Empfehlung ersetzt niemals Ihre eigene Einstellungsentscheidung.
Sie entscheiden selbst, ob die Fachkraft zu Ihrer Einrichtung passt.
Dann müssen Sie keine Zusage erteilen.
Medeed kann weitere geeignete Kandidaten vorstellen.
Eine kurze fachliche Rückmeldung ist hilfreich, damit Medeed die weitere Vorauswahl noch besser auf Ihre Anforderungen abstimmen kann.
Ja.
Im Dokumentenprozess wird auf Plausibilität, Vollständigkeit und die Anforderungen des jeweiligen Verfahrens geachtet.
Bei Unklarheiten oder Widersprüchen wird der Vorgang nicht einfach ungeprüft weitergeführt.
Es können zusätzliche Nachweise beziehungsweise Klärungen verlangt werden.
Nein.
Vorsätzlich falsche oder manipulierte Angaben beziehungsweise Dokumente sind mit einem seriösen Medeed-Fachkräfteprozess nicht vereinbar.
Ein entsprechender Vorgang kann beendet und gegebenenfalls weiter geprüft werden.
Ja.
Anerkennungsbehörden, Ausländerbehörden, Auslandsvertretungen und andere zuständige Stellen führen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten eigene Prüfungen durch.
Die Medeed-Prüfung ersetzt keine behördliche Entscheidung.
Im vorgesehenen Aufnahme- und Verfahrensprozess erfolgt eine Identitätsprüfung anhand der dafür erforderlichen persönlichen Dokumente und der vorgesehenen Identifikationsprozesse.
Damit:
Nein.
Ein Zertifikat ist ein wichtiger formaler Nachweis, sagt aber nicht immer vollständig aus, wie sicher jemand tatsächlich kommunizieren kann.
Deshalb spielt die praktische Kommunikation im Auswahl- und Interviewprozess ebenfalls eine Rolle.
Ja.
Sprachliche Kommunikation kann unter anderem im Medeed-Auswahlgespräch und in der Vorbereitung auf Arbeitgeberinterviews bewertet werden.
Ja.
Das Arbeitgeberinterview ist dafür ausdrücklich geeignet.
Ja.
Bei internationalen Fachkräften ist das sogar ein sinnvoller Bestandteil des Auswahlprozesses.
Dann kann geprüft werden, ob zusätzliche Sprachqualifizierung notwendig ist beziehungsweise ob die Fachkraft für die konkrete Stelle bereits ausreichend vorbereitet ist.
Auch Motivation und persönliche Bereitschaft spielen eine wichtige Rolle.
Beispielsweise:
Eine fachlich gute Fachkraft ist nur dann langfristig erfolgreich, wenn sie auch realistische Erwartungen an Deutschland, Arbeitgeber, Anerkennung und Integration hat.
Ja.
Medeed bespricht grundsätzlich bereits im Vermittlungsprozess, dass Fachkräfte keinen Anspruch auf eine bestimmte Wunschstadt haben und deutschlandweit entsprechend geeigneter Arbeitgeberstellen vermittelt werden können.
Medeed versucht solche Situationen bereits durch transparente Vorbereitung und Erwartungsmanagement vor dem Arbeitgeberinterview zu vermeiden.
Wenn eine Fachkraft einen geeigneten Arbeitgeber nach verbindlicher Zusage lediglich aufgrund einer persönlichen Standortpräferenz ablehnt, kann Medeed das weitere Vermittlungsverfahren mit der Fachkraft beenden.
Ja.
Zur Vorbereitung gehören unter anderem Informationen zu:
Ja.
Fachkräfte werden darauf vorbereitet, dass eine Arbeitgeberzusage und ein unterschriebener Arbeitsvertrag ernsthafte vertragliche Verpflichtungen darstellen.
Bei entsprechenden Stellen wird dies bereits im Auswahl- und Arbeitgeberprozess erläutert.
Die konkreten Arbeitszeiten richten sich nach Arbeitsvertrag, Tarifbedingungen, gesetzlichen Vorgaben und der betrieblichen Dienstplanung.
Die Anforderungen sollten bereits vor Vertragsabschluss transparent kommuniziert werden.
Auch diese Anforderungen sollten im Arbeitgeberinterview beziehungsweise vor Abschluss des Arbeitsvertrages transparent besprochen werden, sofern sie Teil der Stelle sind.
Ja, soweit entsprechend qualifizierte und geeignete Kandidaten verfügbar sind.
Ja.
Ja.
Ja.
Je nach Kandidatenpool und Anerkennungsvoraussetzungen.
Ja.
Das kann als Teil Ihres Anforderungsprofils aufgenommen werden.
Medeed gleicht Ihr Arbeitgeberprofil mit den Kandidateninformationen ab.
Dabei können unter anderem berücksichtigt werden:
Nein.
Profile werden entsprechend dem jeweiligen Personalbedarf und den vereinbarten Freigaben ausgewählt.
Ja.
Soweit vorhanden und für die Auswahl relevant, können Arbeitszeugnisse beziehungsweise Berufserfahrungsnachweise in die Prüfung einbezogen werden.
Nicht automatisch.
Welche zusätzliche Referenzprüfung sinnvoll oder möglich ist, hängt vom Einzelfall, Herkunftsland und vereinbarten Prüfungsumfang ab.
Bei bestimmten reglementierten Gesundheitsberufen sind im Anerkennungsverfahren entsprechende Zuverlässigkeitsnachweise erforderlich.
Medeed koordiniert diese Anforderungen entsprechend dem jeweiligen Verfahren.
Soweit der konkrete Anerkennungsprozess einen gesundheitlichen Eignungsnachweis verlangt, wird dieser ebenfalls berücksichtigt.
Je nach Beruf und Herkunftsland kann ein entsprechender Nachweis darüber erforderlich sein, dass keine berufsrechtlichen Hindernisse vorliegen.
Medeed prüft, welche Nachweise für den konkreten Anerkennungsweg benötigt werden.
Nein.
Zunächst steht die Auswahl einer geeigneten Fachkraft im Mittelpunkt.
Das reguläre Medeed-Vermittlungs- und Integrationshonorar wird nach dem vereinbarten 25/25/50-Modell nicht bereits vollständig vor Auswahl oder Einreise fällig.
Grundsätzlich erst bei der tatsächlichen Arbeitsaufnahme:
25 %.
Ja.
Der Arbeitsvertrag enthält einen vorgesehenen beziehungsweise entsprechend vereinbarten Beschäftigungsbeginn.
Bei internationalen Verfahren muss jedoch berücksichtigt werden, dass die tatsächliche Einreise von behördlichen Entscheidungen abhängig sein kann.
Medeed informiert über den Verfahrensstand und stimmt die weitere Planung mit dem Arbeitgeber ab.
Nicht automatisch.
Eine Verzögerung im Behördenverfahren bedeutet nicht, dass die ausgewählte Fachkraft ungeeignet ist.
Medeed beurteilt mit dem Arbeitgeber, wie der weitere Zeitplan realistisch angepasst werden kann.
Ja.
Das MedPortal soll dem Arbeitgeber eine strukturierte Übersicht über relevante Prozessmeilensteine geben.
Beispielsweise:
Soweit es für die Arbeitgeberrolle vorgesehen ist, können offene Prozessschritte beziehungsweise erforderliche Arbeitgeberaktionen entsprechend dargestellt beziehungsweise mitgeteilt werden.
Grundsätzlich nicht.
Medeed koordiniert die internationalen Recruiting-Strukturen.
Im vereinbarten Prozess grundsätzlich nicht.
Medeed begleitet die Fachkraft durch den vorgesehenen Prozess.
Medeed koordiniert beziehungsweise verfolgt den entsprechenden Prozessstatus.
Im vorgesehenen Ankommensprogramm nein.
Eine hundertprozentige Garantie für menschliche Entscheidungen gibt es nicht.
Medeed reduziert das Risiko jedoch durch einen strukturierten Gesamtprozess:
Viele Kündigungsrisiken entstehen nicht am ersten Arbeitstag, sondern später:
Medeed bleibt deshalb über die erste Einreisephase hinaus eingebunden.
Medeed versucht das Problem frühzeitig zu erfassen und geeignete Gespräche beziehungsweise Maßnahmen einzuleiten.
Wenn das Problem den Arbeitsplatz beziehungsweise die Integration beim Arbeitgeber betrifft, können gemeinsame Gespräche organisiert werden.
Nein.
Die regelmäßigen Mentoring- und Feedbackkontakte dienen gerade dazu, Probleme auch proaktiv zu erkennen.
Bei den strukturierten Gesprächen können unter anderem betrachtet werden:
Wenn sich ein konkreter Handlungsbedarf zeigt, können gemeinsam mit Arbeitgeber und Fachkraft entsprechende nächste Schritte vereinbart werden.
Nein.
Vor Vertragsabschluss liegt die Einstellungsentscheidung vollständig bei Ihnen.
Ja.
Medeed kann weitere geeignete Fachkräfte vorstellen.
Nein.
Genau das unterscheidet Medeed von einer reinen Profilvermittlung.
Nach Vertragsunterzeichnung beginnt ein wesentlicher Teil des Verfahrens erst:
Weil der Medeed-Prozess mehrere Auswahl- und Kontrollstufen vorsieht:
Anforderungsprofil des Arbeitgebers
Prüfung der Bewerbungs- und Qualifikationsunterlagen
Medeed-Vorauswahl
Prüfung von Berufserfahrung und Anerkennungsvoraussetzungen
Sprachliche und persönliche Einschätzung
Gegebenenfalls fachliche Vorprüfung
Profil und Präsentationsvideo
Arbeitgeberinterview
Ihre eigene Einstellungsentscheidung
Anerkennungs- und Behördenverfahren
Einreise
12 Monate strukturierte Integration
Die endgültige Entscheidung, welche Fachkraft Sie beschäftigen, bleibt immer bei Ihnen.
Medeed soll dafür sorgen, dass Sie nicht selbst ein internationales Recruiting- und Einwanderungsprojekt für jede einzelne Fachkraft aufbauen müssen.
Sie erhalten einen zentral koordinierten Prozess für:
Recruiting
Kandidatenprüfung
Auswahl
Fachinterview
Qualifikationsprüfung
Anerkennung
Sprache
Dokumente
§ 81a
Visum
Einreise
Unterkunft
Flughafenabholung
Arbeitsbeginn
Mentoring
Ausgleichsmaßnahmen
Integration
Familienunterstützung
Digitale Transparenz
Regelmäßige Berichterstattung
60-Tage-Ersatzgarantie gemäß Vertrag
Ihre Einrichtung konzentriert sich auf das, was sie am besten kann: die fachliche Einarbeitung, Führung und langfristige Beschäftigung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
„Fachkraft vermittelt – Auftrag beendet.“
Unser Ziel:
Fachkraft auswählen
Sicher nach Deutschland bringen
Strukturiert in den Arbeitsplatz einführen
Anerkennung und Integration begleiten
Arbeitgeber entlasten
Fachkraft langfristig im Unternehmen und in Deutschland stabilisieren
Medeed begleitet diesen Weg gemeinsam mit Ihrer Einrichtung.
Internationale Fachkräfte – von der Bewerbung bis zur erfolgreichen Integration in Deutschland
Stand: September 2026
Diese FAQ richtet sich insbesondere an internationale Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, die mit Medeed ihren beruflichen Weg nach Deutschland planen und hier eine langfristige berufliche und persönliche Perspektive aufbauen möchten.
Sie erhalten hier wichtige Informationen zum gesamten Ablauf – von der Registrierung und Bewerbung über die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Vermittlung an einen passenden Arbeitgeber bis hin zu Anerkennungsverfahren, Sprachqualifikation, Visum, Einreise und Arbeitsaufnahme.
Darüber hinaus informieren wir Sie über die ersten Schritte nach Ihrer Ankunft sowie über die weitere Begleitung während Ihrer Einarbeitung und Integration in Deutschland.
Ziel von Medeed ist es, Sie während des gesamten Prozesses strukturiert zu begleiten und Ihnen einen transparenten und verlässlichen Weg von Ihrer Bewerbung bis zu Ihrer erfolgreichen und nachhaltigen Integration in Deutschland zu ermöglichen.
Medeed begleitet internationale Fachkräfte von der ersten Prüfung ihrer Bewerbung bis zur beruflichen und persönlichen Integration in Deutschland.
Je nach individuellem Verfahren gehören dazu insbesondere:
Unser Ziel ist nicht nur Ihre Einreise nach Deutschland, sondern eine möglichst erfolgreiche und langfristige berufliche und persönliche Integration.
Ja.
Ja.
Ja.
Medeed arbeitet international und verfügt insbesondere in diesen Herkunftsmärkten über entsprechende Recruiting- beziehungsweise Kooperationsstrukturen.
Nein.
Der Bewerbungs-, Auswahl-, Anerkennungs- und Einreiseprozess kann bereits aus Ihrem Herkunftsland begonnen werden.
Nein.
Fachkräfte zahlen Medeed für ihre Anwerbung und Vermittlung insbesondere keine:
Die Vermittlungs- und Integrationsvergütung von Medeed wird vom Arbeitgeber getragen.
Nein.
Von Medeed eingesetzte Recruiting-Partner sowie deren Mitarbeiter und Beauftragte dürfen von Fachkräften für Tätigkeiten innerhalb des Medeed-Recruiting- und Fachkräfteverfahrens keine entsprechende Vergütung verlangen oder entgegennehmen.
Nein.
Nein.
Nein.
Nein.
Nein.
Nein.
Nein.
Wenn eine solche Forderung gestellt wird, informieren Sie Medeed.
Bezahlen Sie die geforderte Summe nicht und melden Sie den Vorgang über die offizielle Medeed-Compliance- beziehungsweise Vertrauensstelle.
Auf der Medeed-Website steht hierfür eine digitale Beschwerdemöglichkeit zur Verfügung.
Ja.
Hinweise und Beschwerden können über die dafür vorgesehene Medeed-Vertrauens- beziehungsweise Compliance-Stelle auch anonym eingereicht werden.
Ja.
Compliance-Hinweise werden vertraulich behandelt und durch die zuständige Stelle geprüft.
Nein.
Eine berechtigte Beschwerde oder ein Hinweis auf mögliche Verstöße soll für Sie keinen Nachteil im Medeed-Verfahren darstellen.
Medeed möchte ausdrücklich, dass mögliche Verstöße gemeldet werden.
Ja, ausdrücklich.
Hinweise von Fachkräften helfen Medeed, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und die Qualität und Fairness der internationalen Anwerbung zu sichern.
Wenn Ihnen etwas ungewöhnlich vorkommt, sollten Sie es melden.
Ja.
Über die vorgesehene Beschwerdestelle können insbesondere Hinweise zu:
gemeldet werden.
Ja.
Medeed verlässt sich nicht ausschließlich auf Beschwerden.
Recruiting-Partner werden auch aktiv kontrolliert.
Medeed kann unter anderem:
Dadurch soll insbesondere überprüft werden, ob Recruiting-Partner die Medeed-Regeln zur fairen Anwerbung tatsächlich einhalten.
Ja.
Gerade mögliche unerlaubte Geldforderungen gehören zu den Punkten, die Medeed im Rahmen seiner Compliance- und Qualitätskontrollen überprüft.
Medeed prüft den konkreten Vorgang und kann abhängig von Art und Schwere des Verstoßes entsprechende Maßnahmen gegenüber dem beteiligten Partner beziehungsweise Verantwortlichen ergreifen.
Nein.
Der Recruiting-Partner kann Sie finden, beraten, vorqualifizieren und Medeed vorstellen.
Die abschließende Aufnahmeentscheidung trifft Medeed.
Nein.
Nach Ihrer positiven Aufnahme wird Ihr weiterer Vorgang über die vorgesehenen Medeed-Prozesse und insbesondere das MedPortal gesteuert.
Ab Ihrer positiven Aufnahme ist das MedPortal der zentrale digitale Kommunikations- und Beratungsweg.
Ja.
Je nach Vorgang beispielsweise:
Ja.
Wenn während Ihres Verfahrens unterschiedliche Fragen entstehen, können Sie die jeweils vorgesehenen Beratungsangebote erneut nutzen.
Abhängig von Beruf und Verfahren können insbesondere erforderlich sein:
Medeed erstellt beziehungsweise kommuniziert für den jeweiligen Vorgang die konkret erforderliche Dokumentenliste.
Für den Medeed-Prozess soll Ihr Reisepass bei Einleitung des entsprechenden Einreiseverfahrens grundsätzlich noch mindestens 18 Monate gültig sein.
Damit soll ausreichend zeitlicher Spielraum für die Bearbeitung und den anschließenden Einreise- beziehungsweise Aufenthaltszeitraum bestehen.
Der gesamte Anerkennungs-, Arbeitgeber-, Visa- und Einreiseprozess benötigt Zeit.
Medeed plant deshalb mit einer ausreichenden verbleibenden Passgültigkeit, damit ein während des laufenden Verfahrens auslaufender Reisepass möglichst vermieden wird.
Informieren Sie Medeed.
Je nach Verfahrensstand kann es sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein, zunächst einen neuen Reisepass zu beantragen.
Je nach Staatsangehörigkeit und konsularischen Möglichkeiten kann ein Reisepass grundsätzlich auch während eines Aufenthalts in Deutschland erneuert werden.
Wenn Ihr Pass jedoch bereits vor Beginn des Einreiseverfahrens nur noch kurz gültig ist, sollte die Erneuerung möglichst vorher geklärt werden.
Für den regulären Medeed-Prozess soll der eingereichte Sprachnachweis grundsätzlich aktuell und regelmäßig nicht älter als zwölf Monate sein.
Nein.
Das Zertifikat verliert nicht automatisch nach exakt zwölf Monaten aufgrund einer allgemeinen gesetzlichen Regel seine Gültigkeit.
Medeed verwendet für seine Verfahrensplanung jedoch grundsätzlich aktuelle Sprachnachweise.
Darüber hinaus können Anerkennungsstellen, Arbeitgeber, Auslandsvertretungen oder andere zuständige Stellen eigene Anforderungen an den Sprachnachweis stellen.
Medeed prüft den konkreten Vorgang.
Gegebenenfalls kann ein aktueller Nachweis beziehungsweise eine erneute Sprachprüfung erforderlich sein.
Bei bestimmten reglementierten Gesundheitsberufen kann für die Anerkennung ein Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit erforderlich sein.
Dazu kann beispielsweise ein Führungszeugnis beziehungsweise entsprechender Nachweis aus dem Herkunftsland gehören.
Das bestimmt die zuständige Anerkennungsstelle.
Bei vielen Anerkennungsverfahren im Gesundheitsbereich wird verlangt, dass ein entsprechender Nachweis bei Einreichung nicht älter als drei Monate ist.
Medeed informiert Sie deshalb darüber, wann Sie diesen Nachweis beantragen sollten.
Nicht unbedingt.
Wenn ein Dokument nur eine kurze Aktualitätsfrist hat, kann eine zu frühe Beantragung dazu führen, dass es später erneut beantragt werden muss.
Bitte beantragen Sie zeitkritische Dokumente deshalb entsprechend der Medeed-Dokumentenplanung.
Bei reglementierten Gesundheitsberufen kann ein aktueller Nachweis der gesundheitlichen Eignung erforderlich sein.
Das hängt von der zuständigen Anerkennungsstelle ab.
Häufig wird ein Nachweis verlangt, der bei Einreichung nicht älter als ungefähr drei Monate ist.
Medeed informiert Sie über den richtigen Zeitpunkt.
Nicht ohne ausdrückliche Anweisung.
Die zuständige Anerkennungsstelle entscheidet, welche Dokumente im Original, als beglaubigte Kopie oder digital benötigt werden.
Versenden Sie wertvolle Originaldokumente deshalb niemals eigenständig ohne konkrete Aufforderung.
Abhängig von Dokument, Sprache und zuständiger Behörde können deutsche Übersetzungen erforderlich sein.
Medeed informiert Sie darüber, welche Dokumente tatsächlich übersetzt werden müssen.
Bitte stimmen Sie dies vorher mit Medeed ab.
Anerkennungsstellen können besondere Anforderungen an Übersetzer und Übersetzungen stellen.
Die im jeweiligen Arbeitgeberprogramm vorgesehenen erstattungsfähigen Kosten werden entsprechend der vereinbarten Kostenregelung getragen.
Medeed kann Kosten vorfinanzieren beziehungsweise nach Prüfung erstatten und anschließend mit dem Arbeitgeber abrechnen.
Grundsätzlich zusammen maximal 500 Euro je Fachkraft, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung besteht.
Für deinen Arbeitsbeginn planen wir einen Zeitraum von 90 Werktagen. Dieser beginnt erst, wenn MEDEED den unterschriebenen Arbeitsvertrag, die erforderlichen Vollmachten und sämtliche benötigten Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung vollständig erhalten hat. Deine Registrierung oder dein Interview allein startet die Frist nicht. Deine eigenen erforderlichen Nachweise und Sprachkenntnisse müssen ebenfalls für den vorgesehenen Weg vorliegen. Über den Verfahrensstand und den geplanten Arbeitsbeginn informieren wir dich im MedPortal. Behördenentscheidungen und das passende Visum bleiben Voraussetzung.
Zunächst prüfen wir dein Profil, bereiten das Arbeitgebergespräch vor und stimmen die Stelle ab. Nach der Arbeitgeberentscheidung folgen Arbeitsvertrag und vollständige Verfahrensunterlagen. Für deinen Arbeitsbeginn planen wir einen Zeitraum von 90 Werktagen. Dieser beginnt erst, wenn MEDEED den unterschriebenen Arbeitsvertrag, die erforderlichen Vollmachten und sämtliche benötigten Arbeitgeberunterlagen für Vorabzustimmung und Anerkennung vollständig erhalten hat. Deine Registrierung oder dein Interview allein startet die Frist nicht. Deine eigenen erforderlichen Nachweise und Sprachkenntnisse müssen ebenfalls für den vorgesehenen Weg vorliegen. Über den Verfahrensstand und den geplanten Arbeitsbeginn informieren wir dich im MedPortal. Behördenentscheidungen und das passende Visum bleiben Voraussetzung. Nach den erforderlichen Entscheidungen koordinieren wir die Einreise und deinen Start.
Nein.
Nein.
Nein.
Nein.
Sie können Wünsche äußern. Medeed kann jedoch keine bestimmte Stadt garantieren.
Ihr Profil wird anhand Ihrer Qualifikation, Anerkennung, Sprache und Berufserfahrung geeigneten Arbeitgebern vorgestellt.
Der Arbeitgeber entscheidet anschließend, ob er Sie kennenlernen und beschäftigen möchte.
Medeed arbeitet deutschlandweit.
Die derzeitigen Vermittlungsschwerpunkte liegen insbesondere in folgender Reihenfolge:
sowie anschließend weiteren Bundesländern.
Medeed kann Ihre Bewerbung mehreren geeigneten Arbeitgebern zur Verfügung stellen.
Ein interessierter Arbeitgeber kann Sie anschließend zu einem digitalen Vorstellungsgespräch einladen.
Ihre Bewerbungs- und Profildaten werden ausschließlich im vorgesehenen und berechtigten Bewerbungsprozess bereitgestellt.
Autorisierte Arbeitgeber, denen Ihr Profil für eine mögliche Beschäftigung vorgestellt wird, können die dafür freigegebenen Informationen erhalten.
Für geeignete Fachkräfte kann Medeed ein professionelles Kandidaten-Präsentationsvideo organisieren.
Das Video wird geeigneten beziehungsweise interessierten autorisierten Arbeitgebern im Rahmen Ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt.
Es ist nicht dafür vorgesehen, öffentlich ohne entsprechenden Zweck veröffentlicht zu werden.
Nein.
Ja.
Medeed unterstützt Sie bei der professionellen Aufbereitung Ihres Lebenslaufs für deutsche Arbeitgeber.
Nein.
Ja.
Internationale Arbeitgeberinterviews finden regelmäßig digital statt.
Ja.
Sie werden vor dem Interview intensiv vorbereitet.
Regelmäßig am Vortag beziehungsweise rechtzeitig vor dem Vorstellungsgespräch.
Eine einzelne Absage beendet Ihre Vermittlung grundsätzlich nicht.
Medeed kann Ihr Profil weiteren geeigneten Arbeitgebern vorstellen.
Es gibt grundsätzlich keine feste maximale Anzahl.
Ziel ist die erfolgreiche Vermittlung einer geeigneten und aktiv am Verfahren mitwirkenden Fachkraft.
Sie werden selbstverständlich nicht gezwungen, einen Arbeitsvertrag abzuschließen.
Wenn jedoch:
kann Medeed das weitere Vermittlungsverfahren beenden.
Es besteht dann kein Anspruch darauf, dass unbegrenzt weitere Arbeitgeber gesucht werden.
Nach erfolgreichem Arbeitgeberinterview und verbindlicher Arbeitgeberzusage werden die erforderlichen Beschäftigungsunterlagen vorbereitet beziehungsweise finalisiert.
Vor beziehungsweise im Zusammenhang mit dem Visumverfahren erhalten Sie die für Ihren konkreten Vorgang erforderlichen Unterlagen.
Dazu gehören regelmäßig insbesondere:
Medeed informiert Sie darüber, welche Dokumente Sie bei der deutschen Auslandsvertretung konkret vorlegen müssen.
Medeed legt besonderen Wert darauf, dass internationale Fachkräfte verstehen, was sie unterschreiben.
Wesentliche Vertrags- beziehungsweise Verfahrensunterlagen und Erläuterungen werden deshalb, soweit für den jeweiligen Herkunfts- beziehungsweise Sprachraum vorgesehen, zweisprachig bereitgestellt beziehungsweise erläutert:
Deutsch + Herkunfts- beziehungsweise Verständnissprache.
Die deutsche Fassung bleibt bei rechtlich maßgeblichen Dokumenten grundsätzlich die maßgebliche Vertragsfassung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Maximal 600 Euro.
Zusätzlich maximal 400 Euro.
Zusätzlich maximal 500 Euro.
B1: maximal 300 Euro B2: maximal 350 Euro C1: maximal 350 Euro
Bei vollständiger Erforderlichkeit rechnerisch bis:
2.500 Euro.
Es handelt sich um Höchstbeträge, nicht um einen pauschalen Auszahlungsanspruch.
Die endgültige Kostenerstattung erfolgt entsprechend dem vorgesehenen Medeed-Prozess nach Ihrer Einreise und Aufnahme der ersten Beschäftigung, sobald insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Nein.
Nein.
Grundsätzlich nein.
Erstattungen erfolgen auf das verifizierte persönliche Konto der berechtigten Fachkraft.
Wenn Sie sich entscheiden, ein bereits begonnenes Medeed-Vermittlungs-, Anerkennungs- oder Einreiseverfahren nicht fortzuführen, kann das Verfahren beendet werden.
Ein Anspruch darauf, bereits entstandene, vorfinanzierte oder im Rahmen des abgebrochenen Verfahrens eingesetzte Leistungen nachträglich als Geldbetrag ausgezahlt zu bekommen, besteht nicht automatisch.
Die jeweilige vertragliche Regelung ist maßgeblich.
Der im Programm vorgesehene erstmalige Economy-Einwegflug der Fachkraft nach Deutschland wird organisiert beziehungsweise entsprechend dem vereinbarten Programm übernommen.
Medeed.
Grundsätzlich nein.
Nein.
Die reguläre Flugleistung bezieht sich ausschließlich auf die vermittelte Fachkraft.
Im vorgesehenen Ankommensprogramm wird Ihre Ankunft koordiniert und eine Abholung organisiert.
Anschließend erfolgt die Weiterfahrt entsprechend der Planung zu Ihrer Unterkunft beziehungsweise zum vorgesehenen Ziel.
Im vorgesehenen Ankommensprogramm ja.
Die deutsche Mobilfunklösung beziehungsweise Telefonnummer kann bereits vor der Einreise vorbereitet werden, damit Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft erreichbar sind.
Im vorgesehenen Arbeitgeber- und Integrationsprogramm wird für die erste Zeit eine entsprechende Übergangsunterkunft beziehungsweise Unterkunftslösung organisiert.
Der erste vereinbarte Überbrückungszeitraum wird entsprechend dem Arbeitgeberprogramm finanziert.
Je nach Vereinbarung kann die Unterstützung für weitere Monate fortgesetzt werden.
Berechtigte Fachkräfte können einen zinslosen Medeed-Überbrückungskredit erhalten.
Allein einreisende Fachkraft:
bis 1.000 Euro
Fachkraft mit Familie:
bis 1.500 Euro
0 %.
Grundsätzlich erst ab dem dritten Gehalt.
Je nach Bundesland, Beruf und persönlicher Situation können besondere Förderprogramme bestehen.
In Nordrhein-Westfalen besteht derzeit beispielsweise für bestimmte internationale Pflegefachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen ein Willkommensgeld.
Medeed unterstützt betreute Fachkräfte bei der Prüfung geeigneter Fördermöglichkeiten.
Medeed begleitet beziehungsweise koordiniert das Anerkennungsverfahren im vereinbarten Fachkräfteprogramm.
Für diesen Bereich stehen spezialisierte Ansprechpartner zur Verfügung.
Medeed prüft mit Ihnen die erforderlichen nächsten organisatorischen Schritte.
Je nach Bescheid können beispielsweise:
erforderlich sein.
Je nach Beruf, Anerkennungsstand, Aufenthaltstitel und Arbeitgebermodell kann bereits vor vollständiger Anerkennung eine Beschäftigung möglich sein.
Bei reglementierten Gesundheitsberufen bestehen dabei besondere rechtliche Grenzen.
Medeed prüft Ihren konkreten Anerkennungs- und Beschäftigungsweg.
Je nach Anerkennungsbescheid und persönlicher Situation kann ein Aufenthalt zur Durchführung einer Qualifizierungs- beziehungsweise Anerkennungsmaßnahme nach § 16d AufenthG in Betracht kommen.
Medeed prüft, welcher Aufenthaltstitel für Ihren konkreten Fall geeignet ist.
Ein Arbeitgeberwechsel ist insbesondere während eines laufenden Anerkennungs- oder aufenthaltsrechtlichen Verfahrens nicht etwas, das ohne vorherige Prüfung durchgeführt werden sollte.
Ihr Aufenthaltstitel, Ihre Anerkennungsmaßnahme, Ihr Beschäftigungsmodell und gegebenenfalls behördliche Zustimmungen können mit Ihrem konkreten Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer konkreten Beschäftigung verbunden sein.
Er kann erheblichen zusätzlichen organisatorischen und behördlichen Aufwand verursachen.
Je nach Fall müssen beispielsweise:
erneut beziehungsweise zusätzlich einbezogen werden.
Deshalb sollten Sie niemals zuerst kündigen und anschließend versuchen, den Aufenthalt zu klären.
Kontaktieren Sie zuerst Medeed über das MedPortal.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, warum Sie wechseln möchten und welche rechtlichen und organisatorischen Folgen ein Wechsel haben könnte.
Grundsätzlich gelten die gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Kündigungsregelungen.
Bei internationalen Fachkräften kann eine Eigenkündigung jedoch zusätzliche Folgen für Aufenthalt, Anerkennung und Integration haben.
Unter anderem:
Ja, unbedingt.
Wenn Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Medeed-Integrationsansprechpartner.
Medeed kann versuchen, gemeinsam mit Ihnen und dem Arbeitgeber eine Lösung zu finden.
Ein Arbeitsplatzwechsel für eine internationale Fachkraft in einem laufenden Anerkennungs- oder Aufenthaltsverfahren kann wesentlich komplizierter sein als ein normaler Arbeitsplatzwechsel.
Eine vorschnelle Kündigung kann deshalb erhebliche Folgen haben.
Melden Sie sich frühzeitig bei Medeed.
Nein.
Viele Schwierigkeiten entstehen in den ersten Monaten durch:
Medeed versucht zunächst, die Situation gemeinsam mit Ihnen und dem Arbeitgeber zu klären.
Informieren Sie Medeed unverzüglich.
Dann wird geprüft:
Grundsätzlich kann für internationale Fachkräfte ein Familiennachzug möglich sein.
Die konkreten Voraussetzungen hängen insbesondere von Ihrem Aufenthaltstitel und Ihrer familiären Situation ab.
Grundsätzlich ja, wenn die Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllt sind.
Grundsätzlich kann auch der Nachzug minderjähriger Kinder möglich sein.
Das kann je nach Visumverfahren und Familienfall möglich sein.
Ob eine gemeinsame oder spätere Einreise sinnvoll ist, wird individuell geprüft.
Ja.
Während des Fachkräfte- und Integrationsprogramms kann Medeed bei der organisatorischen Vorbereitung und Koordination unterstützen.
Das hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel ab.
Bei vielen Familiennachzugskonstellationen zu Fachkräften besteht grundsätzlich Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Im Rahmen der Familienintegration kann Medeed bei der beruflichen Orientierung unterstützen.
Je nach Berechtigung beispielsweise bei:
Ja.
Ja.
Ja.
Medeed kann bei Suche, Orientierung und organisatorischer Anmeldung unterstützen.
Ein konkreter Kindergarten- oder Schulplatz kann jedoch nicht garantiert werden.
Medeed unterstützt Sie nach Ihrer Ankunft bei der Eröffnung eines deutschen Bankkontos.
Sobald die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, kann Medeed:
Medeed unterstützt Sie bei Ihrer Anmeldung am neuen Wohnort.
Diese ist für viele weitere Prozesse wichtig, beispielsweise:
Medeed unterstützt bei der organisatorischen Auswahl beziehungsweise Anmeldung der erforderlichen Krankenversicherung.
Medeed unterstützt während der Integration bei der Orientierung im deutschen Gesundheitssystem und beispielsweise bei der Suche nach:
Im vorgesehenen Integrationsprogramm begleitet Medeed die Fachkraft besonders intensiv beim Beschäftigungsstart.
Die persönliche Anfangsbegleitung kann insbesondere die ersten drei Arbeitstage umfassen.
Vor beziehungsweise zu Beginn Ihrer Beschäftigung kann Medeed gemeinsam mit Ihnen den Arbeitsweg praktisch vorbereiten:
Damit sollen Sie Ihren Arbeitsplatz sicher und pünktlich erreichen können.
Ja.
Ja.
Ein wichtiges erstes gemeinsames Feedback kann ungefähr vier Wochen nach Beschäftigungsbeginn stattfinden.
Ein weiterer besonders wichtiger Termin kann ungefähr zwei Wochen vor Ende der Probezeit erfolgen.
Je nach Verlauf ungefähr zehn bis zwölf strukturierte Integrations- und Feedbackkontakte während des ersten Beschäftigungsjahres.
Laden Sie ihn im MedPortal hoch.
Beispielsweise:
Einfache betreute Integrationsanfragen beziehungsweise Schreiben sollen grundsätzlich kurzfristig, regelmäßig innerhalb von ungefähr 24 Stunden, geprüft beziehungsweise beantwortet werden.
Während Ihres Integrationsjahres können Sie persönliche Beratungstermine über das MedPortal bei der zuständigen beziehungsweise nächstgelegenen MedBase buchen.
Grundsätzlich wird ein Termin innerhalb von ungefähr:
24 bis 48 Stunden beziehungsweise ein bis zwei Werktagen
angestrebt.
Nein.
Die im vereinbarten Integrationsprogramm enthaltene Beratung ist für Sie kostenfrei.
Medeed unterstützt Sie bei der Klärung:
Bei einer eigenen Wohnung unterstützt Medeed im Rahmen der Integration auch bei organisatorischen Fragen zu:
Wenn Sie Post vom Beitragsservice erhalten und nicht wissen, was Sie tun müssen, können Sie das Schreiben im MedPortal hochladen.
Medeed erklärt Ihnen die notwendigen nächsten Schritte.
Nach Beschäftigungsbeginn gelten die gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber entsprechend den betrieblichen Vorgaben.
Medeed kann bei organisatorischen Fragen unterstützen.
Informieren Sie Medeed sofort.
Dann kann geprüft werden, ob beispielsweise:
angepasst werden müssen.
Informieren Sie Medeed.
Eine Heirat während eines laufenden Verfahrens kann Auswirkungen auf:
haben.
Informieren Sie Medeed ebenfalls frühzeitig, wenn sich Ihre familiäre Situation während des laufenden Verfahrens verändert.
Aktualisieren Sie Ihre Kontaktdaten unverzüglich über den vorgesehenen Medeed-Prozess.
Nur so können wichtige Termine und Informationen zuverlässig zugestellt werden.
Informieren Sie Medeed und stellen Sie die Entscheidung über den vorgesehenen sicheren Kommunikationsweg zur Verfügung.
Medeed prüft anschließend gemeinsam mit Ihnen:
Eine positive Entscheidung kann nicht garantiert werden.
Laden Sie das Schreiben im MedPortal hoch beziehungsweise wenden Sie sich an Ihren Anerkennungsansprechpartner.
Medeed koordiniert mit Ihnen die erforderlichen nächsten Schritte.
Informieren Sie Medeed unverzüglich.
Ein verpasster Botschafts-, Behörden-, Arbeitgeber- oder Anerkennungstermin kann Ihren Gesamtprozess erheblich verzögern.
Nein.
Ihre persönliche PIN ist vertraulich.
Geben Sie diese nicht an Recruiting-Partner oder andere unberechtigte Personen weiter.
Antragsteller-ID und Fachkräfte-ID bezeichnen im Medeed-Fachkräfteprozess dieselbe persönliche Kennung.
Für personenbezogene telefonische Auskünfte benötigen Sie grundsätzlich:
Fachkräfte-/Antragsteller-ID + persönliche fünfstellige PIN.
Für dringende Medeed-Serviceanliegen betreuter Fachkräfte in Deutschland steht nach der aktuellen Medeed-Serviceorganisation die zentrale kostenfreie Servicenummer:
0800 144 7777
zur Verfügung.
Persönliche Büro- und Beratungstermine haben davon getrennte Öffnungs- beziehungsweise Terminzeiten.
Bei einem lebensbedrohlichen oder akuten medizinischen Notfall in Deutschland:
112
Bei einem Polizeinotfall:
110
Medeed ersetzt keine öffentliche Notrufstelle.
Im vorgesehenen Integrationsprogramm:
bis zu zwölf Monate nach Beginn Ihrer Beschäftigung.
Das erste Jahr soll Ihnen helfen:
Medeed begleitet Sie auf diesem Weg.
Bleiben Sie während des gesamten Verfahrens mit Medeed in Kontakt und treffen Sie wichtige Entscheidungen nicht ohne vorherige Abstimmung.
Das gilt insbesondere bei:
Je früher Medeed informiert wird, desto besser können wir Sie unterstützen.
Nutzen Sie das MedPortal und schildern Sie kurz Ihr Anliegen.
Das Anliegen kann anschließend dem zuständigen Fachbereich zugeordnet werden.
Bei einem möglichen Compliance-Verstoß, einer unerlaubten Geldforderung, Diskriminierung oder einem anderen sensiblen Hinweis können Sie stattdessen die Medeed-Compliance- beziehungsweise Vertrauensstelle nutzen – auf Wunsch anonym.
Ja.
Sie müssen einen möglichen Verstoß nicht selbst rechtlich beurteilen oder beweisen.
Wenn Ihnen ein Vorgang ungewöhnlich, unfair oder verdächtig vorkommt, können Sie ihn melden.
Die Prüfung übernimmt Medeed.
Nein.
Wenn Sie die anonyme beziehungsweise vertrauliche Beschwerdemöglichkeit nutzen, müssen Sie Ihren Recruiting-Partner nicht selbst über Ihre Meldung informieren.
Zahlen Sie nicht.
Weder ein Recruiting-Partner noch eine andere nicht zuständige Person kann Ihnen gegen eine private Zahlung eine behördliche Entscheidung garantieren.
Melden Sie entsprechende Angebote über die Medeed-Compliance-Stelle.
Nein.
Die Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige deutsche Auslandsvertretung beziehungsweise Behörde.
Nein.
Die Entscheidung trifft die zuständige Anerkennungsstelle.
Nein.
Medeed vermittelt deutschlandweit entsprechend Ihrer Qualifikation und den verfügbaren Arbeitgeberstellen.
Nein.
Drei Monate sind bei optimalem Verlauf ein möglicher Zielzeitraum.
Für die Planung sollte grundsätzlich mit ungefähr drei bis sechs Monaten gerechnet werden.
Behördliche Verzögerungen können darüber hinausgehen.
Medeed verspricht keine Entscheidung einer Behörde.
Medeed übernimmt vielmehr die professionelle Organisation, Koordination und Begleitung des vereinbarten Fachkräfteprozesses – von der Bewerbung und Arbeitgebervermittlung über Anerkennung und Einreise bis zur Integration in Deutschland.
Das Ziel ist:
nicht nur nach Deutschland kommen – sondern in Deutschland erfolgreich ankommen, arbeiten und langfristig integriert leben.
Besprechen Sie mit uns Stellenprofil, Anzahl und gewünschten Start.
Eine feste Ansprechperson erläutert den nächsten Schritt.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Auf Wunsch erhalten Sie Unterlagen zu Verfahren, Anerkennungsbegleitung, Qualifikationsnachweisen und Vertragsmustern.