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Visum. Einreise. Start. Dein direkter Weg zu Visum

Welcher Anerkennungsweg passt zu dir?

Noch kein Anerkennungsbescheid Du kannst dich bereits mit deinem vorhandenen Abschluss und Sprachstand bei MEDEED melden. Wir prüfen mit dir, ob eine Anerkennungspartnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber infrage kommt oder ob zunächst aus dem Ausland ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Eine Anerkennungspartnerschaft setzt unter anderem einen geeigneten Abschluss, ein Arbeitsplatzangebot und eine schriftliche Vereinbarung voraus.

Welche Unterlagen brauchst du?

Bescheid mit festgestellten Unterschieden Wir prüfen deinen Bescheid und stimmen die erforderliche Ausgleichsmaßnahme ab. Je nach Verfahren kommen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung infrage. Die Vorbereitung, zulässige Beschäftigung und Einreise werden aufeinander abgestimmt. Ein Defizitbescheid ist noch keine vollständige Berufserlaubnis. Vollständige Anerkennung und erforderliche Erlaubnis

2. Visumantrag ohne reguläre Wartezeit

Mit vollständiger Anerkennung, der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und den erforderlichen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen kannst du die vereinbarte Tätigkeit als Pflegefachperson aufnehmen. Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben werden vor Vertragsabschluss erklärt. Die konkreten Voraussetzungen werden gemeinsam geprüft. B1 allein ist keine Berufserlaubnis. Die ZSEF-Checklisten für die hier beschriebenen beschleunigten Verfahren in Bayern verlangen mindestens B1; für die Pflege-Erlaubnisurkunde ist dort grundsätzlich B2 nachzuweisen.

Entscheidung nach vollständiger Antragstellung

Welche Unterlagen brauchst du? Wähle das Land, in dem du deinen Pflegeabschluss erworben hast. Unsere Länderübersichten zeigen dir die wichtigsten Unterlagen für den Start. Welche Nachweise du tatsächlich einreichen musst, hängt außerdem von deinem Abschluss, deinem Anerkennungsstand, dem Einreiseweg und dem vorgesehenen Bundesland ab. MEDEED erstellt mit dir eine persönliche Checkliste im MedPortal. Die hier angebotenen LfP- und ZSEF-Merkblätter beziehen sich auf Verfahren in Bayern. Für andere Bundesländer prüfen wir die jeweils zuständigen Vorgaben. Besorge zeitlich befristete Nachweise erst, wenn sie für den nächsten Verfahrensschritt benötigt werden.

Fristen im beschleunigten Visumverfahren

Im beschleunigten Fachkräfteverfahren mit entsprechender Vorabzustimmung ist ein Termin zur Visumbeantragung innerhalb von drei Wochen vorgesehen. Nach vollständiger Visumantragstellung wird in der Regel innerhalb weiterer drei Wochen entschieden. Die drei Wochen beginnen nicht schon mit Erteilung der Vorabzustimmung; eine Visumerteilung ist damit nicht garantiert.

Wann kannst du starten

Deinen Arbeitsbeginn planen wir gemeinsam mit dir und deiner künftigen Einrichtung. Der Zeitrahmen von 90 Werktagen beginnt erst, wenn MEDEED den unterschriebenen Arbeitsvertrag, die erforderlichen Vollmachten und alle weiteren benötigten Arbeitgeberunterlagen vollständig erhalten hat. Wir teilen dir den Planungsstand und die nächsten Schritte über das MedPortal mit. Behördliche Entscheidungen, Visum und die für deine Tätigkeit notwendigen Voraussetzungen bleiben maßgeblich.













Visum und Einreiseverfahren

„Dein direkter Weg nach Deutschland Transparent, Fair und ohne lange Wartezeiten.“

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