Mit Medeed startest du nicht nur einen neuen Job – du beginnst einen neuen Lebensabschnitt. Wir begleiten dich von der ersten Beratung bis zu deinem erfolgreichen Start in Deutschland. Strukturiert, professionell und ohne versteckte Kosten – Schritt für Schritt, immer an deiner Seite.
Du meldest dich mit deinem Namen, deiner E-Mail-Adresse, deinem Aufenthaltsland und Wohnort an. Anschließend bestätigst du dein Postfach mit einem Code. Angeforderte notwendige Unterlagen reichst du über den geschützten Upload ein. Nach Prüfung weist MEDEED dir eine geeignete Anlaufstelle zu und gibt dir eine Vorgangsnummer. Dein Partner unterstützt dich im vereinbarten Umfang; MEDEED koordiniert die weitere Beratung und Vermittlung.
Du kannst dich auch melden, wenn du noch keinen Anerkennungsbescheid hast. Eine E-Mail-Bestätigung allein ersetzt keine Identitätsprüfung.
Noch kein Anerkennungsbescheid
Du kannst dich bereits mit deinem vorhandenen Abschluss und Sprachstand bei MEDEED melden. Wir prüfen mit dir, ob eine Anerkennungspartnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber infrage kommt oder ob zunächst aus dem Ausland ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Eine Anerkennungspartnerschaft setzt unter anderem einen geeigneten Abschluss, ein Arbeitsplatzangebot und eine schriftliche Vereinbarung voraus. Bescheid mit festgestellten Unterschieden
Wir prüfen deinen Bescheid und stimmen die erforderliche Ausgleichsmaßnahme ab. Je nach Verfahren kommen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung infrage. Die Vorbereitung, zulässige Beschäftigung und Einreise werden aufeinander abgestimmt. Ein Defizitbescheid ist noch keine vollständige Berufserlaubnis.
Vollständige Anerkennung und erforderliche Erlaubnis
Mit vollständiger Anerkennung, der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und den erforderlichen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen kannst du die vereinbarte Tätigkeit als Pflegefachperson aufnehmen. Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben werden vor Vertragsabschluss erklärt. Die konkreten Voraussetzungen werden gemeinsam geprüft. B1 allein ist keine Berufserlaubnis. Die ZSEF-Checklisten für die hier beschriebenen beschleunigten Verfahren in Bayern verlangen mindestens B1; für die Pflege-Erlaubnisurkunde ist dort grundsätzlich B2 nachzuweisen.
Für dich ist die Beratung sowie der Anwerbungs- und Vermittlungsprozess kostenfrei. Auch erforderliche Kosten, die unmittelbar damit zusammenhängen, werden übernommen beziehungsweise erstattet. Vorab erhältst du eine verständliche Übersicht: welche Kosten direkt bezahlt werden, welche Nachweise für eine Erstattung benötigt werden und wann die Zahlung erfolgt. Recruiting-Partner dürfen weder Gebühren noch Vermittlungskautionen von dir verlangen.
Bei deiner Ankunft übernehmen wir eine Übergangsunterkunft für einen bis höchstens drei Monate. Die konkrete Dauer und die Leistungen werden vorab schriftlich vereinbart. Für die Zeit danach erklären wir dir deine persönlichen Wohn- und Lebenshaltungskosten und unterstützen dich bei der weiteren Wohnungssuche.
Zusätzlich bieten wir dir bei Ankunft ein zinsloses Überbrückungsdarlehen an. Dieses Geld ist rückzahlbar. Betrag, Auszahlung und Rückzahlung werden vorab in einer eigenen verständlichen Vereinbarung festgehalten. Das Darlehen finanziert keine Anwerbungs- oder Vermittlungskosten. Deinen Arbeitsbeginn planen wir gemeinsam mit dir und deiner künftigen Einrichtung. Der Zeitrahmen von 90 Werktagen beginnt erst, wenn MEDEED den unterschriebenen Arbeitsvertrag, die erforderlichen Vollmachten und alle weiteren benötigten Arbeitgeberunterlagen vollständig erhalten hat. Wir teilen dir den Planungsstand und die nächsten Schritte über das MedPortal mit. Behördliche Entscheidungen, Visum und die für deine Tätigkeit notwendigen Voraussetzungen bleiben maßgeblich.
Starte jetzt mit Medeed und profitiere von unserer Erfahrung und unserer persönlichen Begleitung.
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