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Welcher Anerkennungsweg passt zu dir? Kosten, Unterkunft und Überbrückung

Individuell. Berufsbegleitend. Vollständig organisiert.

Noch kein Anerkennungsbescheid

Du kannst dich bereits mit deinem vorhandenen Abschluss und Sprachstand bei MEDEED melden. Wir prüfen mit dir, ob eine Anerkennungspartnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber infrage kommt oder ob zunächst aus dem Ausland ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Eine Anerkennungspartnerschaft setzt unter anderem einen geeigneten Abschluss, ein Arbeitsplatzangebot und eine schriftliche Vereinbarung voraus.

Bescheid mit festgestellten Unterschieden Wir prüfen deinen Bescheid und stimmen die erforderliche Ausgleichsmaßnahme ab. Je nach Verfahren kommen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung infrage. Die Vorbereitung, zulässige Beschäftigung und Einreise werden aufeinander abgestimmt. Ein Defizitbescheid ist noch keine vollständige Berufserlaubnis.

Vollständige Anerkennung und erforderliche Erlaubnis

Mit vollständiger Anerkennung, der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und den erforderlichen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen kannst du die vereinbarte Tätigkeit als Pflegefachperson aufnehmen. Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben werden vor Vertragsabschluss erklärt. Die konkreten Voraussetzungen werden gemeinsam geprüft. B1 allein ist keine Berufserlaubnis. Die ZSEF-Checklisten für die hier beschriebenen beschleunigten Verfahren in Bayern verlangen mindestens B1; für die Pflege-Erlaubnisurkunde ist dort grundsätzlich B2 nachzuweisen.

Für dich ist die Beratung sowie der Anwerbungs- und Vermittlungsprozess kostenfrei. Auch erforderliche Kosten, die unmittelbar damit zusammenhängen, werden übernommen beziehungsweise erstattet. Vorab erhältst du eine verständliche Übersicht: welche Kosten direkt bezahlt werden, welche Nachweise für eine Erstattung benötigt werden und wann die Zahlung erfolgt. Recruiting-Partner dürfen weder Gebühren noch Vermittlungskautionen von dir verlangen.

Bei deiner Ankunft übernehmen wir eine Übergangsunterkunft für einen bis höchstens drei Monate. Die konkrete Dauer und die Leistungen werden vorab schriftlich vereinbart. Für die Zeit danach erklären wir dir deine persönlichen Wohn- und Lebenshaltungskosten und unterstützen dich bei der weiteren Wohnungssuche. Zusätzlich bieten wir dir bei Ankunft ein zinsloses Überbrückungsdarlehen an. Dieses Geld ist rückzahlbar. Betrag, Auszahlung und Rückzahlung werden vorab in einer eigenen verständlichen Vereinbarung festgehalten. Das Darlehen finanziert keine Anwerbungs- oder Vermittlungskosten.

Sprachförderung für Fachkräfte
Berufsbezogene Intensivkurse – auch neben der Berufstätigkeit

Welcher Anerkennungsweg passt zu dir?

Noch kein Anerkennungsbescheid

Ein besonderer Vorteil: Der Unterricht findet auch zu flexiblen Zeiten statt – einschließlich später Abendstunden. So können unsere Fachkräfte ihre berufliche Tätigkeit im Herkunftsland weiterhin ausüben und ihre laufenden Einnahmen sichern, bis der Wechsel nach Deutschland erfolgt. Die Sprachförderung wird individuell auf Schichtpläne und Arbeitszeiten abgestimmt und durch Medeed zentral koordiniert.

Du kannst dich bereits mit deinem vorhandenen Abschluss und Sprachstand bei MEDEED melden. Wir prüfen mit dir, ob eine Anerkennungspartnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber infrage kommt oder ob zunächst aus dem Ausland ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Eine Anerkennungspartnerschaft setzt unter anderem einen geeigneten Abschluss, ein Arbeitsplatzangebot und eine schriftliche Vereinbarung voraus.

100% Online-Unterricht

Bescheid mit festgestellten Unterschieden Wir prüfen deinen Bescheid und stimmen die erforderliche Ausgleichsmaßnahme ab. Je nach Verfahren kommen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung infrage. Die Vorbereitung, zulässige Beschäftigung und Einreise werden aufeinander abgestimmt. Ein Defizitbescheid ist noch keine vollständige Berufserlaubnis.

Vollständige Anerkennung und erforderliche Erlaubnis

Mit vollständiger Anerkennung, der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und den erforderlichen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen kannst du die vereinbarte Tätigkeit als Pflegefachperson aufnehmen. Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben werden vor Vertragsabschluss erklärt. Die konkreten Voraussetzungen werden gemeinsam geprüft. B1 allein ist keine Berufserlaubnis. Die ZSEF-Checklisten für die hier beschriebenen beschleunigten Verfahren in Bayern verlangen mindestens B1; für die Pflege-Erlaubnisurkunde ist dort grundsätzlich B2 nachzuweisen.

Wir verbinden Fachkompetenz mit Sprachkompetenz – strukturiert, flexibel und zielgerichtet.

Unser Anspruch

Sprache nicht als Hürde, sondern als tragfähige Grundlage für Sicherheit, Selbstvertrauen und beruflichen Erfolg zu gestalten.

Kosten, Unterkunft und Überbrückung

Für dich ist die Beratung sowie der Anwerbungs- und Vermittlungsprozess kostenfrei. Auch erforderliche Kosten, die unmittelbar damit zusammenhängen, werden übernommen beziehungsweise erstattet. Vorab erhältst du eine verständliche Übersicht: welche Kosten direkt bezahlt werden, welche Nachweise für eine Erstattung benötigt werden und wann die Zahlung erfolgt. Recruiting-Partner dürfen weder Gebühren noch Vermittlungskautionen von dir verlangen.

Persönliche Ansprechpartner

Gesamte Organisation

Bei deiner Ankunft übernehmen wir eine Übergangsunterkunft für einen bis höchstens drei Monate. Die konkrete Dauer und die Leistungen werden vorab schriftlich vereinbart. Für die Zeit danach erklären wir dir deine persönlichen Wohn- und Lebenshaltungskosten und unterstützen dich bei der weiteren Wohnungssuche.

Persönliche Ansprechpartner

Koordinierte Kursformate

Zusätzlich bieten wir dir bei Ankunft ein zinsloses Überbrückungsdarlehen an. Dieses Geld ist rückzahlbar. Betrag, Auszahlung und Rückzahlung werden vorab in einer eigenen verständlichen Vereinbarung festgehalten. Das Darlehen finanziert keine Anwerbungs- oder Vermittlungskosten.

Persönliche Ansprechpartner

Fachliche Begleitung

Wir bieten fachliche Begleitung und Fortschrittskontrolle während des gesamten Prozesses.

Persönliche Ansprechpartner

Finanzierung

Wir übernehmen die Finanzierung der relevanten Sprachstufen.

Fachkräfte können sich vollständig auf das Lernen konzentrieren — ohne organisatorische oder finanzielle Unsicherheit.

Welcher Anerkennungsweg passt zu dir?

Noch kein Anerkennungsbescheid

A2

Kosten, Unterkunft und Überbrückung

Sprachniveau A2

Du kannst dich bereits mit deinem vorhandenen Abschluss und Sprachstand bei MEDEED melden. Wir prüfen mit dir, ob eine Anerkennungspartnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber infrage kommt oder ob zunächst aus dem Ausland ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Eine Anerkennungspartnerschaft setzt unter anderem einen geeigneten Abschluss, ein Arbeitsplatzangebot und eine schriftliche Vereinbarung voraus.

B1

Voraussetzung für Arbeitsbeginn

Sprachniveau B1

Bescheid mit festgestellten Unterschieden

B2

Berufsbegleitende Weiterführung

Sprachniveau B2

Wir prüfen deinen Bescheid und stimmen die erforderliche Ausgleichsmaßnahme ab. Je nach Verfahren kommen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung infrage. Die Vorbereitung, zulässige Beschäftigung und Einreise werden aufeinander abgestimmt. Ein Defizitbescheid ist noch keine vollständige Berufserlaubnis.

Vollständige Anerkennung und erforderliche Erlaubnis

Medeed übernimmt:

  • Die Kosten der B1- und B2-Sprachkurse
  • Die Prüfungsgebühren für B1- und B2-Prüfungen

Mit vollständiger Anerkennung, der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und den erforderlichen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen kannst du die vereinbarte Tätigkeit als Pflegefachperson aufnehmen. Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben werden vor Vertragsabschluss erklärt.

Berufsbegleitend & alltagstauglich

Die konkreten Voraussetzungen werden gemeinsam geprüft. B1 allein ist keine Berufserlaubnis. Die ZSEF-Checklisten für die hier beschriebenen beschleunigten Verfahren in Bayern verlangen mindestens B1; für die Pflege-Erlaubnisurkunde ist dort grundsätzlich B2 nachzuweisen.

Flexible Zeiten

Flexible Zeiten

Für dich ist die Beratung sowie der Anwerbungs- und Vermittlungsprozess kostenfrei. Auch erforderliche Kosten, die unmittelbar damit zusammenhängen, werden übernommen beziehungsweise erstattet. Vorab erhältst du eine verständliche Übersicht: welche Kosten direkt bezahlt werden, welche Nachweise für eine Erstattung benötigt werden und wann die Zahlung erfolgt. Recruiting-Partner dürfen weder Gebühren noch Vermittlungskautionen von dir verlangen.

Anpassung an Schichtarbeit

Anpassung an Schichtarbeit

Bei deiner Ankunft übernehmen wir eine Übergangsunterkunft für einen bis höchstens drei Monate. Die konkrete Dauer und die Leistungen werden vorab schriftlich vereinbart. Für die Zeit danach erklären wir dir deine persönlichen Wohn- und Lebenshaltungskosten und unterstützen dich bei der weiteren Wohnungssuche.

Zusätzlich bieten wir dir bei Ankunft ein zinsloses Überbrückungsdarlehen an. Dieses Geld ist rückzahlbar. Betrag, Auszahlung und Rückzahlung werden vorab in einer eigenen verständlichen Vereinbarung festgehalten. Das Darlehen finanziert keine Anwerbungs- oder Vermittlungskosten.

Persönliche Begleitung & Motivation

Sprachlernen braucht Struktur — und Unterstützung. Deshalb werden Fachkräfte bei Medeed nicht allein gelassen:

Persönliche Ansprechpartner

Persönliche Ansprechpartner

Persönliche Ansprechpartner:innen für Sprachförderung während des gesamten Prozesses.

Regelmäßige Kontrollen

Regelmäßige Kontrollen

Regelmäßige Lernstandskontrollen für transparente Fortschrittsverfolgung.

Klare Lernziele

Klare Lernziele

Motivation, Struktur und klare Lernziele für optimalen Lernerfolg.

Transparente Dokumentation

Transparente Dokumentation

Transparente Dokumentation im Medeed-System für vollständige Nachvollziehbarkeit.

Fachkräfte wissen jederzeit, wo sie stehen und wie es weitergeht.

Unser Versprechen an Fachkräfte

Wir übernehmen Organisation, Koordination und Kosten — du investierst in deine Zukunft.

Verlässlich. Transparent. Ohne versteckte Belastungen.

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