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Mit Medeed Anerkennung deines Berufes
Dein Weg nach Deutschland

Anerkennung deines Berufes

Mit Medeed zur vollen Anerkennung – wir begleiten dich von der ersten Prüfung bis zur Approbation.

Anerkennung deines Berufes – Dein Weg zur vollen Qualifikation in Deutschland
Die Anerkennung deiner beruflichen Qualifikation entscheidet darüber, ob und wie schnell du als Pflegefachkraft, MTA oder Ärzt:in in Deutschland voll arbeiten darfst. Für Internationale Fachkräfte aus Drittstaaten – etwa aus dem Iran oder Indien – gibt es drei gesetzlich geregelte Wege, die dich Schritt für Schritt ans Ziel bringen. Ganz gleich, welchen Weg du wählst: Für das Anerkennungsverfahren werden nur Sprachzertifikate anerkannt, die nicht älter als 12 Monate sind und von offiziellen Prüfungsinstituten stammen – zum Beispiel Goethe-Institut, Telc oder ÖSD. Wir prüfen deine Unterlagen vorab und stellen sicher, dass alles den deutschen Behördenanforderungen entspricht.

Welcher Anerkennungsweg passt zu dir?

Gleichwertigkeitsfeststellung

Welche Unterlagen brauchst du?

  • Noch kein Anerkennungsbescheid
  • Du kannst dich bereits mit deinem vorhandenen Abschluss und Sprachstand bei MEDEED melden. Wir prüfen mit dir, ob eine Anerkennungspartnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber infrage kommt oder ob zunächst aus dem Ausland ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Eine Anerkennungspartnerschaft setzt unter anderem einen geeigneten Abschluss, ein Arbeitsplatzangebot und eine schriftliche Vereinbarung voraus.
  • Bescheid mit festgestellten Unterschieden
Anpassungsqualifizierung

2. Anpassungsqualifizierung

  • Wir prüfen deinen Bescheid und stimmen die erforderliche Ausgleichsmaßnahme ab. Je nach Verfahren kommen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung infrage. Die Vorbereitung, zulässige Beschäftigung und Einreise werden aufeinander abgestimmt. Ein Defizitbescheid ist noch keine vollständige Berufserlaubnis.
  • Vollständige Anerkennung und erforderliche Erlaubnis
  • Mit vollständiger Anerkennung, der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und den erforderlichen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen kannst du die vereinbarte Tätigkeit als Pflegefachperson aufnehmen. Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben werden vor Vertragsabschluss erklärt.
Anerkennungspartnerschaft

3. Anerkennungspartnerschaft (§ 16d Abs. 3 AufenthG)

  • Die konkreten Voraussetzungen werden gemeinsam geprüft. B1 allein ist keine Berufserlaubnis. Die ZSEF-Checklisten für die hier beschriebenen beschleunigten Verfahren in Bayern verlangen mindestens B1; für die Pflege-Erlaubnisurkunde ist dort grundsätzlich B2 nachzuweisen.
  • Welche Unterlagen brauchst du?
  • Wähle das Land, in dem du deinen Pflegeabschluss erworben hast. Unsere Länderübersichten zeigen dir die wichtigsten Unterlagen für den Start. Welche Nachweise du tatsächlich einreichen musst, hängt außerdem von deinem Abschluss, deinem Anerkennungsstand, dem Einreiseweg und dem vorgesehenen Bundesland ab. MEDEED erstellt mit dir eine persönliche Checkliste im MedPortal. Die hier angebotenen LfP- und ZSEF-Merkblätter beziehen sich auf Verfahren in Bayern. Für andere Bundesländer prüfen wir die jeweils zuständigen Vorgaben. Besorge zeitlich befristete Nachweise erst, wenn sie für den nächsten Verfahrensschritt benötigt werden.

Vertiefte Infos nach Berufsgruppe

Pflegefachkräfte

  • Anerkennung über alle drei Wege möglich.
  • Häufig: Einstieg über Anerkennungspartnerschaft, parallele Arbeit als Pflegehilfskraft, Anpassungskurs oder Kenntnisprüfung in Deutschland.
  • Gehaltssteigerung nach Anerkennung üblich.

Medizinisch-Technische Assistent:innen (MTA)

  • Prüfung der Gleichwertigkeit oder Anpassung über Fachmodule/Kurse.
  • Sprachniveau meist B2 erforderlich, manchmal B1 für Einstieg in die Anerkennungspartnerschaft.

Ärzt:innen

  • Volle Anerkennung durch Approbation nach Gleichwertigkeitsprüfung.
  • Falls Lücken: Berufserlaubnis + Kenntnisprüfung.
  • Sprachniveau: C1 Fachsprache Medizin verpflichtend.

Welcher Anerkennungsweg passt zu dir? Welche Unterlagen brauchst du?

  • Noch kein Anerkennungsbescheid Du kannst dich bereits mit deinem vorhandenen Abschluss und Sprachstand bei MEDEED melden. Wir prüfen mit dir, ob eine Anerkennungspartnerschaft mit einem geeigneten Arbeitgeber infrage kommt oder ob zunächst aus dem Ausland ein Anerkennungsantrag gestellt wird. Eine Anerkennungspartnerschaft setzt unter anderem einen geeigneten Abschluss, ein Arbeitsplatzangebot und eine schriftliche Vereinbarung voraus. Bescheid mit festgestellten Unterschieden
  • Wir prüfen deinen Bescheid und stimmen die erforderliche Ausgleichsmaßnahme ab. Je nach Verfahren kommen ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung infrage. Die Vorbereitung, zulässige Beschäftigung und Einreise werden aufeinander abgestimmt. Ein Defizitbescheid ist noch keine vollständige Berufserlaubnis. Vollständige Anerkennung und erforderliche Erlaubnis Mit vollständiger Anerkennung, der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung und den erforderlichen aufenthalts- und beschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen kannst du die vereinbarte Tätigkeit als Pflegefachperson aufnehmen. Gehalt, Arbeitszeit und Aufgaben werden vor Vertragsabschluss erklärt.
  • Die konkreten Voraussetzungen werden gemeinsam geprüft. B1 allein ist keine Berufserlaubnis. Die ZSEF-Checklisten für die hier beschriebenen beschleunigten Verfahren in Bayern verlangen mindestens B1; für die Pflege-Erlaubnisurkunde ist dort grundsätzlich B2 nachzuweisen. Welche Unterlagen brauchst du? Wähle das Land, in dem du deinen Pflegeabschluss erworben hast. Unsere Länderübersichten zeigen dir die wichtigsten Unterlagen für den Start. Welche Nachweise du tatsächlich einreichen musst, hängt außerdem von deinem Abschluss, deinem Anerkennungsstand, dem Einreiseweg und dem vorgesehenen Bundesland ab. MEDEED erstellt mit dir eine persönliche Checkliste im MedPortal. Die hier angebotenen LfP- und ZSEF-Merkblätter beziehen sich auf Verfahren in Bayern. Für andere Bundesländer prüfen wir die jeweils zuständigen Vorgaben. Besorge zeitlich befristete Nachweise erst, wenn sie für den nächsten Verfahrensschritt benötigt werden.
Sprachvoraussetzungen

Anerkennung leicht gemacht – Medeed übernimmt den kompletten Prozess, damit du dich auf deine Zukunft in Deutschland konzentrieren kannst.

Auch beim Sprachnachweis unterstützen wir dich vollständig:
Wir organisieren Prüfungstermine bei anerkannten Instituten wie Goethe-Institut, Telc oder ÖSD und übernehmen die Kosten im Rahmen unserer Vereinbarung. So bist du optimal vorbereitet – ohne Stress, ohne Umwege.