Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein offizieller, gesetzlich geregelter Weg, um schneller in Deutschland arbeiten zu können – besonders für
Pflegekräfte, Ärzte und Medizinisch-Technische Assistent:innen.
Es wird von deinem zukünftigen Arbeitgeber in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt und ermöglicht dir, innerhalb weniger Monate statt oft über ein Jahr einzureisen.
Zunächst werden deine beruflichen Qualifikationen geprüft und mit den deutschen Standards verglichen. Falls Anpassungen nötig sind, bekommst du einen
individuellen Anerkennungsplan.
Parallel prüft die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zur Visumerteilung, damit die Botschaft in deinem Heimatland schneller entscheiden kann.
Du erhältst eine Terminvereinbarung bei der deutschen Botschaft ohne lange Wartezeiten.
Währenddessen unterstützt dich Medeed bei der Zusammenstellung, Übersetzung und Beglaubigung deiner Unterlagen – damit keine Verzögerungen entstehen.
Nach der Visumerteilung reist du nach Deutschland ein, nimmst deine Arbeit auf und erhältst deine Aufenthaltserlaubnis direkt bei der Ausländerbehörde.
Dieses Verfahren spart dir wertvolle Zeit und gibt dir eine klare Planungssicherheit.
So kommst du schneller, sicherer und mit weniger Bürokratie in deinen neuen Job im deutschen Gesundheitswesen.
Noch kein Anerkennungsbescheid Du kannst dich bereits mit deinem vorhandenen Abschluss und Sprachstand bei MEDEED melden. Wir prüfen mit dir, ob eine Anerkennungspartnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber infrage kommt oder ob zunächst aus dem Ausland ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Eine Anerkennungspartnerschaft setzt unter anderem einen geeigneten Abschluss, ein Arbeitsplatzangebot und eine schriftliche Vereinbarung voraus. Bescheid mit festgestellten Unterschieden
Wir prüfen deinen Bescheid und stimmen die erforderliche Ausgleichsmaßnahme ab. Je nach Verfahren kommen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung infrage. Die Vorbereitung, zulässige Beschäftigung und Einreise werden aufeinander abgestimmt. Ein Defizitbescheid ist noch keine vollständige Berufserlaubnis. Vollständige Anerkennung und erforderliche Erlaubnis Mit vollständiger Anerkennung, der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und den erforderlichen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen kannst du die vereinbarte Tätigkeit als Pflegefachperson aufnehmen. Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben werden vor Vertragsabschluss erklärt.
Die konkreten Voraussetzungen werden gemeinsam geprüft. B1 allein ist keine Berufserlaubnis. Die ZSEF-Checklisten für die hier beschriebenen beschleunigten Verfahren in Bayern verlangen mindestens B1; für die Pflege-Erlaubnisurkunde ist dort grundsätzlich B2 nachzuweisen. Welche Unterlagen brauchst du? Wähle das Land, in dem du deinen Pflegeabschluss erworben hast. Unsere Länderübersichten zeigen dir die wichtigsten Unterlagen für den Start. Welche Nachweise du tatsächlich einreichen musst, hängt außerdem von deinem Abschluss, deinem Anerkennungsstand, dem Einreiseweg und dem vorgesehenen Bundesland ab. MEDEED erstellt mit dir eine persönliche Checkliste im MedPortal. Die hier angebotenen LfP- und ZSEF-Merkblätter beziehen sich auf Verfahren in Bayern. Für andere Bundesländer prüfen wir die jeweils zuständigen Vorgaben. Besorge zeitlich befristete Nachweise erst, wenn sie für den nächsten Verfahrensschritt benötigt werden.
Noch kein Anerkennungsbescheid Du kannst dich bereits mit deinem vorhandenen Abschluss und Sprachstand bei MEDEED melden. Wir prüfen mit dir, ob eine Anerkennungspartnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber infrage kommt oder ob zunächst aus dem Ausland ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Eine Anerkennungspartnerschaft setzt unter anderem einen geeigneten Abschluss, ein Arbeitsplatzangebot und eine schriftliche Vereinbarung voraus. Bescheid mit festgestellten Unterschieden
Wir prüfen deinen Bescheid und stimmen die erforderliche Ausgleichsmaßnahme ab. Je nach Verfahren kommen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung infrage. Die Vorbereitung, zulässige Beschäftigung und Einreise werden aufeinander abgestimmt. Ein Defizitbescheid ist noch keine vollständige Berufserlaubnis. Vollständige Anerkennung und erforderliche Erlaubnis Mit vollständiger Anerkennung, der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und den erforderlichen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen kannst du die vereinbarte Tätigkeit als Pflegefachperson aufnehmen. Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben werden vor Vertragsabschluss erklärt.
Die konkreten Voraussetzungen werden gemeinsam geprüft. B1 allein ist keine Berufserlaubnis. Die ZSEF-Checklisten für die hier beschriebenen beschleunigten Verfahren in Bayern verlangen mindestens B1; für die Pflege-Erlaubnisurkunde ist dort grundsätzlich B2 nachzuweisen. Welche Unterlagen brauchst du? Wähle das Land, in dem du deinen Pflegeabschluss erworben hast. Unsere Länderübersichten zeigen dir die wichtigsten Unterlagen für den Start. Welche Nachweise du tatsächlich einreichen musst, hängt außerdem von deinem Abschluss, deinem Anerkennungsstand, dem Einreiseweg und dem vorgesehenen Bundesland ab. MEDEED erstellt mit dir eine persönliche Checkliste im MedPortal. Die hier angebotenen LfP- und ZSEF-Merkblätter beziehen sich auf Verfahren in Bayern. Für andere Bundesländer prüfen wir die jeweils zuständigen Vorgaben. Besorge zeitlich befristete Nachweise erst, wenn sie für den nächsten Verfahrensschritt benötigt werden.